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   Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-699/21   

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https://dejure.org/2022,34475
Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-699/21 (https://dejure.org/2022,34475)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.12.2022 - C-699/21 (https://dejure.org/2022,34475)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - C-699/21 (https://dejure.org/2022,34475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    E. D. L. (Motif de refus fondé sur la maladie)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Übergabe von Personen, die einer Straftat verdächtigt werden oder wegen einer Straftat verurteilt wurden, an die ausstellenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Übergabe von Personen, die einer Straftat verdächtigt werden oder wegen einer Straftat verurteilt wurden, an die ausstellenden ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Nach Auffassung von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona kann es bei einer schwerwiegenden Gefahr für die Gesundheit der gesuchten Person gerechtfertigt sein, die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls auszusetzen, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 15.10.2019 - C-128/18

    Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-699/21
    9 Das vorlegende Gericht verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft (Haftbedingungen in Ungarn) (C-220/18 PPU, EU:C:2018:589), und vom 15. Oktober 2019, Dorobantu (C-128/18, EU:C:2019:857, im Folgenden: Urteil Dorobantu).

    17 Urteil Dorobantu, Rn. 50 und die dort zitierte frühere Rechtsprechung.

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-699/21
    28 Im Urteil MP (Subsidiärer Schutz eines Opfers früherer Folterungen), Rn. 40, wird wiederum in Bezug auf den entsprechenden Artikel der EMRK das Urteil des EGMR vom 13. Dezember 2016, Paposhvili/Belgien (CE:ECHR:2016:1213JUD004173810, §§ 178 und 183), zitiert: "... aus der jüngsten Rechtsprechung des [EGMR] [ergibt sich], dass diese Bestimmung [Art. 3 EMRK] der Abschiebung einer schwer kranken Person entgegensteht, für die unmittelbare Lebensgefahr besteht oder bei der es stichhaltige Gründe für die Annahme gibt, dass sie, obwohl sie nicht in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, mit einem tatsächlichen Risiko konfrontiert würde, wegen des Fehlens angemessener Behandlung im Empfangsstaat oder des fehlenden Zugangs zu ihr einer ernsten, raschen und unumkehrbaren Verschlechterung ihres Gesundheitszustands ausgesetzt zu werden, die zu intensivem Leiden oder einer erheblichen Verkürzung ihrer Lebenserwartung führt.".
  • EuGH, 22.11.2022 - C-69/21

    Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-699/21
    27 Vgl. entsprechend das Urteil vom 24. April 2018, MP (Subsidiärer Schutz eines Opfers früherer Folterungen) (C-353/16, EU:C:2018:276, im Folgenden: Urteil MP [Subsidiärer Schutz eines Opfers früherer Folterungen], Rn. 41): "... Art. 4 der Charta [ist] dahin auszulegen, dass die Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen, der an einer besonders schweren psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne dieses Artikels darstellt, wenn seine Abschiebung mit der tatsächlichen und erwiesenen Gefahr einer wesentlichen und unumkehrbaren Verschlechterung seines Gesundheitszustands verbunden wäre." Vgl. insoweit auch das jüngst ergangene Urteil vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Abschiebung - Medizinisches Cannabis) (C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 66).
  • EuGH, 24.04.2018 - C-353/16

    Einer Person, die in ihrem Herkunftsland in der Vergangenheit Opfer von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-699/21
    27 Vgl. entsprechend das Urteil vom 24. April 2018, MP (Subsidiärer Schutz eines Opfers früherer Folterungen) (C-353/16, EU:C:2018:276, im Folgenden: Urteil MP [Subsidiärer Schutz eines Opfers früherer Folterungen], Rn. 41): "... Art. 4 der Charta [ist] dahin auszulegen, dass die Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen, der an einer besonders schweren psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne dieses Artikels darstellt, wenn seine Abschiebung mit der tatsächlichen und erwiesenen Gefahr einer wesentlichen und unumkehrbaren Verschlechterung seines Gesundheitszustands verbunden wäre." Vgl. insoweit auch das jüngst ergangene Urteil vom 22. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Abschiebung - Medizinisches Cannabis) (C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 66).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-699/21
    6 Rn. 7.3 der Vorlageentscheidung mit Verweis auf die Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29), und vom 26. Februar 2013, Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 60).
  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-699/21
    15 Gutachten 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454, Rn. 191).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-399/11

    Die Übergabe einer Person an die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats zur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-699/21
    6 Rn. 7.3 der Vorlageentscheidung mit Verweis auf die Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29), und vom 26. Februar 2013, Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 60).
  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-699/21
    3 Verbundene Rechtssachen C-404/15 und C-659/15 PPU (EU:C:2016:198), im Folgenden: Urteil Aranyosi und Caldararu oder Rechtsprechung Aranyosi und Caldararu.
  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-699/21
    10 Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, im Folgenden: Urteil Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems]), und vom 17. Dezember 2020, 0penbaar Ministerie (Unabhängigkeit der ausstellenden Justizbehörde) (C-354/20 PPU und C-412/20 PPU, EU:C:2020:1033, im Folgenden: Urteil Openbaar Ministerie [Unabhängigkeit der ausstellenden Justizbehörde]).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-220/18

    Eine etwaige Prüfung der Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat vor der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-699/21
    9 Das vorlegende Gericht verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 25. Juli 2018, Generalstaatsanwaltschaft (Haftbedingungen in Ungarn) (C-220/18 PPU, EU:C:2018:589), und vom 15. Oktober 2019, Dorobantu (C-128/18, EU:C:2019:857, im Folgenden: Urteil Dorobantu).
  • EGMR, 28.09.2015 - 23380/09

    BOUYID v. BELGIUM

  • EuGH, 17.12.2020 - C-354/20

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

  • EuGH, 22.02.2022 - C-562/21

    Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls: der Gerichtshof

  • EuGH, 26.10.2021 - C-428/21

    Openbaar Ministerie (Droit d'être entendu par l'autorité judiciaire d'exécution)

  • EuGH - C-563/21 (anhängig)

    Openbaar Ministerie (Tribunal établi par la loi dans l'État membre d'émission)

  • EuGH - C-429/21 (anhängig)

    Openbaar Ministerie (Droit d'être entendu par l'autorité judiciaire d'exécution)

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-261/22

    Generalanwältin Capeta ist der Ansicht, dass die Vollstreckung eines gegen eine

    In den Schlussanträgen des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache E.D.L. (Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen) (C-699/21, EU:C:2022:955, Nrn. 35 und 39) wurde schließlich auch der Begriff "zweistufige Prüfung" verwendet.

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache E.D.L. (Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen) (C-699/21, EU:C:2022:955, Nrn. 58 und 59).

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