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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - L 16 R 649/18   

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LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - L 16 R 649/18 (https://dejure.org/2019,7866)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2019 - L 16 R 649/18 (https://dejure.org/2019,7866)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2019 - L 16 R 649/18 (https://dejure.org/2019,7866)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 241 Abs 2 SGB 6, § 43 SGB 6, § 55 SGB 6, § 58 SGB 6, § 240 SGB 6
    Erwerbsminderung; versicherungsrechtliche Voraussetzungen; Streik; Streikgeld; Überbrückungstatbestand

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente; Mindestens dreijährige Pflic...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - L 16 R 649/18
    Denn das Grundrecht auf Gleichbehandlung ist nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. z.B. BVerfGE 55, 72 = NJW 1981, 271; BVerfGE 98, 1 = SozR 3-5755 Art. 2 § 27 Nr. 1 m.w.N.; BVerfGE 105, 73 = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - L 16 R 649/18
    Denn das Grundrecht auf Gleichbehandlung ist nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. z.B. BVerfGE 55, 72 = NJW 1981, 271; BVerfGE 98, 1 = SozR 3-5755 Art. 2 § 27 Nr. 1 m.w.N.; BVerfGE 105, 73 = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - L 16 R 649/18
    Denn das Grundrecht auf Gleichbehandlung ist nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. z.B. BVerfGE 55, 72 = NJW 1981, 271; BVerfGE 98, 1 = SozR 3-5755 Art. 2 § 27 Nr. 1 m.w.N.; BVerfGE 105, 73 = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176 m.w.N.).
  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 4/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Erwerbsminderung - Erfüllung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - L 16 R 649/18
    Hätte der Gesetzgeber mit § 241 Abs. 2 Satz 1 SGB VI aber weitere Zeiten als die in den Nrn. 1 bis 6 genannten und hier sämtlich nicht vorliegenden Zeiten einbeziehen und die Gewährung des entsprechenden Versicherungsschutzes nach dem SGB VI durch die Berücksichtigung von sonstigen ggf. durch andere Sicherungssystemen abgedeckte Zeiten gewährleisten wollen, hätte dies einer eindeutigen gesetzlichen Regelung bedurft (vgl. BSG, Urteil vom 19. Mai 2004 - B 13 RJ 4/04 R - juris Rn. 27).
  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - L 16 R 649/18
    Vielmehr hat die Teilnahme am gewerkschaftlich geführten Streik mit vollständigem Entfallen des Anspruchs auf Arbeitsentgelt bzw. ohne Begründung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wie vom SG ausgeführt, lediglich die Wirkung eines Überbrückungstatbestandes (vgl. BSG GS, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - GS 1/73 - juris Rn. 22 ff.), der, wie ausgeführt, weder die maßgeblichen Voraussetzungen einer Beitragszeit, noch einer beitragsfreien Zeit i.S.d. § 241 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 SGB VI erfüllt.
  • BSG, 01.12.2010 - B 11 AL 61/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - unzureichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - L 16 R 649/18
    Insofern verdeutlicht der Bezug von Streikgeld (vgl. auch die entsprechenden an den Kläger gerichteten Auszahlungsmitteilungen der Gewerkschaft zur Streikunterstützung aus dem Jahr 1997; Bl. 71 - 76 der Leistungsakten) dem am Streik - unter Wahrung der Arbeitnehmerrechte - aktiv Mitwirkenden gerade, dass etwaige Risiken der freiwilligen Teilnahme am Arbeitskampf, beispielsweise auch sozialversicherungsrechtlicher Art, derjenige trägt, der sich hieran aktiv beteiligt, nicht jedoch der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (vgl. auch BSG, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - B 11 AL 61/10 B - juris Rn. 8 zu durch Zeiten unbezahlten Streiks und der Gewährung von Streikgeld verminderter Anspruchsdauer von Arbeitslosengeld).
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