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   KG, 13.04.2012 - 6 U 104/11   

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https://dejure.org/2012,53993
KG, 13.04.2012 - 6 U 104/11 (https://dejure.org/2012,53993)
KG, Entscheidung vom 13.04.2012 - 6 U 104/11 (https://dejure.org/2012,53993)
KG, Entscheidung vom 13. April 2012 - 6 U 104/11 (https://dejure.org/2012,53993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 241 Abs 2 BGB, § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB
    Kapitallebensversicherung: Haftung des Versicherers für Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht über die künftige Entwicklung des Vertragswerts durch den Versicherungsvermittler auf Grund der Erstellung einer Musterberechnung mit von ihm gestellter Software

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus KG, 13.04.2012 - 6 U 104/11
    Maßgeblich ist dabei nicht, ob dem Makler für den Vertrag Vertretungsmacht eingeräumt ist (BGH, Urteil vom 24.9.1996 - XI ZR 318/95 - Rdnr. 8 zit. nach Juris).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus KG, 13.04.2012 - 6 U 104/11
    Als Erfüllungsgehilfe ist daher anzusehen, wer nach den tatsächlichen Umständen mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH, Urteil vom 24.11.1995 - V ZR 40/94 -, VersR 1996, 324, Rdnr. 12, 17 zit. nach Juris).
  • BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09

    Zur Geltendmachung und zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen

    Auszug aus KG, 13.04.2012 - 6 U 104/11
    Auch wenn diese Art der Absicherung bei britischen With-Profit-Versicherungen üblich wäre, wie sie behauptet (dagegen spricht der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.2.2012 - IV ZR 194/09 - zugrunde liegende Sachverhalt, wonach ein anderer englischer Lebensversicherer erst durch Urteil des britischen House of Lords vom 20.7.2000 dazu verpflichtet wurde, die Mittel zur Erfüllung der Garantien aus Verträgen britischer Bestandskunden zu Lasten der Überschussbeteiligungen auch der übrigen Verträge ohne garantierte Rente auszuzahlen), steht die Umlegung der außerhalb des gewählten Pools und auch des With-Profits.Fund entstandenen Kosten zur Abdeckung von Garantien für Rentenversicherungen in Widerspruch zu den Aussagen in der Broschüre Anlage K 8 und dem Inhalt der Verbraucherinformation Ziffer 4. (Wahl der Währung) und Ziffer 5.1 (Wahl der Pools mit garantiertem Wertzuwachs und internen Investmentfonds), wonach mit dieser Wahl eine Entscheidung über das Risiko- und Renditepotential der angebotenen Anlageformen in verschiedenen Währungen verbunden ist.
  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus KG, 13.04.2012 - 6 U 104/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 15.7.2010 - II ZR 336/08 Rz. 34 ff. zit. nach Juris; 1.3.2011 - XI ZR 96/09-) hat sich der Geschädigte solche Vorteile anrechnen zu lassen, wenn die Schadenersatzleistung nicht ihrerseits wiederum zu versteuern ist oder verbleibende Steuervorteile außergewöhnlich hoch wären.
  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 86/04

    Aufklärungspflicht über Versicherungsschutz

    Auszug aus KG, 13.04.2012 - 6 U 104/11
    Ebenso wie in den Fällen, in denen der Versicherer erkennen muss, dass der angehende Versicherungsnehmer irrige Vorstellungen über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt hat (vgl. BGH VersR 2005, 824; OLG Saarbrücken, Urteil vom 4.5.2011 - 5 U 502/10 - 76, VersR 2011, 1441, 144, Rz. 41 zitiert nach Juris), war sie daher selbst zur aktiven Aufklärung nach Eingang des Antrags verpflichtet.
  • OLG Saarbrücken, 04.05.2011 - 5 U 502/10

    Vermittlung einer Lebensversicherung: Beratungspflicht des Versicherungsmaklers

    Auszug aus KG, 13.04.2012 - 6 U 104/11
    Ebenso wie in den Fällen, in denen der Versicherer erkennen muss, dass der angehende Versicherungsnehmer irrige Vorstellungen über einen für ihn wesentlichen Vertragspunkt hat (vgl. BGH VersR 2005, 824; OLG Saarbrücken, Urteil vom 4.5.2011 - 5 U 502/10 - 76, VersR 2011, 1441, 144, Rz. 41 zitiert nach Juris), war sie daher selbst zur aktiven Aufklärung nach Eingang des Antrags verpflichtet.
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