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   LSG Hessen, 29.09.1998 - L 12 RJ 866/98   

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https://dejure.org/1998,11625
LSG Hessen, 29.09.1998 - L 12 RJ 866/98 (https://dejure.org/1998,11625)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.09.1998 - L 12 RJ 866/98 (https://dejure.org/1998,11625)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. September 1998 - L 12 RJ 866/98 (https://dejure.org/1998,11625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 115 Abs 6 SGB 6, § 36 SGB 6, § 13 SGB 1, § 14 SGB 1, § 15 SGB 1
    Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers - in geeigneten Fällen - Rentenantragstellung - Altersrente für langjährig Versicherte - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers - in geeigneten Fällen - Rentenantragstellung - Altersrente für langjährig Versicherte - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.1998 - L 12 RJ 866/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 und vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 1/97) stehe dem Einzelnen ein subjektives Recht auf Erteilung eines Hinweises zu.

    Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, daß der Begriff "in geeigneten Fällen" ein unbestimmter - gerichtlich in vollem Umfang überprüfbarer - Rechtsbegriff ist (Urteil des BSG vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 und vom 13. Mai 1998 - B 8 KN 15/97 R m.w.N.).

    Die Verpflichtung der Beklagten zur Information entfiel auch nicht wegen eines atypischen Falles (BSG vom 22. Oktober 1996, a.a.O.).

  • BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 15/97 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Verletzung der Hinweispflicht des

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.1998 - L 12 RJ 866/98
    Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, daß der Begriff "in geeigneten Fällen" ein unbestimmter - gerichtlich in vollem Umfang überprüfbarer - Rechtsbegriff ist (Urteil des BSG vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 und vom 13. Mai 1998 - B 8 KN 15/97 R m.w.N.).
  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97

    Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.1998 - L 12 RJ 866/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 und vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 1/97) stehe dem Einzelnen ein subjektives Recht auf Erteilung eines Hinweises zu.
  • LSG Hamburg, 29.05.1997 - VI JBf 10/96
    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.1998 - L 12 RJ 866/98
    Nach alledem kann der Senat der Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Hamburg im Urteil vom 29. Mai 1997 (Az.: VI JBf 10/96; Bl. 129 bis 139 der Gerichtsakte), unabhängig davon, daß es dort um einen Fall ging, in dem die Versicherte bereits vor dem 1. Januar 1992 das 63. Lebensjahr vollendet hatte, nicht folgen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1999 - L 3 RA 45/98

    Rentenversicherung

    Die Richtlinien dienen nämlich nicht dazu, eine grundsätzlich bestehende Pflicht des Rentenversicherungsträgers aus § 115 Abs. 6 Satz 1 SGB VI auszuhebeln, ihr Ziel ist es vielmehr, eine einheitliche Verwaltungsübung zu "geeigneten Fällen" herbeizuführen (Hessisches LSG, Urteil vom 29.09.1998 - L 12 RJ 866/98 -).
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