Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Viertes Kapitel - Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld (§§ 136 - 175) |
| Erster Abschnitt - Arbeitslosengeld (§§ 136 - 164) |
| Erster Unterabschnitt - Regelvoraussetzungen (§§ 136 - 144) |
(1) Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
(2) Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der die oder der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte.
(3) In die Rahmenfrist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen die oder der Arbeitslose von einem Rehabilitationsträger Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bezogen hat. In diesem Fall endet die Rahmenfrist spätestens fünf Jahre nach ihrem Beginn.
Rechtsprechung zu § 143 SGB III
148 Entscheidungen zu § 143 SGB III in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 108/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Arbeitsentgeltanspruch - faktische ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Saarland, 19.01.2007 - L 8 AL 44/04
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Abfindung bzw Arbeitsentgelt - ...
- LAG Köln, 01.07.2008 - 9 Sa 383/08
Tariflicher Krankengeldzuschuss; Arbeitslosengeld; Gleichwohlgewährung
- BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis
Zum selben Verfahren:
- LAG Baden-Württemberg, 09.06.2005 - 11 Sa 131/04
Anspruch eines langzeiterkrankten und Arbeitslosengeld beziehenden Arbeitnehmers ...
- LAG Baden-Württemberg, 09.06.2005 - 11 Sa 131/04
- LAG Hamm, 27.06.2002 - 4 Sa 468/02
Urlaubsabgeltung nach Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeit
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.09.2005 - L 28 AL 185/04
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Berücksichtigung nichtgezahlten ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 28/06 R
Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Berücksichtigung nicht gezahlten ...
- BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 28/06 R
- BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld - Urlaubsabgeltung
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