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   FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17 G   

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https://dejure.org/2020,80765
FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17 G (https://dejure.org/2020,80765)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.2020 - 3 K 2050/17 G (https://dejure.org/2020,80765)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - 3 K 2050/17 G (https://dejure.org/2020,80765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zum Vorliegen einer einheitlichen, mehrgemeindlichen Betriebsstätte, zur Anwendung des Verhältnisses der Arbeitslöhne als Regelzerlegungsmaßstab und zur Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung sowie zur Änderung nach § 173 Abs. 1 AO

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 13.05.1993 - IV R 1/91

    Außenprüfung - Gewerbesteuer - Verjährung - Gewerbesteuer - Zerlegungsbescheid

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) im Verfahren IV R 1/91, wonach eine Prüfungsanordnung wegen Gewerbesteuer immer auch die Zerlegung umfasse, sei auf den Streitfall nicht anwendbar, da vorliegend auch konkret die Prüfung der Feststellung der vortragsfähigen Fehlbeträge angeordnet worden sei.

    Wird - wie im Streitfall - die Prüfung der Gewerbesteuer angeordnet, so umfasst die Außenprüfung auch die Zerlegung der Gewerbesteuer (BFH-Urteil vom 13.05.1993 IV R 1/91, BStBl. II 1993, 828).

  • BFH, 23.01.2020 - III R 9/18

    Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17
    Nach der Auffassung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist das Finanzamt berechtigt, im Rahmen der Anordnung der Außenprüfung die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung auf Grundlage von § 21 Abs. 3 FVG anzuordnen (BFH, Urteil vom 23.01.2020 III R 9/18, juris, in Bestätigung von FG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2018 1 K 2190/17 AO, EFG 2018, 609; a.A. FG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2017 10 V 3186/16 A (AO), EFG 2017, 543).
  • FG Düsseldorf, 19.01.2018 - 1 K 2190/17

    Finanzamt darf die Teilnahme eines städtischen Bediensteten anordnen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17
    Nach der Auffassung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist das Finanzamt berechtigt, im Rahmen der Anordnung der Außenprüfung die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung auf Grundlage von § 21 Abs. 3 FVG anzuordnen (BFH, Urteil vom 23.01.2020 III R 9/18, juris, in Bestätigung von FG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2018 1 K 2190/17 AO, EFG 2018, 609; a.A. FG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2017 10 V 3186/16 A (AO), EFG 2017, 543).
  • FG Düsseldorf, 17.01.2017 - 10 V 3186/16

    Aussetzung der Vollziehung der Verfügung über die Teilnahme eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17
    Nach der Auffassung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist das Finanzamt berechtigt, im Rahmen der Anordnung der Außenprüfung die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung auf Grundlage von § 21 Abs. 3 FVG anzuordnen (BFH, Urteil vom 23.01.2020 III R 9/18, juris, in Bestätigung von FG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2018 1 K 2190/17 AO, EFG 2018, 609; a.A. FG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2017 10 V 3186/16 A (AO), EFG 2017, 543).
  • BFH, 07.12.1994 - I K 1/93

    Ort der Geschäftsleitung bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17
    Dieser Maßstab ist nur dann von vornherein ungeeignet, wenn - was vorliegend nicht der Fall ist - die Zerlegung wegen des Fehlens jeglicher Arbeitslöhne (in allen Betriebsstätten) nicht vorgenommen werden kann (BFH-Urteil vom 07.12.1994 I K 1/93, BStBl. II 1995, 1975).
  • BFH, 26.10.2016 - X R 1/14

    Keine Berichtigungsmöglichkeit bei fehlerhafter Eintragung von Beiträgen an

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17
    Dagegen schließen Fehler bei der Auslegung oder Anwendung einer Rechtsnorm, eine unrichtige Tatsachenwürdigung oder die unzutreffende Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts eine offenbare Unrichtigkeit aus (BFH-Urteil vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257).
  • BFH, 27.08.2013 - VIII R 9/11

    Offenbare Unrichtigkeit; Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17
    Offenbar ist eine Unrichtigkeit dann, wenn der Fehler bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und eindeutig als offenbare Unrichtigkeit erkennbar ist (BFH, Urteil vom 27.08.2013 VIII R 9/11, BStBl. II 2014, 439).
  • BFH, 16.07.2003 - X R 37/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei nicht beachtetem Grundlagenbescheid

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17
    § 129 AO ist ferner nicht anwendbar, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht (Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 129 Rn. 12; BFH-Urteil vom 16.07.2003 X R 37/99, BStBl. II 2003, 867).
  • BFH, 04.04.2007 - I R 23/06

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Windkraftanlagenbetreibers - Kein

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17
    Eine eindeutige Unbilligkeit von erheblichem Gewicht liegt nur dann vor, wenn aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalles die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird (BFH-Urteile vom 04.04.2007 I R 23/06, BStBl. II 2007, 836; vom 24.05.2006 I R 102/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV -, 2007, 270).
  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 33/90

    Besonderheiten des Zerlegungsverfahrens (§ 173 Abs. 1 AO

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2020 - 3 K 2050/17
    Die vom Gesetzgeber grundsätzlich gewollte sinngemäße Anwendung der Änderungsvorschrift auf Zerlegungsfälle gebietet vielmehr, im Wege der teleologischen Reduktion bestandskräftige Zerlegungsbescheide bereits dann zu ändern, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zu einer Änderung der Zerlegungsanteile führen (BFH-Urteil vom 24.03.1992 VIII R 33/90, BStBl. II 1992, 869).
  • FG Köln, 27.11.2006 - 2 K 6440/03

    Gewerbesteuermessbescheid, Zerlegung; Zerlegungsmaßstab

  • BFH, 24.05.2006 - I R 102/04

    Gewerbesteuermessbetrag; Zerlegung; Geschäftsbank

  • BFH, 12.10.1977 - I R 226/75

    Durchführen einer Pipeline durch Gemeindegebiet begründet noch keine

  • BFH, 05.10.1965 - I B 387/62

    Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrag aufgrund der Aufstellung von Speilautomaten

  • BFH, 20.02.1974 - I R 179/72

    Mehrgemeindliche Betriebstätte bei einem durch unterirdische Leitungen

  • BFH, 16.11.1965 - I B 249/62

    Voraussetzungen für die Einordnung einzelner Elektrizitätswerke eines

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