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   LG Wiesbaden, 07.06.2022 - 4 O 2569/20   

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LG Wiesbaden, 07.06.2022 - 4 O 2569/20 (https://dejure.org/2022,48060)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 07.06.2022 - 4 O 2569/20 (https://dejure.org/2022,48060)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 07. Juni 2022 - 4 O 2569/20 (https://dejure.org/2022,48060)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 143 InsO, § 134 InsO, § 129 InsO
    Anfechtung einer unentgeltlichen Leistung durch den Insolvenzverwalter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.07.2021 - IX ZR 26/20

    Voraussetzungen für die Untentgeltlichkeit von vertraglich vereinbarten, von

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2022 - 4 O 2569/20
    Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass ein nichtiger Jahresabschluss keine Bindungswirkung entfaltet (BGH, Urteil vom 22.7.2021 IX ZR 26/20).

    Die §§ 814, 817 BGB stehen dem Anspruch auf Rückzahlung nach § 143 InsO nicht entgegen, wenn ein Schuldner, wie vorliegend in Kenntnis von fehlerhaften Jahresabschlüssen Scheingewinne auszahlt ( BGH, Urteil vom 22.7.2021, IX ZR 26/20 Rz. 21 ff.).

  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 164/13

    Insolvenzanfechtung: Freiwerden einer Gesellschaftersicherheit infolge der

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2022 - 4 O 2569/20
    Soweit der Beklagte eine Deckungslücke im Insolvenzverfahren anzweifelt, spricht schon die Eröffnung des Verfahrens im Wege des Anscheinsbeweises dafür, dass die Forderungen gegen die Schuldnerin die Insolvenzmasse übersteigen (BGHZ NZI 2014, 321 Rz. 20).
  • LG Tübingen, 10.01.2020 - 4 O 187/19

    Zur Schenkungsanfechtung von Ausschüttungen im Rahmen eines als Schneeballsystem

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2022 - 4 O 2569/20
    Eine Privilegierung derjenigen, die zufälligerweise früh genug aus dem Schneeballsystem ausstiegen ausgestiegen sind bzw. früh genug eingestiegen sind, um noch "Scheingewinne" aus den Einlagen der nach Ihnen beitretenden Anleger zu erhalten, ist nicht geboten (vergleiche OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. März 2010, 4 U 133/08; LG Tübingen, Urteil vom 10. Januar 2020, 4 O 187/19).
  • BGH, 20.04.2017 - IX ZR 252/16

    Insolvenzanfechtung: Irrtümliche Leistung des Schuldners auf eine tatsächlich

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2022 - 4 O 2569/20
    Die Gegenleistung kann zum einen in der Aufgabe einer eigenen Rechtsposition des Leistungsempfängers bestehen und zum anderen kann sie in der Entstehung eines Rückforderungsanspruchs des Schuldners gegen den Leistungsempfänger liegen (BGH, Urteil vom 20.4.2017, IX ZR 252/16).
  • BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit des in einem Geschäftsbesorgungsverhältnis

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2022 - 4 O 2569/20
    Eine Leistung ist unentgeltlich, wenn für sie vereinbarungsgemäß keine (gleichwertige) Gegenleistung, sei es an den Schuldner, sei es an einen Dritten ab, erbracht wird (BGH, Urteil vom 8.12.2016, IX ZR 257/15).
  • BGH, 18.09.2013 - VIII ZR 297/12

    Zur Beweiswürdigung zum Abschluss eines für den Erwerber in der

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2022 - 4 O 2569/20
    Er muss auch die zutreffende rechtliche Schlussfolgerung ziehen (BGH, NJW-RR 2014, 11 133).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 225/09

    Insolvenzanfechtung: Umfang des Rückgewähranspruchs bei Anfechtung von

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2022 - 4 O 2569/20
    Unentgeltlichkeit ist regelmäßig bei der Auszahlung von Scheingewinnen gegeben, bei denen dem Schuldner bewusst ist, dass sie tatsächlich nicht erzielt worden sind (BGH NJW-RR 2010, 1637).
  • BGH, 09.12.2010 - IX ZR 60/10

    Insolvenzanfechtung: Auszahlung der Einlage an den Anleger in einem

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2022 - 4 O 2569/20
    Sittenwidrig war allenfalls das von der Schuldnerin tatsächlich betriebene, nicht aber das mit den gutgläubigen stillen Gesellschaftern vereinbarte System der Kapitalanlage (BGH, Urteil vom 9.12.2010, IX ZR 60/10).
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZB 25/17

    Insolvenzverwaltervergütung bei vorzeitiger Beendigung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2022 - 4 O 2569/20
    Eine Gläubigerbenachteiligung ist gegeben, wenn entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch der Gläubiger Zugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt erschwert, gefährdet oder verzögert wird (BGH, Beschluss vom 14.2.2019, IX ZB 25/17).
  • BGH, 27.06.2016 - II ZR 63/15

    Publikums-KG: Anspruch einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung von Auszahlungen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 07.06.2022 - 4 O 2569/20
    Andere Erwartungen der Parteien, die sich nicht im Vertrag niedergeschlagen haben, bleiben außer Betracht (BGH, Beschluss vom 27.6.2016, II ZR 63/15).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2023 - 4 U 158/22

    Unentgeltliche Auszahlungen bei Schneeballsystem

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 7. Juni 2022 (Az.: 4 O 2569/20) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 7. Juni 2022, Az.: 4 O 2569/20, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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