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   OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - I-19 W 1/04 AktE   

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OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - I-19 W 1/04 AktE (https://dejure.org/2000,15671)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.2000 - I-19 W 1/04 AktE (https://dejure.org/2000,15671)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 2000 - I-19 W 1/04 AktE (https://dejure.org/2000,15671)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - 19 W 1/04
    Erst mit der M- - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.11.2002 -Az. II ZR 133/01- sei klar geworden, dass die Fälle des sogenannten Delistings im Spruchverfahren überprüfbar seien.

    Der Senat geht in Übereinstimmung mit dem Landgericht davon aus, dass nach den vom Bundesgerichtshof in seiner M- - Entscheidung (BGH ZIP 2003, 387) für das reguläre Delisting entwickelten Grundsätzen auch beim sogenannten kalten Delisting den Minderheitsaktionären ein Abfindungsangebot für ihre Aktien zu unterbreiten ist, dessen Angemessenheit im Rahmen eines Spruchverfahrens überprüft werden kann.

    Hierfür bieten - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - im Rahmen der Aufspaltung die §§ 29, 34 UmwG, auf die auch der Bundesgerichtshof in der M-Entscheidung verwiesen hat (BGHZ 153, 47 = ZIP 2003, 387), die maßgeblichen juristischen Grundlagen.

    Der Bundesgerichtshof (BGH BGHZ 153, 47 = ZIP 2003, 387) nimmt ausdrücklich Bezug auf die im Unternehmensvertragsrecht und im Umwandlungsrecht festgeschriebenen Aktionärsrechte, indem er ausführt:.

  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - 19 W 1/04
    Dabei hat es offengelassen, ob diese Kontrolle mit dem Institut der Anfechtungsklage oder durch analoge Anwendung der Vorschriften über das Spruchverfahren (§ 306 AktG, §§ 305 ff. UmwG) sicherzustellen ist (BVerfG, Beschl. v. 23. August 2000 - 1 BvR 68/95 u. 147/97, ZIP 2000, 1670, 1672 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluss vom 23.08.2000 (ZIP 2000, 1670 = NJW 2001, 279) zu dem vergleichbaren Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung" der Aktiengesellschaft gefordert, dass Minderheitsaktionäre, die gegen ihren Willen aus der Gesellschaft, an der sie beteiligt sind, gedrängt werden, wirtschaftlich voll entschädigt werden.

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - 19 W 1/04
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ).

    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe der genannten Art nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 77, 275 <284gt; m.w.N.).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - 19 W 1/04
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ).

    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe der genannten Art nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 77, 275 <284gt; m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 03.08.2004 - 3 W 60/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Beginn der Antragsfrist im Falle des Delisting

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - 19 W 1/04
    Selbst wenn - wie vereinzelt in der Rechtsprechung vertreten (vgl. OLG Zweibrücken, Der Konzern 2004, 682, 684; Landgericht München I, Der Betrieb 2004, 476, 478) - die Vorschriften über die Antragsfristen für die gerichtliche Festsetzung einer Abfindung im Falle des Delistings dahin ausgelegt werden, dass der Lauf der Frist frühestens mit dem Erlass der M--Entscheidung des Bundesgerichtshofs beginnt, wären die Anträge der Antragstellerin verfristet.

    Mangels einer besonderen Bekanntmachung im Sinne des § 305 UmwG a.F. dürfte für den Beginn der Frist in verfassungskonformer Auslegung von § 305 a.F. nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses der M- - Entscheidung abgestellt werden, sondern auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken, Der Konzern 2004, 682).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - 19 W 1/04
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 19 W 1/00

    Berechtigung des im Zuge einer rechtsformübergreifenden Verschmelzung oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - 19 W 1/04
    Das Landgericht weist zutreffend auf die Entscheidung des Senats vom 06.12.2000 - Az. 19 W 1/00 AktE - (ZIP 2001, 158 = DB 2001, 189 = AG 2001, 596) hin.
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 6/02

    Antragsberechtigung im Spruchstellenverfahren - Wirksamkeit des vor Fristbeginn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - 19 W 1/04
    Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist eine aus den Mitgliedschaftsrechten hergeleitete Rechtsposition, die noch mit der Möglichkeit gerichtlicher Überprüfung der Kompensation verbunden ist ( vgl. BayObLG, AG 2002, 559; OLG Frankfurt, NJW 1972, 641; MüKo AktG - Bilda, 2. Aufl., § 304 RdNr. 217; Semler/Stengel - Volhard, UmwG, § 307 RdNr. 3).
  • BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 37/98

    Abfindung bei Beschluss der Aktiengesellschaft über ihre Auflösung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - 19 W 1/04
    Nach einer - wenn auch umstrittenen - Auffassung können die Regelungen über das aktienrechtliche Spruchverfahren auf die "übertragende Auflösung" aber analog angewandt werden (vgl. BayObLG, ZIP 1998, S. 2002 , das allerdings einen entsprechenden materiellen Anspruch verneint; Wiedemann, ZGR 1978, S. 477 ; Windbichler, AG 1981, S. 169; wohl auch Lutter/Leinekugel, ZIP 1999, S. 261 ; anders noch Lutter/Drygala, a.a.O., S. 215).
  • BVerfG, 23.04.1979 - 1 BvR 208/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - 19 W 1/04
    Das Bundesverfassungsgericht behandelt in dem Beschluss vom 23.04.1979 - Az. 1 BvR 208/79 - (zitiert aus JURIS) die Auswirkungen einer höchstrichterlichen Entscheidung auf bestandskräftig abgeschlossene Fälle wie folgt:.
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

  • LG München I, 15.01.2004 - 5 HKO 22304/02

    Keine Erledigung eines Spruchstellenverfahrens wegen Delisting bei nachfolgendem

  • LG Köln, 19.12.2003 - 82 O 95/03

    Angemessene Abfindung bei "kaltem Delisting" ("Rhenag Rheinische Energie AG")

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