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   LG Köln, 31.08.2021 - 106 Qs 14/21   

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https://dejure.org/2021,47108
LG Köln, 31.08.2021 - 106 Qs 14/21 (https://dejure.org/2021,47108)
LG Köln, Entscheidung vom 31.08.2021 - 106 Qs 14/21 (https://dejure.org/2021,47108)
LG Köln, Entscheidung vom 31. August 2021 - 106 Qs 14/21 (https://dejure.org/2021,47108)
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  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17

    Gebühr des Strafverteidigers: Gegenstandswert für eine zusätzliche

    Auszug aus LG Köln, 31.08.2021 - 106 Qs 14/21
    Durch die Gebühr werden Tätigkeiten des Rechtsanwalts vergütet, die darauf gerichtet sind, dem Beschuldigten erhaltenswerte Vermögensgegenstände zu sichern (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2018 - III ZR 191/17, Rn. 19; Toussaint/Felix, KostenR, 51. Aufl., VV 4142 RVG, Rn. 2).
  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 625/17

    Wertfestsetzung für den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (auf die Einziehung

    Auszug aus LG Köln, 31.08.2021 - 106 Qs 14/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind auch Tätigkeiten erfasst, die zumindest einen Bezug zur Einziehung haben, so dass die Gebühr bereits durch Erhebung der allgemeinen Sachrüge im Revisionsverfahren anfällt, da durch diese die Prüfung des gesamten Urteils einschließlich der Einziehungsentscheidung erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17, Rn. 4, juris; BeckOK-RVG/Knaudt, aaO, Rn. 9.1).
  • KG, 06.03.2019 - 1 Ws 31/18

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Zusätzliche anwaltliche Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus LG Köln, 31.08.2021 - 106 Qs 14/21
    Auch ist die Entstehung der Verfahrensgebühr davon unabhängig, ob die Vermögensabschöpfung (auch) der Entschädigung von Tatverletzten dient (vgl. KG, Beschluss vom 6. März 2019 - 1 Ws 31/18, BeckRS 2019, 10399, Rn. 6, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2019 - 2 Ws 48/19

    Entstehen der Verfahrensgebühr nach Ziffer 4142 VV-RVG

    Auszug aus LG Köln, 31.08.2021 - 106 Qs 14/21
    Nach der am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und der damit verbundenen Neufassung der §§ 73 ff. StGB sind vom sachlichen Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr alle Fälle der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB, einschließlich der Wertersatzeinziehung nach § 73c StGB, erfasst (vgl. Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl., VV 4142 Rn. 7; Toussaint/Felix, aaO, Rn. 4; BeckOK-RVG/Knaudt, Stand 01.06.2021, VV 4142 Rn. 3; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 Ws 48/19, BeckRS 2019, 44499, Rn. 8 ff., beck-online).
  • LG Aachen, 01.04.2021 - 60 Qs 7/21

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einziehung, beratende Tätigkeit

    Auszug aus LG Köln, 31.08.2021 - 106 Qs 14/21
    Dabei kommt es nach der herrschenden Auffassung nicht (mehr) darauf an, ob die angeordnete Einziehung Strafcharakter hat oder allein der Entziehung der durch die (zur Last gelegte) Straftat erlangten unrechtmäßigen wirtschaftlichen Vorteile dient (vgl. Burhoff in Gerold/Schmidt, aaO, Rn. 7; so auch LG Aachen, Beschluss vom 1. April 2021 - 60 Qs 7/21, juris).
  • OLG Köln, 03.09.2013 - 2 Ws 462/13

    Keine Einzelrichterentscheidung im strafrechtlichen Kostenbeschwerdeverfahren

    Auszug aus LG Köln, 31.08.2021 - 106 Qs 14/21
    Gleichwohl ist anerkannt, dass die Vorschrift des § 568 Satz 1 ZPO, die im Zivilprozess für das Beschwerdeverfahren den originären Einzelrichter vorsieht, im strafprozessualen Beschwerdeverfahren keine Anwendung findet (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. September 2013 - Az. III-2 Ws 462/13, BeckRS 2013, 17038, beck-online; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 464b Rn. 7; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., § 464b Rn. 4b).
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