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   OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11   

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https://dejure.org/2011,12442
OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2011,12442)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.08.2011 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2011,12442)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. August 2011 - 11 U 68/11 (https://dejure.org/2011,12442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 707 ZPO, § 712 ZPO, § 714 ZPO, § 719 ZPO
    Kein Vollstreckungsschutz gemäß §§ 707, 719 ZPO wegen drohender unersetzlicher Nachteile, wenn Antrag nach § 712 ZPO versäumt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung von Vollstreckungsschutz in der Berufungsinstanz bei Versäumung eines Antrags nach § 712 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 707; ZPO § 712; ZPO § 714; ZPO § 719
    Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrags in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 30.12.1986 - 1 U 212/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Soweit die Beklagten gegen diese Einschätzung einwenden, dass dem Antrag nach § 712 ZPO durch die Aufnahme der Voraussetzung des nicht zu ersetzenden Nachteils andere Tatbestandsvoraussetzungen zugrunde liegen als einem nach pflichtgemäßen Ermessen zu bescheidenden Antrag nach §§ 707, 719 ZPO, führt dies hier nicht zu einer abweichenden Bewertung (vgl. OLG Karlsruhe GRUR-RR 2010, 120, 121; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 702).

    Der Umstand, dass der unterlassene Antrag gemäß § 712 ZPO einem nunmehrigen Antrag gemäß §§ 707, 719 ZPO entgegensteht, führt auch nicht zur unzulässigen Aufnahme eines - dem Gesetzeswortlaut der §§ 707, 719 ZPO nicht zu entnehmenden - Tatbestandsmerkmals (so OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 702).

  • BGH, 04.06.2008 - XII ZR 55/08

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Die im Revisionsverfahren zu § 719 Abs. 2 ZPO ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die ebenfalls davon ausgeht, dass ein Antrag nach §§ 707, 719 ZPO unzulässig ist, sofern im Berufungsverfahren kein Antrag nach § 712 ZPO gestellt wurde (BGH NJW-RR 2008, 1038, 1039; BGH NJW-RR 2006, 1088; BGH NJW-RR 2000, 746), ist auf die Fallgestaltung eines versäumten erstinstanzlichen Antrags und dessen Auswirkungen auf das Berufungsverfahren wegen der gleichartigen Interessenlage übertragbar.
  • BGH, 06.06.2006 - XII ZR 80/06

    Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Die im Revisionsverfahren zu § 719 Abs. 2 ZPO ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die ebenfalls davon ausgeht, dass ein Antrag nach §§ 707, 719 ZPO unzulässig ist, sofern im Berufungsverfahren kein Antrag nach § 712 ZPO gestellt wurde (BGH NJW-RR 2008, 1038, 1039; BGH NJW-RR 2006, 1088; BGH NJW-RR 2000, 746), ist auf die Fallgestaltung eines versäumten erstinstanzlichen Antrags und dessen Auswirkungen auf das Berufungsverfahren wegen der gleichartigen Interessenlage übertragbar.
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2009 - 6 U 38/09

    Einstellung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines patentrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Soweit die Beklagten gegen diese Einschätzung einwenden, dass dem Antrag nach § 712 ZPO durch die Aufnahme der Voraussetzung des nicht zu ersetzenden Nachteils andere Tatbestandsvoraussetzungen zugrunde liegen als einem nach pflichtgemäßen Ermessen zu bescheidenden Antrag nach §§ 707, 719 ZPO, führt dies hier nicht zu einer abweichenden Bewertung (vgl. OLG Karlsruhe GRUR-RR 2010, 120, 121; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 702).
  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 69/99

    Vollstreckungsschutzantrag in Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    Die im Revisionsverfahren zu § 719 Abs. 2 ZPO ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die ebenfalls davon ausgeht, dass ein Antrag nach §§ 707, 719 ZPO unzulässig ist, sofern im Berufungsverfahren kein Antrag nach § 712 ZPO gestellt wurde (BGH NJW-RR 2008, 1038, 1039; BGH NJW-RR 2006, 1088; BGH NJW-RR 2000, 746), ist auf die Fallgestaltung eines versäumten erstinstanzlichen Antrags und dessen Auswirkungen auf das Berufungsverfahren wegen der gleichartigen Interessenlage übertragbar.
  • OLG Frankfurt, 16.01.1986 - 8 U 164/85

    Abwendung der Vollstreckung; Sicherheitsleistung; Versäumnis in erster Instanz;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    3 Der Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß §§ 707, 719 ZPO ist unzulässig, da die Beklagten es versäumt haben, bereits erstinstanzlich einen Vollstreckungsschutzantrag i.S.d. § 712 ZPO unter Bezugnahme auf die auch hier maßgebliche Begründung zu stellen (vgl. OLG Koblenz, BeckRS 1998, 31148705; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1986, 486; Baumbauch/Lauterbach, 68. Aufl., ZPO, § 719 Rd. 4; Zöller/Vollkommer, 28. Aufl., ZPO, § 719 Rd. 7).
  • OLG Koblenz, 22.12.1998 - 11 UF 1301/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2011 - 11 U 68/11
    3 Der Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß §§ 707, 719 ZPO ist unzulässig, da die Beklagten es versäumt haben, bereits erstinstanzlich einen Vollstreckungsschutzantrag i.S.d. § 712 ZPO unter Bezugnahme auf die auch hier maßgebliche Begründung zu stellen (vgl. OLG Koblenz, BeckRS 1998, 31148705; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1986, 486; Baumbauch/Lauterbach, 68. Aufl., ZPO, § 719 Rd. 4; Zöller/Vollkommer, 28. Aufl., ZPO, § 719 Rd. 7).
  • VGH Hessen, 01.02.2019 - 1 F 33/19

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Es kann offen bleiben, ob ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 167 Abs. 1 i. V. m. § 719 Abs. 1 Satz 1, § 707 ZPO grundsätzlich unzulässig ist, wenn vor dem erstinstanzlichen Gericht kein Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt wurde (siehe dazu OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. August 2011 - 11 U 68/11 -, juris Rn. 3 m. w. N., einerseits und OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 2 U 174/16 -, juris Rn. 18 f., andererseits).
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