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   OLG Celle, 12.10.2023 - 1 ORs 4/23   

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OLG Celle, 12.10.2023 - 1 ORs 4/23 (https://dejure.org/2023,29889)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.10.2023 - 1 ORs 4/23 (https://dejure.org/2023,29889)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Oktober 2023 - 1 ORs 4/23 (https://dejure.org/2023,29889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Falsche Versicherung an Eides statt, Aufkunftserteilung nach § 802c ZPO, Vermögensauskunft, Irrtum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 16; StGB § 17; StGB § 156; StGB § 161; ZPO § 802c
    Vermögensauskunft; debitorisches Bankkonto; Versicherung an Eides Statt; Tatbestandsirrtum; Verbotsirrtum; Falsche Versicherung an Eides Statt im Rahmen der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    StGB: Vorsätzliche falsche eidliche Versicherung - Irrtum bei der Vermögensauskunft?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.02.2012 - VII ZB 49/10

    Reichweite der Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge;

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2023 - 1 ORs 4/23
    Hintergrund für die vormalige Differenzierung war die Erwägung, dass allein der Darlehensanspruch aus einer eingeräumten Kreditlinie (vgl. BGH NJW 2012, 1081 [BGH 09.02.2012 - VII ZB 49/10] ), mangels eines vertraglichen Anspruchs nicht aber derjenige aus einer lediglich geduldeten Überziehung der Pfändung unterworfen war (vgl. Dr. Michael C. Frege/Rudolf et. al., Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, B. Die Pflicht des Schuldners zur Vermögensauskunft und zur Vermögensoffenbarung, juris Rn. 149; OLG Bamberg NJW 2009, 385 [OLG Bamberg 29.09.2008 - 3 Ss 106/08] ).

    Zum anderen hat der Schuldner darüber hinaus die Einräumung eines eventuellen Überziehungskredits zu offenbaren, damit der Gläubiger die Möglichkeit hat, in die Kreditlinie zu vollstrecken, sobald der Kredit abgerufen wird (vgl. BGH NJW 2012, 1081 [BGH 09.02.2012 - VII ZB 49/10] ).

  • KG, 29.11.1984 - 1 Ss 261/84
    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2023 - 1 ORs 4/23
    Ferner muss er den Umfang dieser Pflicht kennen (MüKoStGB aaO; Schönke/Schröder/Bosch/Schittenhelm, 30. Aufl. 2019, StGB § 156 Rn. 34 m.w.N.; KG JR 1985, 161, 162).

    Gegenstand des Vorsatzes ist dabei auch der Umstand, dass die falsche Angabe zum wahrheitspflichtigen Inhalt der Vermögensauskunft gehört (vgl. Matt/Renzikowski StGB 2. Auflage 2020 § 156 Rn. 26; Satzger/Schluckebier/Widmaier StGB 5. Auflage 2021 § 156 Rn.17; Lackner/Kühl/Heger/Heger, 30. Aufl. 2023, StGB § 156 Rn. 6; KG JR 1985, 161, 162).

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2023 - 1 ORs 4/23
    Insofern besteht ein öffentliches Interesse ( BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1982 - 1 BvL 34/80 -, BVerfGE 61, 126-138, Rn. 28), dem Vollstreckungsgläubiger, dem der Staat als Inhaber des Zwangsmonopols die Selbsthilfe verbietet, die Verwirklichung seines Anspruchs und als Voraussetzung dafür die mit der Offenlegung bezweckte Feststellung der pfändbaren Vermögensgegenstände zu ermöglichen.
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2023 - 1 ORs 4/23
    Insbesondere können solche Angaben in einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO unrichtig sein, wenn sie geeignet sind, die Vollstreckung durch Gläubiger zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 36/15 -, Rn. 44, juris).
  • BGH, 07.10.2009 - 1 StR 478/09

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; Arbeitgeber;

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2023 - 1 ORs 4/23
    Erfasst der Täter aber den wesentlichen Bedeutungsgehalt des Tatbestandsmerkmals und seine damit einhergehende Pflicht und nimmt dennoch an, dass diese auf den Sachverhalt nicht zutreffe, unterliegt er einem bloßen Subsumtionsirrtum, der den Vorsatz nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 StR 478/09 -, juris).
  • OLG Bamberg, 29.09.2008 - 3 Ss 106/08

    Falsche Versicherung an Eides Statt: Nichtangabe eines überzogenen Girokontos

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2023 - 1 ORs 4/23
    Hintergrund für die vormalige Differenzierung war die Erwägung, dass allein der Darlehensanspruch aus einer eingeräumten Kreditlinie (vgl. BGH NJW 2012, 1081 [BGH 09.02.2012 - VII ZB 49/10] ), mangels eines vertraglichen Anspruchs nicht aber derjenige aus einer lediglich geduldeten Überziehung der Pfändung unterworfen war (vgl. Dr. Michael C. Frege/Rudolf et. al., Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, B. Die Pflicht des Schuldners zur Vermögensauskunft und zur Vermögensoffenbarung, juris Rn. 149; OLG Bamberg NJW 2009, 385 [OLG Bamberg 29.09.2008 - 3 Ss 106/08] ).
  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 258/16

    Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2023 - 1 ORs 4/23
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es reicht aus, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 06.06.2018 - 2 StR 20/18 - juris Rn. 14; vom 10.05.2017 - 2 StR 258/16 - juris Rn. 17).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 5St RR 18/03

    Falsche Versicherung an Eides statt; Eidesstattliche Versicherung über die

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2023 - 1 ORs 4/23
    Die Wahrheitspflicht im Sinne des § 156 StGB richtet sich dabei im Verfahren nach § 802c ZPO maßgeblich nach deren Zweck, namentlich dem Gläubiger Auskunft über Zugriffsmöglichkeiten im Rahmen einer Vollstreckung zu geben (vgl. Fischer StGB 70. Aufl. 2023, § 156 Rn. 13; BayOblG, NJW 2003, 2181 f. [BayObLG 06.03.2003 - 5 St RR 18/03] , m. w. N; MüKoStGB/H. E. Müller, 4. Aufl. 2021, StGB § 156 Rn. 25 ).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2023 - 1 ORs 4/23
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist ( BGH, Beschluss vom 12.12.2001 - 5 StR 520/01 - juris Rn. 7; Beschluss vom 26.09.1994 - 5 StR 453/94 - juris Rn. 8).
  • BGH, 06.06.2018 - 2 StR 20/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2023 - 1 ORs 4/23
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es reicht aus, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 06.06.2018 - 2 StR 20/18 - juris Rn. 14; vom 10.05.2017 - 2 StR 258/16 - juris Rn. 17).
  • BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Postfach - Nachweis

  • BGH, 01.04.1960 - 4 StR 450/59
  • BayObLG, 24.11.1992 - 2St RR 186/92
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