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   LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs-171 Js 75/20-22/20   

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https://dejure.org/2020,79497
LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs-171 Js 75/20-22/20 (https://dejure.org/2020,79497)
LG Bochum, Entscheidung vom 03.12.2020 - 1 KLs-171 Js 75/20-22/20 (https://dejure.org/2020,79497)
LG Bochum, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 1 KLs-171 Js 75/20-22/20 (https://dejure.org/2020,79497)
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  • OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06

    Einziehung - Einziehung bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
    Die Regelung des § 21 Abs. 3 StVG ist insoweit die gegenüber der Regelung des § 74 StGB speziellere Norm (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2006, 3448 f.).

    Unter Beachtung der durch die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2006, 3448 f.; MüKo-StGB- Joecks/Meißner , 4. Auflage 2020, § 74f Rn. 6 m.w.N.) diesbezüglich aufgestellten Grundsätze erschien die Einziehung des Tatfahrzeugs vorliegend nicht unverhältnismäßig.

  • BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06

    Konkurrenzen bei Mittätern (Tateinheit und Tatmehrheit); Entziehung der

    Auszug aus LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
    Denn wem die Erlaubnis fehlt, mit dem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, der verletzt, wenn er es trotzdem tut, eine typische Pflicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs - Teilnahme am öffentlichen Verkehr nur mit Erlaubnis - in besonders augenfälliger Weise (BGH NStZ-RR 2007, 40).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Auszug aus LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
    Bei einer derartigen Sachlage wird nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt OLG Hamm, 1. Strafsenat [1 RVs 82/14], Urteil vom 21.10.2014 - zitiert nach juris) die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe im Sinne des § 47 StGB daher auch als regelmäßig naheliegend angesehen.
  • BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06

    Ledergürtel als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
    Zwar hat die Kammer im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung (vgl. statt vieler BGH NStZ 2007, 95 zu Schlägen mit einem Ledergürtel bei leichten Hautrötungen) berücksichtigt, dass es nicht ausreichend ist, dass ein Werkzeug - wie hier das Gurkenglas - nur grundsätzlich geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen.
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13

    Reichweite des fehlgeschlagenen Versuchs und erforderliche Feststellungen bei der

    Auszug aus LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
    Erkennt der Täter zu diesem Zeitpunkt oder hat er eine entsprechende subjektive Vorstellung dahin, dass es zur Herbeiführung des Erfolges eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (BGH, Beschluss vom 11.03.2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396).
  • BGH, 27.02.2019 - 4 StR 419/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten);

    Auszug aus LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
    Bei den zukünftig zu erwartenden Taten muss es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH (4. Strafsenat), Beschluss vom 27.02.2019 (4 StR 419/18) m.w.N. - zitiert nach juris) um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind.
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53
    Auszug aus LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
    Denn durch die Aufnahme des Vorwurfs in einer Antragsschrift bzw. eine diesbezügliche Erhebung der Anklage hat die Staatsanwaltschaft zumindest konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, da sich aus den Umständen - insbesondere aus der vorliegenden Antragsschrift selbst - nichts anderes ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.1954 - 3 StR 869/53 - zitiert nach juris).
  • LG Aachen, 05.12.2011 - 71 Ns 61/11
    Auszug aus LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
    Das (handelsübliche) Gurkenglas verfügte nach seiner objektiven Beschaffenheit über einen dicken, stabilen Glasboden, welcher allein bereits als festes Schlagwerkzeug geeignet ist; darüber hinaus verfügt es über zerbrechlichere Glasseiten, die im Falle des Einsatzes als Schlagwerkzeug zerbrechen können und ihrerseits - insbesondere durch Schnitte im Kopf- und Halsbereich - zu erheblichen Verletzungen führen können (vgl. hierzu LG Aachen, Urteil vom 05.12.2011 - 71 Ns-1 Js 218/08-61/11).
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