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   LG Hamburg, 17.01.2024 - 302 O 216/22   

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LG Hamburg, 17.01.2024 - 302 O 216/22 (https://dejure.org/2024,1610)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.01.2024 - 302 O 216/22 (https://dejure.org/2024,1610)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. Januar 2024 - 302 O 216/22 (https://dejure.org/2024,1610)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzforderung eines geschädigten Kunden im Zusammenhang mit einem Einbruch in die Filialräumlichkeiten einer Bank aufgrund der Verletzung der Pflicht zur tresormäßigen Sicherung des angemieteten Schließfachs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 29.06.2023 - 330 O 127/22

    Haftung einer Sparkasse für Schließfachdiebstahl

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2024 - 302 O 216/22
    In diesem Zusammenhang hat die 30. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg in ihrem zu dem Parallelverfahren ergangenen Urteil (Urteil vom 29. Juni 2023, 330 O 127/22, juris) zutreffend darauf verwiesen, dass im Bereich des Schließfachschutzes angesichts der berechtigten Kundenerwartungen kein geringerer Maßstab gelten könne als im Bereich des Schutzes eines Kontos beim Online-Banking.

    Noch hinzu kommt, wie in dem zu dem Parallelverfahren ergangenen Urteil vom 29. Juni 2023 (330 O 127/22, juris) dargelegt, dass der von der Beklagten ausgewählte neue Bewegungsmelder vom Typ Viewguard Dual AM EMK, VdS-Anerkennung gem. Klasse C, konform zu EN 50131-1 und EN 50131-2-4 Grad 3 dem hier anzulegenden Maßstab nicht gerecht wird.

  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2024 - 302 O 216/22
    Im Rahmen des Kontoschutzes beim Online-Banking besteht die von jedem umsichtigen und informierten Bankkunden angenommene und von der Rechtsprechung folgerichtig vorausgesetzte Pflicht der Bank, auf Grundlage des neuesten Stands der Erfahrung laufende und kurzfristige Änderungen in Sicherungssystemen und Angriffsszenarien zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 26.1.2016 - XI ZR 91/14, MMR 2016, 382 Rn. 41 f.).
  • BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 49/16

    Zur Frage der Verantwortlichkeit des Mieters für Wohnungsschäden nach

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2024 - 302 O 216/22
    Nach der Äquivalenztheorie ist jede Bedingung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (allg. Meinung; vgl. nur BGH, Urt. v. 14.12.2016 - VIII ZR 49/16, Juris, Rz. 17 mwN).
  • KG, 29.11.2010 - 26 U 159/09

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Bankkunden durch sog. Phishing

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2024 - 302 O 216/22
    Aus welchen Gründen eine Bank aber verpflichtet sein soll, ihr elektronisches System und dessen Schutz an sich veränderndes Täterwissen, deren Professionalität und deren Vorgehensweisen anzupassen (vgl. dazu auch KG, Urteil vom 29.11.2010 - 26 U 159/09, MMR 2011, 338, 339 f. für das PIN/TAN-Verfahren), sie eine solche Pflicht bei manuell - und damit tendenziell sogar einfacher - zu schützenden Wertgegenständen ihrer Kunden in Schließfächern aber nicht treffen soll, erschließt sich der Kammer nicht.".
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - 24 U 193/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 17.01.2024 - 302 O 216/22
    Geschuldet werden, so die Rechtsprechung, eine Bewachung und Sicherung des Schließfaches unter Zuhilfenahme von Mitteln, die dem anerkannten Stand der Technik entsprechen, eine allgemeine Kontrolle und Überwachung des Zugangs und die Prüfung der Zugangsberechtigung im Einzelfall (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.02.2012, Az. 24 U 193/11, Rn. 38, juris).
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