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   LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22   

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LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22 (https://dejure.org/2023,34910)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 30.03.2023 - 3 Sa 346/22 (https://dejure.org/2023,34910)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 30. März 2023 - 3 Sa 346/22 (https://dejure.org/2023,34910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 241 Abs. 2, § 626; IfSG § 20a; BayPersVG Art. 72 Abs. 1, Art. 77 Abs. 1, Abs. 4
    Außerordentliche Kündigung nach Vortäuschen der Impfunfähigkeit

  • IWW
  • rewis.io

    Vorherige Anhörung des Arbeitnehmers, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsschutzprozeß, Personalratsanhörung, Außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutzklage, Kündigungsberechtigter, Kündigungserklärungsfrist, Erhebliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorherige Anhörung des Arbeitnehmers, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsschutzprozeß, Personalratsanhörung, Außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutzklage, Kündigungsberechtigter, Kündigungserklärungsfrist, Erhebliche ...

Verfahrensgang

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn starke, auf objektive Tatsachen gründende Verdachtsmomente vorliegen, die geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 20; 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - Rn. 21, BAGE 142, 188).

    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen nicht aus (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 21; 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - aaO; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 17).

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn starke, auf objektive Tatsachen gründende Verdachtsmomente vorliegen, die geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 20; 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - Rn. 21, BAGE 142, 188).

    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen nicht aus (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 21; 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - aaO; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 17).

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22
    Zum anderen muss dieser Grund im Rahmen der Interessensabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch des Verhältnismäßigkeitsprinzips, zum Überwiegen des berechtigten Interesses des Kündigenden an der fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen (BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, BAG, Urteil vom 27.06.2019 - 2 AZR 28/19 und BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18).

    Sie scheidet aus, wenn es ein schonenderes Gestaltungsmittel wie etwa Abmahnung, Versetzung oder ordentliche Kündigung gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck, die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses zu erreichen (BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18).

  • ArbG Bamberg, 15.09.2022 - 1 Ca 183/22

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses,

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 15.09.2022, Az.: 1 Ca 183/22, abgeändert.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 15.09.2022 (1 Ca 183/22) wird abgeändert.

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22
    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in der Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22
    Ein solcher Verdacht stellt gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 16, BAGE 146, 303).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22
    Nur unter dieser Voraussetzung ist die Kündigung schon durch den bloßen Verdacht pflichtwidrigen Verhaltens "bedingt" (BAG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 -, Rn. 20 - 22, juris).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22
    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen nicht aus (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 21; 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - aaO; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 17).
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22
    Dies betrifft sowohl die auf die Hauptleistungspflicht bezogene Nebenleistungspflicht, die der Vorbereitung, der ordnungsgemäßen Durchführung und der Sicherung der Hauptleistung dient und diese ergänzt, aber auch sonstige, aus dem Gebot der Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) erwachsenen Nebenpflichten (BAG, Urteil vom 20.10.2016 - 6 AZR 471/15).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22
    Zum anderen muss dieser Grund im Rahmen der Interessensabwägung unter besonderer Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch des Verhältnismäßigkeitsprinzips, zum Überwiegen des berechtigten Interesses des Kündigenden an der fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen (BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, BAG, Urteil vom 27.06.2019 - 2 AZR 28/19 und BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18).
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19

    Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel -

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2022 - 4 Sa 139/22

    Kündigung wegen heruntergeladener Impfunfähigkeitsbescheinigung? - Corona-Virus

  • LAG Nürnberg, 23.02.2023 - 5 Sa 322/22

    Vorläufige Impfunfähigkeit - Corona-Virus - gekaufte Bescheinigung im Internet -

  • ArbG Aachen, 19.05.2022 - 3 Ca 187/22
  • LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22

    Außerordentliche Kündigung - einrichtungsbezogene Impfpflicht - Bescheinigung

    So ist die Täuschung des Arbeitgebers über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vertragsgemäße Beschäftigung ein tauglicher Grund zur Anfechtung des abgeschlossenen Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB, BAG, Urteil vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, Rn. 15; LAG Hamm, Urteil vom 24.05.2013 - 18 Sa 281/12 -, Rn. 35; LAG Köln, Urteil vom 26.07.2012 - 7 Sa 327/12 -, Rn. 31. Im laufenden Arbeitsverhältnis stellt die Täuschung des Arbeitgebers über die geleistete Arbeitszeit auch in sehr geringem Umfang einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB dar und ist als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet, BAG, Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 17. Für den Fall der Täuschung des Arbeitgebers, der eine Pflege- und Gesundheitseinrichtung im Sinne des § 20a Abs. 1 IfSG betreibt, über einen der Vorschrift entsprechenden, gültigen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 ist ebenfalls von einem wichtigen Grund an sich wegen einer schweren Verletzung vertraglicher Nebenpflichten auszugehen, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2022 - 4 Sa 139/22 -, Rn. 51; LAG Nürnberg, Urteil vom 23.02.2023- 5 Sa 322/22 - und Urteil vom 30.03.2023 - 3 Sa 346/22 -.

    Zum wichtigen Grund an sich nach § 626 Abs. 1 BGB schließt sich das Gericht nach eigener Prüfung den Wertungen im Urteil des LAG Nürnberg vom 30.03.2023- 3 Sa 346/22 - an.

  • LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 348/22

    Tatkündigung - Verdachtskündigung - Täuschung - Impfpflicht -

    So ist die Täuschung des Arbeitgebers über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vertragsgemäße Beschäftigung ein tauglicher Grund zur Anfechtung des abgeschlossenen Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB, BAG, Urteil vom 03.11.2004 - 5 AZR 592/03 -, Rn. 15; LAG Hamm, Urteil vom 24.05.2013 - 18 Sa 281/12 -, Rn. 35; LAG Köln, Urteil vom 26.07.2012 - 7 Sa 327/12 -, Rn. 31. Für den Fall der Täuschung des Arbeitgebers, der eine Pflege- und Gesundheitseinrichtung im Sinne des § 20a Abs. 1 IfSG betreibt, über einen der Vorschrift entsprechenden, gültigen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 ist ebenfalls von einem wichtigen Grund wegen einer schweren Verletzung vertraglicher Nebenpflichten auszugehen, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2022 - 4 Sa 139/22 -, Rn. 51; LAG Nürnberg, Urteil vom 23.02.2023 - 5 Sa 322/22 - und Urteil vom 30.03.2023 - 3 Sa 346/22 -.
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