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   OLG Celle, 09.11.2021 - 13 U 120/16 (Kart)   

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https://dejure.org/2021,54358
OLG Celle, 09.11.2021 - 13 U 120/16 (Kart) (https://dejure.org/2021,54358)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2021 - 13 U 120/16 (Kart) (https://dejure.org/2021,54358)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2021 - 13 U 120/16 (Kart) (https://dejure.org/2021,54358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 1 RVG; § 33 Abs. 1 Alt. 1 RVG; § 89a Abs. 3 GWB; § 426 Abs. 1 BGB; § 426 Abs. 2 BGB; § 33 Abs. 2 S. 2 RVG
    Antrag auf Streitwertfestsetzung von Streithelfern in einem Kartellschadensersatzprozess; Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention; Regelmäßig kein geringerer Wert für eine Gebührenberechnung

  • IWW

    § 426 Abs. 1 und 2 BGB; § 89a Abs. 3 GWB; § 33 Abs. 1 RVG
    Kostenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellschadensersatzprozess: Antrag auf Festsetzung eines geringeren Werts der Rechtsanwaltsgebühren des Streithelfers

  • rechtsportal.de

    Kartellschadensersatzprozess: Antrag auf Festsetzung eines geringeren Werts der Rechtsanwaltsgebühren des Streithelfers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1631
  • NJW-RR 2022, 568
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 W 7/20

    Gegenstandswert bei Schadensersatzklagen - Streitwertfestsetzung in

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2021 - 13 U 120/16
    Der Gebührenanspruch des Prozessbevollmächtigten des Streithelfers wird durch eine Festsetzung nach § 89a Abs. 3 GWB nicht beeinflusst (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 13 W 36/20, Rn. 20, juris; Bornkamm/Tolkmitt in Langen/Bunte, GWB, 13 Aufl. 2018, § 89a Rn. 23; Immenga/Mestmäcker/Karsten Schmidt, 6. Aufl. 2020, GWB § 89a Rn. 25; Wiedemann KartellR-HdB, § 59 Einführung, Rechtsweg, Zuständigkeit Rn. 104, beck-online; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 W 7/20, Rn. 31, juris).

    Die Regelung ist nur auf solche Streithelfer anzuwenden, deren Beitritt nach dem Inkrafttreten der Regelung erfolgt ist (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 W 7/20, Rn. 20, juris).

  • BGH, 12.01.2016 - X ZR 109/12

    Rechtsanwaltskosten: Gesonderte Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2021 - 13 U 120/16
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stimmt der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient am Prozess im gleichen Umfang beteiligt ist wie die Partei, der er beigetreten ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - X ZR 109/12 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 23.04.2007 - II ZB 29/05

    Rechtstellung des einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage auf Klägerseite

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2021 - 13 U 120/16
    Diese sind daher mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes grundsätzlich nach neuem Recht zu beurteilen, soweit es nicht um unter der Geltung des alten Rechts abgeschlossene Prozesshandlungen und abschließend entstandene Prozesslagen geht (BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - II ZB 29/05 -, BGHZ 172, 136-147, Rn. 25).
  • BGH, 11.12.2012 - II ZR 233/09

    Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2021 - 13 U 120/16
    Hat aber der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Anträge gestellt wie die von ihm unterstützte Partei, stimmt der Streitwert der Nebenintervention mit dem Streitwert der Hauptsache überein (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1959 - V ZR 204/57, BGHZ 31, 144; Beschluss vom 11. Dezember 2012 - II ZR 233/09 -, Rn. 2, juris).
  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert der Nebenintervention

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2021 - 13 U 120/16
    Hat aber der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Anträge gestellt wie die von ihm unterstützte Partei, stimmt der Streitwert der Nebenintervention mit dem Streitwert der Hauptsache überein (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1959 - V ZR 204/57, BGHZ 31, 144; Beschluss vom 11. Dezember 2012 - II ZR 233/09 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Schleswig, 28.08.2008 - 14 W 51/08

    Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2021 - 13 U 120/16
    Danach soll sich der Wert der Nebenintervention nach dem Interesse des Streithelfers am Obsiegen der unterstützten Partei bemessen, wobei wiederum unterschiedliche Auffassungen dazu vertreten werden, inwiefern es von Belang ist, ob sich der Streithelfer den Anträgen der unterstützten Partei angeschlossen hat, und ob regelmäßig ein Abschlag bereits deshalb vorzunehmen ist, weil die Nebenintervention für den Streithelfer nur die Interventionswirkung nach § 68 ZPO hat (vgl. BeckOK ZPO/Wendtland, 42. Ed. 1.9.2021, § 3 Rn. 27; Musielak/ Voit/Heinrich, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 3 Rn. 32; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. August 2008 - 14 W 51/08 -, Rn. 8, juris mwN).
  • OLG Celle, 17.06.2021 - 13 W 36/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts für die

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2021 - 13 U 120/16
    Der Gebührenanspruch des Prozessbevollmächtigten des Streithelfers wird durch eine Festsetzung nach § 89a Abs. 3 GWB nicht beeinflusst (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 13 W 36/20, Rn. 20, juris; Bornkamm/Tolkmitt in Langen/Bunte, GWB, 13 Aufl. 2018, § 89a Rn. 23; Immenga/Mestmäcker/Karsten Schmidt, 6. Aufl. 2020, GWB § 89a Rn. 25; Wiedemann KartellR-HdB, § 59 Einführung, Rechtsweg, Zuständigkeit Rn. 104, beck-online; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 W 7/20, Rn. 31, juris).
  • LG Stuttgart, 26.01.2022 - 30 O 294/17

    Anwendung des § 89a Abs. 3 GWB bei einer durch mehrere Rechtsträger einer

    Der Antrag der Klägerin auf Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 89 a Abs. 3 GWB ist statthaft und zulässig (§ 33 Abs. 1 RVG; LG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 30 O 26/17, Rn. 4 - juris; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 W 7/20; aA OLG Celle, Beschluss vom 9. November 2021 - 13 U 120/16 (Kart); Beschluss vom 17. Juni 2021 - 13 W 36/20).
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