Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Viertes Kapitel - Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld (§§ 136 - 175) |
| Erster Abschnitt - Arbeitslosengeld (§§ 136 - 164) |
| Erster Unterabschnitt - Regelvoraussetzungen (§§ 136 - 144) |
(1) Die Rahmenfrist beträgt 30 Monate und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
(2) Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der die oder der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte.
(3) 1In die Rahmenfrist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen die oder der Arbeitslose von einem Rehabilitationsträger Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bezogen hat. 2In diesem Fall endet die Rahmenfrist spätestens fünf Jahre nach ihrem Beginn.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) vom 18.12.2018
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2020 | Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) | 18.12.2018 | |
| 01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
voraussetzungen bei Arbeitslosigkeit § 138Arbeitslosigkeit § 139Sonderfälle der Verfügbarkeit § 140Zumutbare Beschäftigungen § 141Arbeitslosmeldung § 142Anwartschaftszeit § 143Rahmenfrist § 144Anspruchs-
voraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 143 SGB III
581 Entscheidungen zu § 143 SGB III in unserer Datenbank:
- BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - echter Grenzgänger - ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 12.05.2021 - B 11 AL 6/20 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Arbeitsentgelt - Unterhaltsbeihilfe eines ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2020 - L 7 AL 121/18
Bewilligung von Arbeitslosengeld; Zahlung einer Unterhaltsbeihilfe für einen ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2020 - L 7 AL 121/18
- BSG, 04.06.2025 - B 11 AL 4/23 R
Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 03.03.2023 - L 8 AL 1765/22
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Anwendbarkeit der ...
- LSG Baden-Württemberg, 03.03.2023 - L 8 AL 1765/22
- BSG, 05.03.2026 - B 11 AL 6/24 R
Ist die Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs bei Arbeitslosengeld ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2024 - L 9 AL 87/22
Erfüllung der Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2024 - L 9 AL 87/22
- BSG, 16.07.2025 - B 11 AL 8/23 R
Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 22/21
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Mitarbeiter einer ...
- LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 22/21
Querverweise
Auf § 143 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
- Sonderregelungen
- Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen
- § 447 (Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung)