Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7611
OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10 (https://dejure.org/2013,7611)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.03.2013 - 18 U 40/10 (https://dejure.org/2013,7611)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. März 2013 - 18 U 40/10 (https://dejure.org/2013,7611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,7611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 99 Abs. 3; EGBGB Art. 229 § 5
    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine Gemeinde im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 5/96

    Enteignungsentschädigung: Bestimmung des Qualitätsstichtages bei städtebaulichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 26.3.2007 rechtskräftig in verschiedenen Entschädigungsverfahren (Az.: 100 U 3/96; 100 U 4/96; 100 U 5/96; 100 U 6/96; 100 U 7/96), die dieselbe Entwicklungsmaßnahme betrafen.

    Den Entscheidungen lagen Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D zu Grunde, der die Grundstückswerte im Zweijahresrhythmus nach Stichtagen für die Jahre 1971 bis 2007 entsprechend der jeweiligen Bauerwartung ermittelt hatte (siehe z. B. Urteil in der Sache 100 U 5/96, Bl. 158 ff d.A.).

    Unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und Einschaltung des Gerichtssachverständigen Dr. D fixierte der Baulandsenat des Oberlandesgerichts den sogenannten Qualitätsstichtag, d.h. den Zeitpunkt, an dem das Grundstück von jeder qualitativen Fortentwicklung ausgeschlossen ist, für die im streitbefangenen Entwicklungsgebiet gelegenen Grundstücke auf den 31.7.1971 (z.B. Urteil vom 26.3.2007 in der Sache 100 U 5/96, S. 10, Bl. 167 d.A.).

    Denn - abgesehen davon, dass die Vertragsparteien die im Rechtsstreit zu Az.: 100 U 5/96 streitbefangenen Grundstücke ausdrücklich als vergleichbar vereinbarten - auch bei Annahme der geringsten Grundstücksqualität und Heranziehung des niedrigen für das Jahr 1989 festgehaltenen Tabellenwerts ergibt sich ein Quadratmeterpreis, der deutlich über dem o. a. Wert von DM 50,- liegt (DM 469, 77/qm x 19, 49% = DM 91, 56/qm).

    Der Baulandsenat sah hingegen im Rahmen der Wertfortschreibung von der Berücksichtigung des Marktzusammenbruchs ab, da er die Auffassung vertrat, die "zum Qualitätsstichtag 31.7.1971 ... bestehende Bauerwartung" sei "zu deren Qualität zu rechnen mit der Folge, dass der spätere Zusammenbruch des Marktes für Bauerwartungsland ... für die Wertermittlung zur Entschädigungsbemessung außer Betracht zu bleiben" habe (Urteil vom 26.3.2007, Az.: 100 U 5/96, S.15, Bl. 172 d.A.).

  • OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03

    Beginn der Sekundärverjährung mit Entstehung des Anspruchs nach § 326 BGB a.F.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10
    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10
    Dies ergibt sich etwa aus dem durch das Landgericht Wiesbaden in dem Verfahren zu Az.: 9 O 65/10 (Berufungsaktenzeichen: 18 U 10/11) eingeholten Gutachten des Sachverständigen E (Bl. 245 ff dieser Akte).

    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das im Parallelverfahren zu Az.: 18 U 37/10 eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 853 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10
    Auch, wenn der Sachverständige Dr. D in einem der Parallelverfahren die Durchführung einer Interpolation als Herstellung einer "Scheingenauigkeit" (Bl. 567 ff d. A. zu 18 U 10/11; siehe aber auch das im Parallelverfahren zu Az.: 18 U 37/10 eingeholte Gutachten des Gerichtssachverständigen Dr. D vom 18.6.2012, S. 5, Bl. 853 d.A.) und innerhalb des jeweiligen Zweijahreszeitraums nicht von einer gleichmäßigen Preisentwicklung ausgegangen werden kann, ist die lineare Interpolation nach Auffassung des Senats die mit den geringsten Unwägbarkeiten verbundene Schätzungsmodalität, die auch im Hinblick auf die vor dem Senat anhängigen Parallelsachen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab bietet.

    Bei der Wertberechnung ist von der durch das Landgericht in einigen der vor dem Senat anhängigen Parallelverfahren (Berufungsaktenzeichen: 18 U 37/10, 18 U 38/11) vorgenommenen "Korrektur" des rechnerischen Interpolationsergebnisses abzusehen.

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10
    Eine solche ist gegeben, wenn Rechtsfragen aufgeworfen werden, "die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren" (BGH, MDR 2003, 104).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10
    Die Fortbildung des Rechts (§ 543 II S. 1 Nr. 2 Alt. 1 ZPO) erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, wenn der Rechtsstreit Anlass gibt, "Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen" (BGH, WM 2002, 1896).
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 63/09

    Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 S. 2 und 48

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10
    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).
  • BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98

    Formularmäßig vereinbarte Unwirksamkeit von Nebenabreden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10
    Zwar ist der notariell beurkundeten Vertragsurkunde nach einhelliger Auffassung eine tatsächliche Vermutung zuzumessen, die bei Urkundenerstellung von den Vertragsparteien abgegebenen Erklärungen vollständig und richtig wiederzugeben (z.B. BGH, ZIP 1999, 1887).
  • BGH, 23.03.2006 - III ZR 141/05

    Entschädigung für die Inanspruchnahme von Verkehrswegen für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10
    Soweit der Bundesgerichtshof ausnahmsweise in Fällen freihändigen Verkaufs eine entsprechende Anwendung enteignungsrechtlicher Vorschriften für geboten hielt, betraf dies, soweit ersichtlich, die Rechtsposition von am Verkauf nicht beteiligten Dritten (BGH, NJW-RR 2004, 100; BGH, BauR 2006, 1452).
  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 140/11

    Beschränkung der Revisionszulassung auf die Zulässigkeit der Klage:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10
    Letztes ist der Fall, wenn es sich bei dem der Zulassung unterliegenden Bereich um einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Gesamtstreitstoffs handelt, der Gegenstand eines selbstständig anfechtbaren Teil- oder Zwischenurteils sein oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (z.B. BGH, NJW-RR 2012, 759 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1999 - XI ZB 7/99

    Subventionsrückforderung durch die Bank - § 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten

  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

  • OLG Hamm, 24.09.2012 - 18 U 25/12

    BVB muss abgelösten Spielerberater nicht bezahlen

  • OLG Köln, 08.12.2011 - 18 U 38/11

    Klageziel eines Anspruchs auf Rechnungslegung und Auskunfterteilung

  • OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07

    Anwendbarkeit der Grundsätze der Vorwirkung der Enteignung auf spätere

  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78

    Wertminderung des Eigentums durch die Verbreiterung des Bahndammes - Anspruch auf

  • BGH, 16.01.1987 - V ZR 242/85

    Private Erschließungskosten - Grundstückskaufvertrag

  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 154/82

    Verzinsung des Entschädigungsbetrages bei vorzeitiger Besitzeinweisung

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 280/88

    Feststellungsklage - Zwischenfeststellung - Feststellung eines

  • BGH, 31.08.2010 - VIII ZB 13/10

    Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt

  • BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52

    Schriftliches Verfahren

  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 3/96

    Baulandsache: Höhe einer Enteignungsentschädigung für in städtebauliche

  • OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 1 U 4/16

    Grundstückskaufvertrag über Bauerwartungsland

    Die Beklagte verweist ergänzend darauf, dass in anderen Verträgen, z.B. demjenigen, der Gegenstand der Entscheidung des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 18.3.2013, Az. 18 U 40/10, gewesen ist, die Fristenklausel so formuliert ist, dass die Ergebnisse der bei Vertragsschluss bereits rechtshängigen Verfahren ausdrücklich von der 5-Jahres-Frist ausgenommen werden.

    Soweit die Kläger auf den Vertrag verweisen, der Gegenstand des Berufungsverfahrens bei dem Oberlandesgericht Frankfurt, Az.18 U 40/10, gewesen ist, rechtfertigt das keine andere Beurteilung.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht