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   OLG Dresden, 14.06.2023 - 12 W 116/23   

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https://dejure.org/2023,14775
OLG Dresden, 14.06.2023 - 12 W 116/23 (https://dejure.org/2023,14775)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.06.2023 - 12 W 116/23 (https://dejure.org/2023,14775)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Juni 2023 - 12 W 116/23 (https://dejure.org/2023,14775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 ; BGB a.F. § 1822 Nr. 12
    Festsetzungsfähigkeit der Gerichtsauslagen für einen Verfahrenspfleger im Verfahren der betreuungsgerichtlichen Genehmigung eines Vergleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1141
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.02.2015 - XII ZB 608/13

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen: Abrechnung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2023 - 12 W 116/23
    Ein Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Verfahrenspflegschaft für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nichtanwaltlicher Vormund oder ein Betreuer einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, kann darum Aufwendungsersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen (BGH, Beschluss vom 11.12.2019 - XII ZB 276/19 Rn. 13 u. Beschluss vom 25.02.2015 - XII ZB 608/13, Rn. 18; HK-RVG/Mayer, 8. Aufl., § 1 Rn. 142 m.w.N.).

    Denn der Verfahrenspfleger hatte nicht nur zu prüfen, ob dessen Höhe angemessen war, sondern auch, ob der damit verbundene Verzicht auf die weitergehende ursprüngliche Klageforderung den Kläger unangemessen benachteiligte (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.2015 - XII ZB 608/13, Rn. 22).

  • BGH, 20.06.2017 - VI ZB 55/16

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zusätzlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2023 - 12 W 116/23
    Dabei berücksichtigt der Senat, dass die beklagten Streitgenossen hinsichtlich der auf ihrer Seite insgesamt angefallenen Anwaltskosten Anteilsgläubiger gemäß § 420 BGB sind, wobei nach § 426 Abs. 1 BGB im Zweifel davon auszugehen ist, dass jeder Streitgenosse bei gleicher Beteiligung am Rechtsstreit im Zweifel den auf ihn entfallenden Bruchteil der gemeinsamen Prozesskosten aufzuwenden hat (BGH, ständige Rechtsprechung, vgl. beispielsweise Beschluss vom 20.06.2017, VI ZB 55/16, Rn. 16; Urteil vom 08.11.2022, VI ZR 379/21, Rn. 16).
  • BGH, 08.11.2022 - VI ZR 379/21

    Gesamt- oder Teilgläubigerschaft obsiegender Streitgenossen bezüglich eines

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2023 - 12 W 116/23
    Dabei berücksichtigt der Senat, dass die beklagten Streitgenossen hinsichtlich der auf ihrer Seite insgesamt angefallenen Anwaltskosten Anteilsgläubiger gemäß § 420 BGB sind, wobei nach § 426 Abs. 1 BGB im Zweifel davon auszugehen ist, dass jeder Streitgenosse bei gleicher Beteiligung am Rechtsstreit im Zweifel den auf ihn entfallenden Bruchteil der gemeinsamen Prozesskosten aufzuwenden hat (BGH, ständige Rechtsprechung, vgl. beispielsweise Beschluss vom 20.06.2017, VI ZB 55/16, Rn. 16; Urteil vom 08.11.2022, VI ZR 379/21, Rn. 16).
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 276/19

    Zur Vergütung des berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegers für den Aufgabenkreis

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2023 - 12 W 116/23
    Ein Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Verfahrenspflegschaft für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nichtanwaltlicher Vormund oder ein Betreuer einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, kann darum Aufwendungsersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen (BGH, Beschluss vom 11.12.2019 - XII ZB 276/19 Rn. 13 u. Beschluss vom 25.02.2015 - XII ZB 608/13, Rn. 18; HK-RVG/Mayer, 8. Aufl., § 1 Rn. 142 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2021 - 9 W 33/20

    Die Kosten eines während eines laufenden Rechtsstreits für eine Partei

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2023 - 12 W 116/23
    Aus der von den Beklagten angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Beschluss vom 22.11.2021 - 9 W 33/20, JurBüro 2022, 135 - 136) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Bremen, 25.05.2012 - 2 W 34/12

    Geltendmachung der Unrichtigkeit der Kostengrundentscheidung eines für unwirksam

    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2023 - 12 W 116/23
    Ohne die Genehmigung war der Vergleich, wie das Landgericht richtig festgestellt hat, schwebend unwirksam mit der Folge, dass auch (noch) keine verfahrensbeendende Wirkung eintreten konnte (vgl. KG, Beschluss vom 14.02.1989, 1 WF 7134/88, zitiert nach juris, dort Rn. 7; OLG Bremen, Beschluss vom 25.05.2012, 2 W 34/12, AGS 2013, 93, Rn. 4 bei juris; Zöller/Geimer, a.a.O., § 794 Rn. 8 m.w.N.).
  • KG, 14.02.1989 - 1 WF 7134/88
    Auszug aus OLG Dresden, 14.06.2023 - 12 W 116/23
    Ohne die Genehmigung war der Vergleich, wie das Landgericht richtig festgestellt hat, schwebend unwirksam mit der Folge, dass auch (noch) keine verfahrensbeendende Wirkung eintreten konnte (vgl. KG, Beschluss vom 14.02.1989, 1 WF 7134/88, zitiert nach juris, dort Rn. 7; OLG Bremen, Beschluss vom 25.05.2012, 2 W 34/12, AGS 2013, 93, Rn. 4 bei juris; Zöller/Geimer, a.a.O., § 794 Rn. 8 m.w.N.).
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