Rechtsprechung
LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hamburg
§ 241 Abs 1 S 1 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 311 Abs 1 BGB
Anforderungen an Prognosen in Anlageprospekten
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19
- OLG Hamburg, 24.09.2021 - 11 U 178/20
- BGH, 29.11.2022 - XI ZR 504/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12
Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des …
Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19
Danach obliegen dem, der selbst oder durch Verhandlungsgehilfen einen Vertragsschluss anbahnt, gewisse Schutz- und Aufklärungspflichten gegenüber seinem Vertragspartner, bei deren Verletzung er auf Schadensersatz haftet (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2013, Az.: II ZR 9/12, zitiert nach juris).Bei einer Publikumsgesellschaft - wie hier bei der Fondsgesellschaft - ist eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss nur insoweit ausgeschlossen, als sie sich gegen Altgesellschafter richten würde, die nach der Gründung der Gesellschaft rein kapitalistisch beigetreten sind und auf die Vertragsgestaltung und die Beitrittsverhandlungen und -abschlüsse erkennbar keinen Einfluss hatten (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2013, Az.: II ZR 9/12, a.a.O.).
Die Beklagten hatten als Gründungsgesellschafterinnen bzw. Altgesellschafterinnen deshalb die Pflicht, einem Beitrittsinteressenten wie dem Kläger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln, d.h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH, Urteil vom 09.07.2013, Az.: II ZR 9/12, zitiert nach juris).
- BGH, 04.07.2017 - II ZR 358/16
Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer …
Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19
Ein Gründungsgesellschafter, der sich zu den vertraglichen Verhandlungen über einen Beitritt eines Vertriebs bedient und diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufklärung der Beitrittsinteressenten überlässt, haftet über § 278 BGB für deren unrichtige oder unzureichende Angaben (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2017, Az.: II ZR 358/16, zitiert nach juris). - OLG Hamburg, 26.06.2020 - 13 Kap 20/19
CONTI 170. Schifffahrts GmbH & Co. Bulker KG MS CONTI LAPISLAZULI: …
Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in seinem Beschluss vom 26.06.2020 (Az.: 13 Kap 20/19; Anlage B 10) folgende zutreffende Ausführungen hierzu gemacht:.
- BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12
Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer …
Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19
Dies gilt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auch für den Fall, dass über den Beitritt zu einem Fonds unter Verwendung von Prospekten verhandelt wird (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2012, Az.: II ZR 69/12, zitiert nach juris). - BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12
Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern: …
Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19
Dabei kann es als Mittel der Aufklärung genügen, dass dem Interessenten statt einer mündlichen Aufklärung ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2013, Az.: III ZR 404/12, zitiert nach juris). - BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10
Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung …
Auszug aus LG Hamburg, 07.10.2020 - 319 O 72/19
Ob ein Prospekt unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, ist nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das sich bei einer von dem Anleger zu erwartenden sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Prospekts ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2012, Az.: II ZR 75/10, zitiert nach juris).