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   LSG Baden-Württemberg, 22.01.2020 - L 3 AL 2225/19   

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LSG Baden-Württemberg, 22.01.2020 - L 3 AL 2225/19 (https://dejure.org/2020,2207)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.01.2020 - L 3 AL 2225/19 (https://dejure.org/2020,2207)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - L 3 AL 2225/19 (https://dejure.org/2020,2207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 30 Abs 1 SGB 1, § 142 Abs 1 S 1 SGB 3, § 143 Abs 1 SGB 3, § 159 Abs 1 S 1 SGB 3, § 159 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im Ausland - kein Vorliegen von Versicherungszeiten im Inland unmittelbar vor Geltendmachung des Leistungsanspruchs - weitere Versicherungszeiten im Ausland - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sperrzeit auch bei Kündigung in Großbritannien möglich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.11.2004 - C-372/02

    Adanez-Vega - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der anzuwendenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2020 - L 3 AL 2225/19
    Eine in einem Mitgliedstaat zurückgelegte Beschäftigungszeit kann bei der Ermittlung der für die Gewährung von Arbeitslosengeld zu erfüllenden Anwartschaftszeit nur dann berücksichtigt werden, wenn unabhängig von der zwischen der Beendigung der letzten Versicherungszeit in Deutschland und dem Antrag auf Leistungen verstrichenen Zeit in der Zwischenzeit keine weitere Versicherungszeit in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegt worden ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 11.11.2004 - C-372/02, SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4, juris Nr. 52).

    "Unmittelbar vor Geltendmachung" bedeutet, dass unabhängig von der zwischen der Beendigung der letzten Versicherungszeit und dem Antrag auf Leistungen verstrichenen Zeit in der Zwischenzeit keine weitere Versicherungszeit in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegt worden sein darf (EuGH, Urteil vom 11.11.2004 - C-372/02, SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4, juris Nr. 52; BSG, Urteil vom 17.03.2015 - B 11 AL 12/14 R, SozR 4-4300 § 131 Nr. 6, juris Rn. 19).

  • BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 12/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Auslandsbeschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2020 - L 3 AL 2225/19
    "Unmittelbar vor Geltendmachung" bedeutet, dass unabhängig von der zwischen der Beendigung der letzten Versicherungszeit und dem Antrag auf Leistungen verstrichenen Zeit in der Zwischenzeit keine weitere Versicherungszeit in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegt worden sein darf (EuGH, Urteil vom 11.11.2004 - C-372/02, SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4, juris Nr. 52; BSG, Urteil vom 17.03.2015 - B 11 AL 12/14 R, SozR 4-4300 § 131 Nr. 6, juris Rn. 19).
  • BSG, 21.12.1971 - GS 6/71

    Entstehung eines Anspruches auf Witwenrentenabfindung bei Auslandsberührung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2020 - L 3 AL 2225/19
    Denn das in § 30 Abs. 1 SGB I zum Ausdruck kommende Territorialitätsprinzip bestätigt lediglich die Tatsache, dass die hoheitliche Wirkungsmöglichkeit eines Staates an seinen Grenzen endet und kann deshalb im Bereich der Sozialversicherung über die Frage der Versicherungs- und Beitragspflicht hinaus nur bedeutsam werden, soweit eine hoheitliche Betätigung, insbesondere eine hoheitliche Kontrolle außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des SGB erforderlich ist (BSG, Beschluss vom 21.12.1971 - GS 6/71, SozR Nr. 13 zu § 1302 RVO, juris Rn. 16).
  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75

    Anspruch auf Wintergeld - Verfahren - Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.01.2020 - L 3 AL 2225/19
    In jedem Einzelfall ist die Prüfung erforderlich, wovon der Gesetzgeber bei Erlass der spezifischen Vorschrift, die zur Anwendung gelangen soll, ausgegangen ist (BSG, Urteil vom 20.04.1977 - 7 RAr 55/75, SozR 4100 § 80 Nr. 1, juris Rn. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2023 - L 3 AL 2575/21

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    Eine in einem EU-Mitgliedstaat zurückgelegte Beschäftigungszeit kann bei der Ermittlung der für die Gewährung von Arbeitslosengeld zu erfüllenden Anwartschaftszeit nur dann berücksichtigt werden, wenn zwischen der Beendigung der letzten Versicherungszeit in Deutschland und dem Antrag auf Leistungen keine weitere Versicherungszeit in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegt worden ist (Anschluss an EuGH vom 11.11.2004 - C-372/02 = SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 4, juris Nr. 52; LSG Baden-Württemberg vom 22.01.2020 - L 3 AL 2225/19, juris).

    "Unmittelbar vor Geltendmachung" bedeutet, dass unabhängig von der zwischen der Beendigung der letzten Versicherungszeit und dem Antrag auf Leistungen verstrichenen Zeit in der Zwischenzeit keine weitere Versicherungszeit in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegt worden sein darf (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11.11.2004 - C-372/02, juris Nr. 52; BSG, Urteil vom 17.03.2015 - B 11 AL 12/14 R, juris Rn. 19; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2020 - L 3 AL 2225/19, juris Rn. 18; Fachliche Weisungen Internationales Recht der Arbeitslosenversicherung Rechtskreis SGB III Nr. 3.1 Abs. 7).

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