Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 20.11.2013 - 4 U 36/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einwendungen gegen die Inanspruchnahme aus einem der Finanzierung des Kaufs eines Pkw dienenden Darlehens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 359; BGB § 358; BGB § 123; BGB § 488 Abs. 1
Einwendungen gegen die Inanspruchnahme aus einem der Finanzierung des Kaufs eines Pkw dienenden Darlehens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Darlehensvertrag kann auch bei Einschaltung eines Strohmanns wirksam sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Darlehensvertrag kann auch bei Einschaltung eines Strohmanns wirksam sein
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 17.01.2013 - 19 O 113/11
- OLG Brandenburg, 20.11.2013 - 4 U 36/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.09.2001 - VIII ZR 109/00
Geltung der Rücktrittsfiktion für einen lediglich mithaftenden Verbraucher
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2013 - 4 U 36/13
Entscheidend hierfür ist, dass § 503 Abs. 2 Satz 4 BGB nach seinem Schutzzweck nur eingreift, wenn dem Verbraucher Besitz und Nutzung der gelieferten Sache entzogen werden (so BGH, Urteil vom 12. September 2001 - VIII ZR 109/00 - Rdnr. 27 f. zu § 13 Abs. 3 VerbrKrG). - OLG Karlsruhe, 19.12.1996 - 4 U 67/96
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2013 - 4 U 36/13
45 Wie im Verhandlungstermin vom 30. Oktober 2013 ausgeführt, teilt der Senat die wohl herrschende Auffassung (vgl. zum § 13 Abs. 3 VerbrKrG OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. April 2007 - 4 U 67/96 - Rdnr. 25 ff.; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 23. November 1999 - 4 U 270/98 - Rdnr. 25 m.w.N.), dass im Falle eines finanzierten Fahrzeugkaufs auch nach Kündigung des Darlehens durch den Kreditgeber Raum für die Rücktrittsfiktion des § 504 Abs. 2 Satz 4 BGB besteht. - BGH, 22.05.1978 - III ZR 128/76
Selbstschuldnerische Bürgschaft für die Forderungen durch Gesellschafter einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2013 - 4 U 36/13
42 Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen (siehe nur BGH, Urteil vom 22. Mai 1978 - III ZR 128/76).
- OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 111/15
Rechtswirkungen eines Vergleichs im Streitgenossenprozess
Eine Berufung der Klägerin zu 2) wurde durch das OLG Frankfurt zurückgewiesen (Urteil vom 18.09.2013, Anlage K5, Az. 4 U 36/13), wobei das OLG Frankfurt die Verantwortlichkeit der Klägerin zu 2) für die Nachtragskosten der Firma H... in Höhe von 1.371.801,05 Euro bestätigte und die Aufrechnung daher ebenfalls zuließ.Eine Berufung der Klägerin zu 2) wurde durch das OLG Frankfurt zurückgewiesen (Urteil vom 18.09.2013, Anlage K5, Az. 4 U 36/13), wobei das OLG Frankfurt die Verantwortlichkeit der Klägerin zu 2) für die Nachtragskosten der Firma H... in Höhe von 1.371.801,05 Euro bestätigte und die Aufrechnung daher ebenfalls zuließ.