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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2023 - L 11 AL 99/21   

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https://dejure.org/2023,35840
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2023 - L 11 AL 99/21 (https://dejure.org/2023,35840)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.11.2023 - L 11 AL 99/21 (https://dejure.org/2023,35840)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. November 2023 - L 11 AL 99/21 (https://dejure.org/2023,35840)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 68/03 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum - Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2023 - L 11 AL 99/21
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 68/03 R), auf die sich der Gesetzgeber ausdrücklich stütze (BT-Drs. 15/1515 Seite 85).

    Die rechtliche Einschätzung, dass der Bemessungsrahmen in keinem Fall die Rahmenfrist überschreiten dürfe, vermag der Senat dem Urteil vom 2. September 2004 (B 7 AL 68/03 R) im Übrigen nicht zu entnehmen.

  • BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 73/86

    Anwartschaftszeit - Arbeitslosengeld - Vorpraktikum - Arbeitsentgelt - Berufliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2023 - L 11 AL 99/21
    Ebenso wenig lassen sich für die gegenwärtig geltende Rechtslage aus den weiteren vom Kläger angeführten Entscheidungen des BSG vom 21. April 1988 (7 RAr 73/86) und 1. April 1993 (RAr 68/92) maßgebende Folgerungen herleiten.

    Zwar führt das BSG dort - in Bezug auf § 112 AFG - tatsächlich aus, dass auf außerhalb der Rahmenfrist liegende Lohnabrechnungszeiträume nicht zurückgegriffen werden dürfe, die in eine frühere Rahmenfrist gefallen sind (Urteil vom 21. April 1988, a. a. O., Rn. 27).

  • BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 21/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2023 - L 11 AL 99/21
    In dieser Rahmenfrist - vom 28. Februar 2019 bis zum 1. August 2017 - stand der Kläger für die nach § 142 Abs. 1 Satz 1 SGB III erforderlichen 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis, nämlich u. a. während des Bundesfreiwilligendienstes vom 1. März 2018 bis zum 28. Februar 2019 (vgl. BSG, Urteil vom 23. Oktober 2018 - B 11 AL 21/17 R, Rn. 15; J. Schneider  in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 3. Aufl., § 344 SGB III - Stand: 15.01.2023, Rn. 29).
  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2023 - L 11 AL 99/21
    Das BSG habe ausgeführt, dass zur Bestimmung des Bemessungszeitraums, in dem das maßgebliche Arbeitsentgelt erzielt worden sei, nicht (unmittelbar) auf außerhalb der Rahmenfrist liegende Lohnabrechnungszeiträume zurückgegriffen werden dürfe, die in eine frühere Rahmenfrist fielen (Urteil vom 1. April 1993 - 7 RAr 68/92).
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