Rechtsprechung
LG Berlin, 04.12.2018 - 16 O 428/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 307 BGB, § 308 Nr 5 BGB, § 675g BGB
Wirksamkeit von Klauseln eines Kreditinstituts - kanzlei.biz
Klauseln der AGB der Sparkasse gültig
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum AGB-Änderungsmechanismus in den AGB der Sparkassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
Zum AGB-Änderungsmechanismus in den AGB der Sparkasse
Papierfundstellen
- ZIP 2019, 1367
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14
Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag
Auszug aus LG Berlin, 04.12.2018 - 16 O 428/17
Nach der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 25.11.2015, VIII ZR 360/14 sei eine in AGB enthaltene Preisanpassungsbestimmung unwirksam, wenn sie dem Verwender die Möglichkeit einräume, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen.Zwar ist es nach der Rechtsprechung des BGH zu Preisanpassungsklauseln in Verträgen zwischen Versorgungsunternehmen und Verbrauchern für die Zulässigkeit eines dem Versorgungsunternehmen in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumten einseitigen Preisanpassungsrechts insbesondere von wesentlicher Bedeutung, ob der Vertrag den Anlass und den Modus der Änderung der Entgelte für die zu erbringende Leistung so transparent darstellt, dass der Verbraucher die etwaigen Änderungen dieser Entgelte anhand klarer und verständlicher Kriterien vorhersehen kann (BGH NJW 2016, 936).
Insbesondere unterbleibt entgegen der Auffassung des Klägers eine Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB, weshalb auch Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 25.11.2015, VIII ZR 360/14 zu Preisanpassungsbestimmungen in AGB nicht anwendbar ist.
- BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07
Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern
Auszug aus LG Berlin, 04.12.2018 - 16 O 428/17
Nach der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 11.10.2007, Az. III ZR 63/07 reiche eine Zustimmungsfiktion in Bezug auf weitreichende Änderungen, die die Grundlagen der Rechtsbeziehung zum Kunden beträfen, nicht aus, sondern diese erforderten einen Änderungsvertrag. - BGH, 04.12.1996 - XII ZR 193/95
Formularmäßige Vereinbarung einer Verlängerungsklausel in den Allgemeinen …
Auszug aus LG Berlin, 04.12.2018 - 16 O 428/17
Aufgrund der Wirksamkeit der Klausel gemessen am Maßstab des § 308 Nr. 5 BGB unterbleibt eine Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB, der insoweit lediglich einen Auffangtatbestand darstellt und eine Inhaltskontrolle nach der Generalklausel nicht zu einer Umgehung der in §§ 308, 309 BGB zum Ausdruck kommenden Regelungsabsicht des Gesetzes führen darf (BGH NJW 1997, 739).
- BGH, 27.04.2021 - XI ZR 26/20
Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung …
Dem legitimen organisatorischen Bedürfnis des Unternehmers nach einer einfachen Vertragsabwicklung (Bollenberger, ÖBA 2017, 741, 744 ff.; Schopper, VbR 2017, 75; auch Hölldampf, WuB 2021, 107 f.; Homberger, EWiR 2019, 227, 228; Zahrte, BKR 2021, 79, 83; Osburg, VuR 2019, 465, 467 zu einer entsprechenden Regelung der Bausparkassen), deren es ohnehin stets bedarf, um ein berechtigtes Interesse des Verwenders an der Erklärungsfiktion zu begründen (…Senatsurteil vom 28. Januar 2014 - XI ZR 424/12, BGHZ 200, 121 Rn. 22 mwN), kann durch eine einschränkend-konkretisierende Formulierung der Klausel Rechnung getragen werden.