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   LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 4016/20   

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https://dejure.org/2022,19864
LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 4016/20 (https://dejure.org/2022,19864)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.06.2022 - L 9 R 4016/20 (https://dejure.org/2022,19864)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juni 2022 - L 9 R 4016/20 (https://dejure.org/2022,19864)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 SGB 1, § 15 SGB 1, § 110b SGB 4, § 210 Abs 6 S 1 SGB 6, § 210 Abs 6 S 2 SGB 6
    Berücksichtigung von erst nach einer Beitragserstattung gemäß § 210 SGB 6 geltend gemachten, in der ehemaligen DDR von einem ungarischen Staatsangehörigen zurückgelegten Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berücksichtigung von Beitragszeiten, die ein ungarischer Staatsangehöriger in der ehemaligen DDR verbracht hat, nach erfolgter Beitragserstattung.

  • rechtsportal.de

    Keine Berücksichtigung von Beitragszeiten eines ungarischen Staatsangehörigen im Beitrittsgebiet nach einer Beitragserstattung in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an die Rücknahme des Antrages auf Beitragserstattung im Wege des sozialrechtlichen ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R

    Anwartschaftserhaltung bei Erwerbsunfähigkeitsrente, Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 4016/20
    Tatbestandlich setzt der sozialrechtliche Herstellungsanspruch nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. etwa Urteil vom 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R -, juris, Rn. 24 m.w.N.) voraus, dass der Sozialleistungsträger auf Grund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses eine dem Betroffenen gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 SGB I), verletzt und dadurch dem Betroffenen einen rechtlichen Nachteil zufügt (Pflichtverletzung, rechtlicher Nachteil/Schaden, Kausalzusammenhang, vgl. auch Urteil des BSG vom 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R -, juris, Rn. 36).

    Eine Beratungspflicht besteht in der Regel bei einem entsprechenden Beratungsbegehren (st. Rspr., vgl. insbesondere, auch zum Folgenden, Urteil des BSG vom 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R -, juris, Rn. 37-46 m.w.N.; und vom 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R -, juris, Rn. 20 ff. m.w.N.).

    Aus verwaltungsökonomischen Gründen darf der Beratungspflicht allerdings auch erst am Ende des Verfahrens nachgekommen werden, soweit damit für den Versicherten kein Rechtsnachteil verbunden ist (BSG, Urteil vom 17.08.2000, a.a.O. Rn. 40; BSG, Urteil vom 05.04.2000, a.a.O. Rn. 24).

  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 4016/20
    Eine Beratungspflicht besteht in der Regel bei einem entsprechenden Beratungsbegehren (st. Rspr., vgl. insbesondere, auch zum Folgenden, Urteil des BSG vom 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R -, juris, Rn. 37-46 m.w.N.; und vom 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R -, juris, Rn. 20 ff. m.w.N.).

    Aus verwaltungsökonomischen Gründen darf der Beratungspflicht allerdings auch erst am Ende des Verfahrens nachgekommen werden, soweit damit für den Versicherten kein Rechtsnachteil verbunden ist (BSG, Urteil vom 17.08.2000, a.a.O. Rn. 40; BSG, Urteil vom 05.04.2000, a.a.O. Rn. 24).

  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 36/11 R

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 4016/20
    Denn streitbefangene Feststellungen von Tatbeständen rentenrechtlicher Zeiten im Vormerkungsbescheid sind während des Klageverfahrens durch den wertfeststellenden Verwaltungsakt im Rentenbescheid vom 30.11.2018 im Sinne von § 96 Abs. 1 SGG ersetzt worden (vgl. hierzu ausführlich Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 14.12.2011 - B 5 R 36/11 R -, SozR 4-2600 § 248 Nr. 1, SozR 4-2600 § 259a Nr. 1, Rn. 12).

    Dementsprechend verhält sich der Rentenbescheid, der damit in Bezug auf die Berücksichtigung der streitigen Zeiten allein Gegenstand des Klageverfahrens ist, weil sich der Vormerkungsbescheid ungeachtet seiner Anfechtung "auf andere Weise" (§ 39 Abs. 2 SGB X) erledigt hat und darüber hinaus auch durch weitere Feststellungen einzelner wertbestimmender Elemente von vornherein nicht mehr ersetzt werden darf (BSG, Urteil vom 14.12.2011 - B 5 R 36/11 R -, a.a.O.).

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 4016/20
    Tatbestandlich setzt der sozialrechtliche Herstellungsanspruch nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. etwa Urteil vom 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R -, juris, Rn. 24 m.w.N.) voraus, dass der Sozialleistungsträger auf Grund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses eine dem Betroffenen gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 SGB I), verletzt und dadurch dem Betroffenen einen rechtlichen Nachteil zufügt (Pflichtverletzung, rechtlicher Nachteil/Schaden, Kausalzusammenhang, vgl. auch Urteil des BSG vom 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R -, juris, Rn. 36).

    Umgekehrt bedeutet dies: In Fällen, in denen der durch pflichtwidriges Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil nicht durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann, bleibt für die Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs kein Raum (BSG, Urteil vom 11.03.2004, a.a.O.).

  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Arbeitslosigkeit - Verletzung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 4016/20
    Von einer Beweiserleichterung wegen Beweisvereitelung kann nur ausgegangen werden, wenn eine unverschuldete Beweisnot besteht (vgl. BSG, Urteil vom 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96

    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 4016/20
    In einem derartigen Fall sind die Tatsachengerichte (nur) berechtigt, im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten der Beweiswürdigung an den Beweis der Tatsachen, auf die sich der Beweisnotstand bezieht, weniger hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BSG, Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 38/96 -, SozR 3-1500 § 128 Nr. 11, Rn. 23, m.w.N., in Abgrenzung zur Rechtsprechung des BGH und zur hierzu abweichenden Meinung, festgehalten vgl. BSG, Beschluss vom 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B -, juris).
  • BSG, 06.02.1991 - 5 RJ 18/89

    Rücknahme des Antrags auf Beitragserstattung nach Abtretung des Anspruchs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 4016/20
    Dabei ist eine Rücknahme des Antrages auf Beitragserstattung zumindest bis zum Wirksamwerden der Verwaltungsentscheidung nicht ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 06.02.1991 - 13/5 RJ 18/89 -, BSGE 68, 144-148, SozR 3-1200 § 53 Nr. 1, SozR 3-1200 § 16 Nr. 3).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 44/98 R

    Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet - Rentenanspruch für ungarische

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 4016/20
    Es besteht nach der Rechtsprechung des BSG, der der Senat folgt, insoweit kein über- oder zwischenstaatlich wirksames Recht, das als lex specialis innerstaatlich wirksames Recht gleichen Ranges geworden ist und die Regelungen des SGB VI verdrängen würde (vgl. hierzu ausführlich: BSG, Urteil vom 27.01.1999 - B 4 RA 44/98 R -, BSGE 83, 224-245, SozR 3-8100 Art. 12 Nr. 3).
  • BSG, 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B

    Keine Umkehr der Beweislast bei einem Beweisnotstand

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 4016/20
    In einem derartigen Fall sind die Tatsachengerichte (nur) berechtigt, im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten der Beweiswürdigung an den Beweis der Tatsachen, auf die sich der Beweisnotstand bezieht, weniger hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BSG, Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 38/96 -, SozR 3-1500 § 128 Nr. 11, Rn. 23, m.w.N., in Abgrenzung zur Rechtsprechung des BGH und zur hierzu abweichenden Meinung, festgehalten vgl. BSG, Beschluss vom 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B -, juris).
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