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   LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 3005/22   

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https://dejure.org/2023,17685
LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 3005/22 (https://dejure.org/2023,17685)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.04.2023 - L 9 R 3005/22 (https://dejure.org/2023,17685)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. April 2023 - L 9 R 3005/22 (https://dejure.org/2023,17685)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 60 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 1, § 106 Abs 1 S 1 SGB 6, § 106 Abs 3 SGB 6, § 108 Abs 1 SGB 6, § 31 S 1 SGB 10
    Aufhebung eines Bescheides des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung über die Bewilligung von Beitragszuschüssen zur privaten Krankenversicherung - Rückforderung - Anforderung an den Bestimmtheitsgrundsatz - grob fahrlässige Mitteilungspflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung; Rechtmäßigkeit der Aufhebung und Rückforderung der Leistungsbewilligung; Anforderungen an die Bestimmtheit der Aufhebungsentscheidung; Regelungsgehalt der jährlichen Anpassungsmitteilungen

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 3005/22
    Ausreichende Klarheit kann auch dann bestehen, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsakts, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (BSG, Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R -, juris Rn. 17; vgl. ferner BSG, Urteile vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R -, juris Rn 16 und vom 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R -, juris Rn. 15).

    Die Auslegung geht aus vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der alle Begleitumstände und Zusammenhänge (Vorgeschichte, Anträge, Begleitschreiben, Situation des Adressaten, genannte Rechtsnormen, auch Interesse der Behörde) berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (st.Rspr. des BSG, vgl. bereits Urteil vom 29.06.1984 - 12 RK 38/82 -, juris; Urteil vom 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R -, juris Rn. 15 m.w.N.; aus jüngerer Zeit Urteile vom 23.02.2017 - B 4 AS 57/15 R -, juris, Rn. 12 und vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R -, juris Rn. 22).

    Diese Auslegungsmöglichkeiten finden bei Aufhebungsverwaltungsakten ihre Grenze dort, wo es dem Adressaten überlassen bleibt, Gegenstand, Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Aufhebung zu bestimmen, weil der in begünstigende Rechtspositionen eingreifende Leistungsträger verpflichtet ist, diese Entscheidung selbst zu treffen und dem Adressaten bekanntzugeben (BSG, Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R -, juris Rn. 23).

  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 3005/22
    Zur Rentenanpassung hat das BSG entschieden, dass die wertmäßige Neubestimmung des dem Rentenbezieher zuerkannten rechtlichen Vorteils im Rahmen einer Rentenanpassungsmitteilung rechtlich grundsätzlich und faktisch in aller Regel als Verwaltungsakt anzusehen ist, da sie die Abänderung eines subjektiven Rechts zum Gegenstand hat (so grundlegend BSG, Urteil vom 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R -, juris Rn. 26).

    Allerdings beinhaltet sie nur eine Teilregelung hinsichtlich der zukunftsgerichteten Wertfortschreibung eines anderweitig bereits zuerkannten Rechts (BSG, Urteil vom 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R -, juris Rn. 22).

    Als umfassender, d.h. alle für Entstehen und Zahlbarkeit von Einzelansprüchen auf Rente konstituierender Bescheid - und in diesem Sinne als "Verwaltungsakt" - kann demgemäß ein Anpassungsbescheid allein nicht in Betracht kommen (BSG, Urteil vom 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R -, juris Rn. 33).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 3005/22
    Einschlägig ist vorliegend die Bestimmung des § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X. Hiernach kann in den Fällen des Satzes 3 ein Verwaltungsakt über eine laufende Geldleistung auch nach Ablauf der Frist von zehn Jahren zurückgenommen werden, wenn diese Geldleistung mindestens bis zum Beginn des Verwaltungsverfahrens über die Rücknahme gezahlt wurde (siehe zur Anwendbarkeit im Rahmen des § 48 SGB X: BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R -, juris Rn. 37).

    Ebenso ist die der Aufhebungsentscheidung nachfolgende Erstattungsentscheidung der Beklagten nach § 50 Abs. 1 SGB X rechtmäßig (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R -, juris Rn. 61).

  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R

    Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes (hier: Bewilligung von Zuschüssen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 3005/22
    Eine Änderung ist wesentlich, wenn der Verwaltungsakt von der Behörde nach den nunmehr vorliegenden Verhältnissen so nicht mehr erlassen werden dürfte (BSG, Urteil vom 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R -, juris Rn. 20; BSG, Urteil vom 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R -, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Rechtlich nicht zu beanstanden ist, dass die Beklagte unter Beachtung der Rechtsprechung des BSG zu § 48 SGB X (vgl. insbes. BSG, Urteil vom 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R -, juris Rn. 22 ff. m.w.N.) vorliegend einen atypischen Fall bejaht hat.

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 3005/22
    Ausreichende Klarheit kann auch dann bestehen, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsakts, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (BSG, Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R -, juris Rn. 17; vgl. ferner BSG, Urteile vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R -, juris Rn 16 und vom 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R -, juris Rn. 15).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 3005/22
    Ausreichende Klarheit kann auch dann bestehen, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsakts, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (BSG, Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R -, juris Rn. 17; vgl. ferner BSG, Urteile vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R -, juris Rn 16 und vom 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R -, juris Rn. 15).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 3005/22
    Eine Änderung ist wesentlich, wenn der Verwaltungsakt von der Behörde nach den nunmehr vorliegenden Verhältnissen so nicht mehr erlassen werden dürfte (BSG, Urteil vom 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R -, juris Rn. 20; BSG, Urteil vom 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BSG, 23.02.2017 - B 4 AS 57/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ablehnung der Überprüfung bzw Rücknahme eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 3005/22
    Die Auslegung geht aus vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der alle Begleitumstände und Zusammenhänge (Vorgeschichte, Anträge, Begleitschreiben, Situation des Adressaten, genannte Rechtsnormen, auch Interesse der Behörde) berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (st.Rspr. des BSG, vgl. bereits Urteil vom 29.06.1984 - 12 RK 38/82 -, juris; Urteil vom 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R -, juris Rn. 15 m.w.N.; aus jüngerer Zeit Urteile vom 23.02.2017 - B 4 AS 57/15 R -, juris, Rn. 12 und vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R -, juris Rn. 22).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Arbeitsangebots - Inhalt und Form

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 3005/22
    Nach dem insoweit maßgeblichen subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff (st. Rspr. BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R -, juris Rn. 24; BSG, Urteil vom 23.07.1996 - 7 RAr 14/96 -, juris Rn. 22; jeweils m.w.N.) handelt grob fahrlässig, wer auf Grund einfachster und ganz naheliegender Überlegungen hätte erkennen können, dass er zur Mitteilung eines Umstandes verpflichtet war, oder wer dasjenige unbeachtet gelassen hat, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen.
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 R 3005/22
    Dass sie daneben im Widerspruchsbescheid nicht näher konkretisierte "nachfolgende Bescheide" aufgehoben hat, führt nicht dazu, dass für den Kläger nicht mehr erkennbar wäre, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Aufhebung erfolgen sollte (vgl. BSG, Urteil vom 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R -, juris Rn. 20; BSG, Urteil vom 26.10.1989 - 4 RA 90/88 -, juris Rn. 10, zur Unschädlichkeit der Nennung eines gegenstandslos gewordenen Bescheides).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 99/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96

    Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Aufnahme - Mißglückter Arbeitsversuch

  • LSG Baden-Württemberg, 04.01.2022 - L 5 R 3758/20

    Korrektur eines Bescheides eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung nach

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 AL 3/03 B

    Selbstbehalt für private Krankenversicherung in der Arbeitsförderung

  • BSG, 29.06.1984 - 12 RK 38/82

    Partenreederei - Seeschiff - See-Sozialversicherung - Arbeitslosenversicherung -

  • BSG, 26.10.1989 - 4 RA 90/88
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