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   OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 10 U 265/04   

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OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 10 U 265/04 (https://dejure.org/2006,18425)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.2006 - 10 U 265/04 (https://dejure.org/2006,18425)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - 10 U 265/04 (https://dejure.org/2006,18425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Nachgründungspflicht für Werkverträge bei Forderungsverpfändung aus dem Vertrag

  • Judicialis

    InsO § 166 II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit eines mindestens 10-prozentigen Einflusspotentials der Aktionäre einer Gesellschaft zur Anwendung des § 52 Aktiengesetz (AktG); Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft; Mitverpfändung von Rückzahlungsansprüchen gemäß § 62 AktG und § 812 BGB mangels ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1433
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 10 U 265/04
    Die Zulässigkeit der prozessualen Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen aufgrund einer diesbezüglich erteilten Ermächtigung (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt ein eigenes schutzwürdiges Interesse der Partei zur Geltendmachung des fremden Rechts voraus (BGHZ 96, 151 ff.; BGH NJW 1988, 1210 ff., 1210; BGH NJW 1999, 1717 ff.; BGH GRUR 2002, 238 ff., 239; BGH NJW 2003, 2231 ff., 2232).

    Eine zulässige gewillkürte Prozessstandschaft liegt nämlich dann nicht vor, wenn eine ermächtigte juristische Person wegen Vermögensverfalls ohne Aussicht ist, ihre Geschäfte fortzuführen, und wenn nur das Kostenrisiko zu Lasten des Prozessgegners vermindert oder ausgeschlossen werden soll (BGHZ 96, 151 ff., 154 ff.; BGH NJW 1999, 1717 f., 1718; BGH NJW 2003, 2231 ff., 2232); eine Ausnahme gilt insofern nur, wenn es sich nicht um eine juristische, sondern um eine natürliche Person handelt (BGH NJW 1999, 1717 f., 1718) oder wenn aufgrund besonderer Umstände der Gegner nicht unbillig benachteiligt wird (BGH NJW 2003, 2231 ff., 2232).

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 287/99

    Schutzwürdigkeit des Interesses einer vermögenslosen GmbH an der gerichtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 10 U 265/04
    Die Zulässigkeit der prozessualen Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen aufgrund einer diesbezüglich erteilten Ermächtigung (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt ein eigenes schutzwürdiges Interesse der Partei zur Geltendmachung des fremden Rechts voraus (BGHZ 96, 151 ff.; BGH NJW 1988, 1210 ff., 1210; BGH NJW 1999, 1717 ff.; BGH GRUR 2002, 238 ff., 239; BGH NJW 2003, 2231 ff., 2232).

    Eine zulässige gewillkürte Prozessstandschaft liegt nämlich dann nicht vor, wenn eine ermächtigte juristische Person wegen Vermögensverfalls ohne Aussicht ist, ihre Geschäfte fortzuführen, und wenn nur das Kostenrisiko zu Lasten des Prozessgegners vermindert oder ausgeschlossen werden soll (BGHZ 96, 151 ff., 154 ff.; BGH NJW 1999, 1717 f., 1718; BGH NJW 2003, 2231 ff., 2232); eine Ausnahme gilt insofern nur, wenn es sich nicht um eine juristische, sondern um eine natürliche Person handelt (BGH NJW 1999, 1717 f., 1718) oder wenn aufgrund besonderer Umstände der Gegner nicht unbillig benachteiligt wird (BGH NJW 2003, 2231 ff., 2232).

  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97

    Prozeßführungsbefugnis des vermögenslosen Zedenten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 10 U 265/04
    Die Zulässigkeit der prozessualen Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen aufgrund einer diesbezüglich erteilten Ermächtigung (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt ein eigenes schutzwürdiges Interesse der Partei zur Geltendmachung des fremden Rechts voraus (BGHZ 96, 151 ff.; BGH NJW 1988, 1210 ff., 1210; BGH NJW 1999, 1717 ff.; BGH GRUR 2002, 238 ff., 239; BGH NJW 2003, 2231 ff., 2232).

