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   OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97   

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OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97 (https://dejure.org/1998,7073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.1998 - 2 W 281/97 (https://dejure.org/1998,7073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 1998 - 2 W 281/97 (https://dejure.org/1998,7073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 937
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Die Anhörung musste nicht zwingend durch die vollbesetzte Kammer erfolgen (BGH, FamRZ 1985, 169 [172]; BayObLG, FamRZ 1987, 412), da der mit der Anhörung beauftragte Richter - hier die Kammervorsitzende - bei der Entscheidung mitgewirkt hat (BayObLG, DAV 1982, 359 [363]; ZBlJugR 1981, 272 [275]).

    Die Kammer bezieht sich vielmehr auf die im Aktenvermerk enthaltenen Angaben des Kindes und zieht daraus ihre Schlüsse (vgl. dazu auch BGH, FamRZ 1985, 169 [172]).

  • BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 3 Z 156/86

    Persönliche Anhörung; Beschwerdegericht; Richter; Persönlicher Eindruck;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Die Anhörung musste nicht zwingend durch die vollbesetzte Kammer erfolgen (BGH, FamRZ 1985, 169 [172]; BayObLG, FamRZ 1987, 412), da der mit der Anhörung beauftragte Richter - hier die Kammervorsitzende - bei der Entscheidung mitgewirkt hat (BayObLG, DAV 1982, 359 [363]; ZBlJugR 1981, 272 [275]).

    Soweit das BayObLG (FamRZ 1987, 412 [413]) in einer wegweisenden Bemerkung ausgeführt hat, dass die Nichtanhörung vor der Kammer begründet werden müsse, kann hier dem angefochtenen Beschluss entnommen werden, dass die Kammer nach dem Ergebnis der Anhörung nicht der Auffassung war, dass es doch noch zusätzlich und entscheidend auf den persönlichen Eindruck ankommen würde.

  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Auch wenn Art. 8 I EMRK neben den Ehepartnern und Kindern - diese in erster Linie - auch die Beziehungen zwischen drei Generationen schützen will (Frowein-Peuckert, EMRK, 2. Aufl., Art. 8 Rdnrn. 15, 16; EGMR, NJW 1979, 2449), ergibt sich gerade auch aus der viel zitierten Entscheidung des EGMR im Falle Marckx .

    Belgien (EGMR, NJW 1979, 2449 [2452]) nicht, dass dieser Schutz unabhängig von einem Zusammenleben und intensiven Kontakten zwischen Großeltern und Enkelkind bestehen soll.

  • OLG Hamm, 26.02.1996 - 15 W 122/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Die traditionellen Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch die Vormundschaftssachen, fallen als fürsorgliche Regelungen nicht unter Art. 6 I EMRK (Keidel-Kuntze-Winkler, Vorb. §§ 8-18 Rdnr. 7 a; OLG Hamm, FGPrax 1996, 142 = FamRZ 1996, 1356 = Rpfleger 1996, 451).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 169/94

    Umfang der Ermittlungspflichten des Vormundschaftsgerichts im Verfahren über eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Ein Verfahrensmangel liegt auch nicht darin, dass die Vorinstanzen dem betroffenen Kind keinen Verfahrenspfleger (Anwalt des Kindes) bestellt haben (BayObLG, FamRZ 1995, 626 [629]).
  • EGMR, 26.05.1994 - 16969/90

    KEEGAN v. IRELAND

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Auch die Entscheidung des EGMR vom 26.5.1994 (FamRZ 1995, 110) geht - beim nichtehelichen Kind - von faktischen Beziehungen aus, die weiterentwickelt werden können (vgl. auch OLG Celle, FamRZ 1994, 1057: kein Verstoß gegen Art. 8, 14 EMRK, wenn nicht zusammenlebende Eltern eines nichtehelichen Kindes kein gemeinsames Sorgerecht haben).
  • OLG Hamm, 22.09.1995 - 7 UF 309/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Das OLG Hamm (FamRZ 1996, 421) meint, dass der Anhörung eines Kindes auch im Alter von 6 Jahren schon ein relevanter Erkenntniswert zukomme.
  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZB 105/84

    Erweiterung der auf den Unterhaltsausspruch eines Verbundurteils beschränkten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Die erstinstanzliche Anhörung vom 9.10.1995 musste in der Beschwerdeinstanz nicht wiederholt werden, da neue Tatsachen nicht hervorgetreten waren, zu denen das Jugendamt sich hätte äußern können (BGH, NJW 1987, 1024 [1025]; BayObLG, ZBlJugR 1981, 272 [276]; FamRZ 1995, 223 [226]; Keidel-Kuntze-Winkler, § 49 Rdnr. 7).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1996 - 20 W 7/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Das OLG Frankfurt a. M. (FamRZ 1997, 571) hat sich in Anlehnung an die Entscheidungen des OLG Köln (FamRZ 1980, 1153) und des BayObLG (FamRZ 1983, 948; 1984, 312) für eine Anhörung von Kindern ab etwa 3 Jahren ausgesprochen, weil, auch wenn sich Kinder in dieser Altersstufe noch nicht ausreichend artikulieren können, die Fühlungnahme mit ihnen und ihren Eltern Aufschlüsse über ihre Bedürfnisse und Empfindungen geben kann.
  • OLG Celle, 31.03.1994 - 18 W 33/93

    Gemeinsame Sorgerecht; Nichteheliches Kind; Elternverantwortung; Elternrecht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Auch die Entscheidung des EGMR vom 26.5.1994 (FamRZ 1995, 110) geht - beim nichtehelichen Kind - von faktischen Beziehungen aus, die weiterentwickelt werden können (vgl. auch OLG Celle, FamRZ 1994, 1057: kein Verstoß gegen Art. 8, 14 EMRK, wenn nicht zusammenlebende Eltern eines nichtehelichen Kindes kein gemeinsames Sorgerecht haben).
  • BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 94/94

    Zum Recht eines sorgeberechtigten Elternteil, den Umgang des Kindes mit Wirkung

  • BayObLG, 10.05.1965 - BReg. 1a Z 17/65
  • OLG Frankfurt, 02.03.1978 - 20 W 1011/77

    Herausgabe des Kindes durch die Pflegeeltern; Entziehung des

  • OLG Köln, 14.05.1980 - 4 UF 93/80

    Feststellung der Erziehungseignung eines Elternteils; Übertragung der elterlichen

  • OLG Frankfurt, 27.12.1983 - 1 WF 281/83
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