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   OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 1 Ws 170/13   

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https://dejure.org/2014,106214
OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 1 Ws 170/13 (https://dejure.org/2014,106214)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.04.2014 - 1 Ws 170/13 (https://dejure.org/2014,106214)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. April 2014 - 1 Ws 170/13 (https://dejure.org/2014,106214)
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  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 1 Ws 170/13
    Der Antrag zu 1. in dem am 30.09.2013 bei dem Oberlandesgericht eingegangenen Schriftsatz vom 29.09.2013 ist statthaft, jedoch unzulässig, weil seine Begründungsausführungen in der Antragsschrift vom 29.09.2013 den sich aus einer Auslegung von § 172 Abs. 3 S. 1 StPO ergebenden zwingenden inhaltlichen Darlegungsanforderungen, wie sie nachstehend aufgeführt und vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erachtet sind (BVerfG NJW 2004, 1585; NStZ-RR 2005, 176; NStZ 2007, 272/273; BVerfGK 14, 211/214), nicht gerecht werden.
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 1 Ws 170/13
    Der Antrag zu 1. in dem am 30.09.2013 bei dem Oberlandesgericht eingegangenen Schriftsatz vom 29.09.2013 ist statthaft, jedoch unzulässig, weil seine Begründungsausführungen in der Antragsschrift vom 29.09.2013 den sich aus einer Auslegung von § 172 Abs. 3 S. 1 StPO ergebenden zwingenden inhaltlichen Darlegungsanforderungen, wie sie nachstehend aufgeführt und vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erachtet sind (BVerfG NJW 2004, 1585; NStZ-RR 2005, 176; NStZ 2007, 272/273; BVerfGK 14, 211/214), nicht gerecht werden.
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 1 Ws 170/13
    Der Antrag zu 1. in dem am 30.09.2013 bei dem Oberlandesgericht eingegangenen Schriftsatz vom 29.09.2013 ist statthaft, jedoch unzulässig, weil seine Begründungsausführungen in der Antragsschrift vom 29.09.2013 den sich aus einer Auslegung von § 172 Abs. 3 S. 1 StPO ergebenden zwingenden inhaltlichen Darlegungsanforderungen, wie sie nachstehend aufgeführt und vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erachtet sind (BVerfG NJW 2004, 1585; NStZ-RR 2005, 176; NStZ 2007, 272/273; BVerfGK 14, 211/214), nicht gerecht werden.
  • KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12

    Vorbereitung der öffentlichen Klage: Anweisung zur Durchführung von Ermittlungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 1 Ws 170/13
    Gleiches gilt für die Fälle, in denen von der Staatsanwaltschaft unter Verneinung des Anfangsverdachts aus tatsächlichen Gründen nach § 152 Abs. 2 StPO keinerlei Ermittlungen durchgeführt wurden, das Oberlandesgericht aber entweder von seiner Rechtsauffassung her oder anhand des zur Anzeige gebrachten Sachverhaltes nach dem derzeitigen Verfahrensstand entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht annimmt, den für eine Anklageerhebung vorauszusetzenden hinreichenden Tatverdacht aber noch nicht bejahen kann, weil es bisher an einer ausreichenden tatsächlichen Aufklärung fehlt, so dass die seitens des Oberlandesgerichts lediglich zulässigen ergänzenden Ermittlungen als lückenschließende Beweiserhebung (§ 173 Abs. 3 StPO) erkennbar nicht ausreichend sind (zuletzt KG NStZ-RR 2014, 14 f.).
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 1103/04

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausführungen in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 1 Ws 170/13
    Der Antrag zu 1. in dem am 30.09.2013 bei dem Oberlandesgericht eingegangenen Schriftsatz vom 29.09.2013 ist statthaft, jedoch unzulässig, weil seine Begründungsausführungen in der Antragsschrift vom 29.09.2013 den sich aus einer Auslegung von § 172 Abs. 3 S. 1 StPO ergebenden zwingenden inhaltlichen Darlegungsanforderungen, wie sie nachstehend aufgeführt und vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erachtet sind (BVerfG NJW 2004, 1585; NStZ-RR 2005, 176; NStZ 2007, 272/273; BVerfGK 14, 211/214), nicht gerecht werden.
  • OLG Hamm, 29.09.1998 - 1 Ws 227/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 1 Ws 170/13
    Es ist inzwischen jedoch, insbesondere im Hinblick auf die durch den Wegfall der gerichtlichen Voruntersuchung (§ 178 ff. StPO a. F. durch das 1. StVRG v. 09.12.1974 - BGBL. 1 S. 3393) entstandene gesetzliche Regelungslücke und die Kompetenzverteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, anerkannt, dass in bestimmten Fällen ausnahmsweise auch die Anweisung an die Staatsanwaltschaft zulässig ist, Ermittlungen aufzunehmen und durchzuführen (KG NStZ 1990, 355; OLG Hamm StV 2002, 128; OLG Köln NStZ 2003, 682; OLG München NJW 2007, 3734; OLG Brandenburg VRS 114, 373; OLG Frankfurt - Beschl. v. 14.12.2012 - 2 Ws 54/12 m. W. N.).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2008 - 1 Ws 125/07

    Sorgfaltspflichten bei der Jagdausübung und Strafbarkeit eines fehlgehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 1 Ws 170/13
    Es ist inzwischen jedoch, insbesondere im Hinblick auf die durch den Wegfall der gerichtlichen Voruntersuchung (§ 178 ff. StPO a. F. durch das 1. StVRG v. 09.12.1974 - BGBL. 1 S. 3393) entstandene gesetzliche Regelungslücke und die Kompetenzverteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, anerkannt, dass in bestimmten Fällen ausnahmsweise auch die Anweisung an die Staatsanwaltschaft zulässig ist, Ermittlungen aufzunehmen und durchzuführen (KG NStZ 1990, 355; OLG Hamm StV 2002, 128; OLG Köln NStZ 2003, 682; OLG München NJW 2007, 3734; OLG Brandenburg VRS 114, 373; OLG Frankfurt - Beschl. v. 14.12.2012 - 2 Ws 54/12 m. W. N.).
  • KG, 26.03.1990 - 4 Ws 220/89

    Zur Anordnung sachdienlicher Ermittlungen im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 1 Ws 170/13
    Es ist inzwischen jedoch, insbesondere im Hinblick auf die durch den Wegfall der gerichtlichen Voruntersuchung (§ 178 ff. StPO a. F. durch das 1. StVRG v. 09.12.1974 - BGBL. 1 S. 3393) entstandene gesetzliche Regelungslücke und die Kompetenzverteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, anerkannt, dass in bestimmten Fällen ausnahmsweise auch die Anweisung an die Staatsanwaltschaft zulässig ist, Ermittlungen aufzunehmen und durchzuführen (KG NStZ 1990, 355; OLG Hamm StV 2002, 128; OLG Köln NStZ 2003, 682; OLG München NJW 2007, 3734; OLG Brandenburg VRS 114, 373; OLG Frankfurt - Beschl. v. 14.12.2012 - 2 Ws 54/12 m. W. N.).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2013 - 1 Ws 78/13

    Formerfordernisse für Antrag nach § 172 StPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 1 Ws 170/13
    Hierzu ist eine in sich geschlossene und aus sich heraus verständliche Darstellung des Sachverhalts zur objektiven und subjektiven Tatseite erforderlich, aus der sich der dem/den Beschuldigten zur Last gelegte Straftatbestand ergibt und der bei Unterstellung hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigen würde (st. Rspr. d. OLG Frankfurt am Main, z. B. Beschl. v. 01.07.2013 - 1 Ws 78/13 - m. w. N.).
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