Rechtsprechung
   LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,85171
LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19 (https://dejure.org/2020,85171)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.10.2020 - 319 O 72/19 (https://dejure.org/2020,85171)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 319 O 72/19 (https://dejure.org/2020,85171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,85171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 241 Abs 1 S 1 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 311 Abs 1 BGB
    Anforderungen an Prognosen in Anlageprospekten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19
    Danach obliegen dem, der selbst oder durch Verhandlungsgehilfen einen Vertragsschluss anbahnt, gewisse Schutz- und Aufklärungspflichten gegenüber seinem Vertragspartner, bei deren Verletzung er auf Schadensersatz haftet (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2013, Az.: II ZR 9/12, zitiert nach juris).

    Bei einer Publikumsgesellschaft - wie hier bei der Fondsgesellschaft - ist eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss nur insoweit ausgeschlossen, als sie sich gegen Altgesellschafter richten würde, die nach der Gründung der Gesellschaft rein kapitalistisch beigetreten sind und auf die Vertragsgestaltung und die Beitrittsverhandlungen und -abschlüsse erkennbar keinen Einfluss hatten (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2013, Az.: II ZR 9/12, a.a.O.).

    Die Beklagten hatten als Gründungsgesellschafterinnen bzw. Altgesellschafterinnen deshalb die Pflicht, einem Beitrittsinteressenten wie dem Kläger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln, d.h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH, Urteil vom 09.07.2013, Az.: II ZR 9/12, zitiert nach juris).

  • BGH, 04.07.2017 - II ZR 358/16

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19
    Ein Gründungsgesellschafter, der sich zu den vertraglichen Verhandlungen über einen Beitritt eines Vertriebs bedient und diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufklärung der Beitrittsinteressenten überlässt, haftet über § 278 BGB für deren unrichtige oder unzureichende Angaben (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2017, Az.: II ZR 358/16, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 26.06.2020 - 13 Kap 20/19

    CONTI 170. Schifffahrts GmbH & Co. Bulker KG MS CONTI LAPISLAZULI:

    Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19
    Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in seinem Beschluss vom 26.06.2020 (Az.: 13 Kap 20/19; Anlage B 10) folgende zutreffende Ausführungen hierzu gemacht:.
  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19
    Dies gilt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auch für den Fall, dass über den Beitritt zu einem Fonds unter Verwendung von Prospekten verhandelt wird (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2012, Az.: II ZR 69/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12

    Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern:

    Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19
    Dabei kann es als Mittel der Aufklärung genügen, dass dem Interessenten statt einer mündlichen Aufklärung ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2013, Az.: III ZR 404/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19
    Ob ein Prospekt unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, ist nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das sich bei einer von dem Anleger zu erwartenden sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Prospekts ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2012, Az.: II ZR 75/10, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht