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   OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17   

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https://dejure.org/2017,74850
OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17 (https://dejure.org/2017,74850)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.06.2017 - 11 SV 27/17 (https://dejure.org/2017,74850)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 11 SV 27/17 (https://dejure.org/2017,74850)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH, MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH, NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295).

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH, MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH, NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295).

  • BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17
    Der Verweisungsbeschluss war daher aufzuheben und die Sache an das zunächst angerufene Amtsgericht Langen zur Ermittlung seiner Zuständigkeit zurückzuverweisen(vgl. BGH, NJW 1995, 534; BayObLGZ 99, 94; OLGR Rostock 2005, 558).

    Der Verweisungsbeschluss war daher aufzuheben und die Sache an das zunächst angerufene Amtsgericht Langen zur Ermittlung seiner Zuständigkeit zurückzuverweisen (vgl. BGH, NJW 1995, 534; BayObLGZ 99, 94; OLGR Rostock 2005, 558).

  • OLG Rostock, 11.03.2005 - 8 UH 1/05

    Entscheidung eines negativen Zuständikeitsstreits durch das nächst höhere Gericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17
    Der Verweisungsbeschluss war daher aufzuheben und die Sache an das zunächst angerufene Amtsgericht Langen zur Ermittlung seiner Zuständigkeit zurückzuverweisen(vgl. BGH, NJW 1995, 534; BayObLGZ 99, 94; OLGR Rostock 2005, 558).

    Der Verweisungsbeschluss war daher aufzuheben und die Sache an das zunächst angerufene Amtsgericht Langen zur Ermittlung seiner Zuständigkeit zurückzuverweisen (vgl. BGH, NJW 1995, 534; BayObLGZ 99, 94; OLGR Rostock 2005, 558).

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH, MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH, MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH, MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • OLG Stuttgart, 17.02.1977 - 8 W 541/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17
    Zwar wird angenommen, dass das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, als Vollstreckungsgericht auch dann für Vollstreckungshandlungen zuständig ist, wenn an diesem Sitz kein Büro, kein Geschäftsbetrieb und kein Vermögen der Gesellschaft vorhanden ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.2.1977 - 8 W 541/76; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Auflage, § 802e Rn. 2).
  • BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02

    Dinglicher Gerichtsstand bei Vollstreckungsabwehrklage auch bei persönlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17
    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH, NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295).
  • OLG Frankfurt, 06.07.1993 - AR 7/93

    Verweisung auf Unzuständigkeit: Unzulässige Verweisung bei Unterschreitung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH, MDR 2013, 481; NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126; OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
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