    Eine zulässige gewillkürte Prozessstandschaft liegt nämlich dann nicht vor, wenn eine ermächtigte juristische Person wegen Vermögensverfalls ohne Aussicht ist, ihre Geschäfte fortzuführen, und wenn nur das Kostenrisiko zu Lasten des Prozessgegners vermindert oder ausgeschlossen werden soll (BGHZ 96, 151 ff., 154 ff.; BGH NJW 1999, 1717 f., 1718; BGH NJW 2003, 2231 ff., 2232); eine Ausnahme gilt insofern nur, wenn es sich nicht um eine juristische, sondern um eine natürliche Person handelt (BGH NJW 1999, 1717 f., 1718) oder wenn aufgrund besonderer Umstände der Gegner nicht unbillig benachteiligt wird (BGH NJW 2003, 2231 ff., 2232).

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 10 U 265/04
    Die Zulässigkeit der prozessualen Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen aufgrund einer diesbezüglich erteilten Ermächtigung (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt ein eigenes schutzwürdiges Interesse der Partei zur Geltendmachung des fremden Rechts voraus (BGHZ 96, 151 ff.; BGH NJW 1988, 1210 ff., 1210; BGH NJW 1999, 1717 ff.; BGH GRUR 2002, 238 ff., 239; BGH NJW 2003, 2231 ff., 2232).
  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86

    Einbeziehung der ZVB-StB; Verkauf von Waren unter verlängertem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 10 U 265/04
    Die Zulässigkeit der prozessualen Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen aufgrund einer diesbezüglich erteilten Ermächtigung (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt ein eigenes schutzwürdiges Interesse der Partei zur Geltendmachung des fremden Rechts voraus (BGHZ 96, 151 ff.; BGH NJW 1988, 1210 ff., 1210; BGH NJW 1999, 1717 ff.; BGH GRUR 2002, 238 ff., 239; BGH NJW 2003, 2231 ff., 2232).
  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 127/03

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Klagegrundes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 10 U 265/04
    Das Vorbringen des Klägers genügt auch den diesbezüglichen Anforderungen, wonach bei derartigem Vorgehen hinsichtlich der verschiedenen Anspruchsbegründungen eine Reihenfolge, ein Eventualverhältnis festgelegt werden muss (BGH MDR 2004, 824 f.).
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64

    Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 10 U 265/04
    Das gilt auch dann, wenn eine Erklärung nur unter Zuhilfenahme von §§ 133, 157 BGB als Anerkennung auszulegen ist (BGHZ 47, 341 ff., 351 f.; BGH WM 1967, 1164 ff., 1165).
  • BGH, 07.12.1981 - II ZR 187/81

    Gemischtsprachiger Wechsel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 10 U 265/04
    Eine gleichzeitige Anhängigkeit in unterschiedlichen Prozessarten ist nicht möglich (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 596 Rdn. 1; Musielak, ZPO, § 596 Rdn. 5; Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 596 Rdn. 2; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 596 Rdn. 6; ebenso für den hilfsweisen Übergang vom Wechselprozess in der gewöhnlichen Urkundenprozess: BGHZ 82, 200 ff., 207 ff.).
  • BGH, 21.09.1967 - II ZR 150/65

    Abgabe eines Pensionsversprechens durch einen Prokuristen - Vertretung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 10 U 265/04
    Das gilt auch dann, wenn eine Erklärung nur unter Zuhilfenahme von §§ 133, 157 BGB als Anerkennung auszulegen ist (BGHZ 47, 341 ff., 351 f.; BGH WM 1967, 1164 ff., 1165).
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 62/06

    "Lurgi" - Zur Abgrenzung von Nachgründungsgeschäften und gemischten verdeckten

    Das Berufungsgericht (Urt. v. 10. Februar 2006 - 10 U 265/04, veröffentlicht in Juris) meint, der Kläger sei "aus eigenem Recht" (als Insolvenzverwalter) für die geltend gemachten Ansprüche schon nicht aktivlegitimiert, weil sie von der Schuldnerin wirksam an die HeLaBa verpfändet seien.
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