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   OLG Hamm, 15.07.2004 - 15 W 212/04   

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OLG Hamm, 15.07.2004 - 15 W 212/04 (https://dejure.org/2004,89302)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2004 - 15 W 212/04 (https://dejure.org/2004,89302)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 15 W 212/04 (https://dejure.org/2004,89302)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einzelner Wohnungseigentümer kann keine Ansprüche gegen den Verwalter geltend machen; § 20 WEG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2004 - 15 W 212/04
    Die konstruktiven Elemente dieser Gebäudeteile, wie etwa die Außenwände, gehören jedoch gem. § 5 Abs. 2 WEG zwingend zum gemeinschafflichen Eigentum (BGH NJW 1985, 1551 ).
  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2004 - 15 W 212/04
    Dieses von der allgemeinen Vorschrift des § 432 BGB abweichende Ergebnis hat der BGH in seiner von der weiteren Beschwerde selbst herangezogen Entscheidung vom 15.12.1988 (BGHZ 106, 222 = NJW 1989, 1091; ferner BGHZ 121, 22 = NJW 1993, 727), mit der Vorrangigkeit der Gemeinschaffsbezogenheit eines solchen Anspruchs sowie der in den §§ 20 ff. WEG detailliert geregelten gemeinschaftlichen Verwaltung der Wohnungseigentümer begründet, die sich auch auf die Frage erstreckt, ob und inwieweit Ansprüche gegen den Verwalter im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden sollen.
  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2004 - 15 W 212/04
    Dieses von der allgemeinen Vorschrift des § 432 BGB abweichende Ergebnis hat der BGH in seiner von der weiteren Beschwerde selbst herangezogen Entscheidung vom 15.12.1988 (BGHZ 106, 222 = NJW 1989, 1091; ferner BGHZ 121, 22 = NJW 1993, 727), mit der Vorrangigkeit der Gemeinschaffsbezogenheit eines solchen Anspruchs sowie der in den §§ 20 ff. WEG detailliert geregelten gemeinschaftlichen Verwaltung der Wohnungseigentümer begründet, die sich auch auf die Frage erstreckt, ob und inwieweit Ansprüche gegen den Verwalter im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden sollen.
  • OLG Hamm, 15.02.2000 - 15 W 426/99

    Umgestaltung der Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2004 - 15 W 212/04
    Der Durchführung einer Augenscheineinnahme bedurfte es deshalb hier auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Amtsermittlung (§ 12 FGG) nicht (Senat NJW-RR 2000, 1401).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 3 Wx 345/97
    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2004 - 15 W 212/04
    Da nach § 23 Abs. "1 WEG in erster Linie die Eigentümerversammlung zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums berufen ist, entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass ein Rechtschutzbedürfnis zur Herbeiführung einer Verwaltungsmaßnahme im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nur dann bejaht werden kann, wenn der antragstellende Wohnungseigentümer zuvor erfolglos durch Antragstellung in der EigentümerversammIung versucht hat, die von ihm angestrebte Verwaltungsmaßnahme herbeizuführen (BayObLG NJW-RR 1986, 445; 1997, 1443, 1444; KG FGPrax 'l 999, 1 35; Senat WE 1996, 33), es sei denn, ein solcher Versuch sei ihm aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163).
  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 45/85

    Sofortige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage aus wichtigem

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2004 - 15 W 212/04
    Da nach § 23 Abs. "1 WEG in erster Linie die Eigentümerversammlung zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums berufen ist, entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass ein Rechtschutzbedürfnis zur Herbeiführung einer Verwaltungsmaßnahme im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nur dann bejaht werden kann, wenn der antragstellende Wohnungseigentümer zuvor erfolglos durch Antragstellung in der EigentümerversammIung versucht hat, die von ihm angestrebte Verwaltungsmaßnahme herbeizuführen (BayObLG NJW-RR 1986, 445; 1997, 1443, 1444; KG FGPrax 'l 999, 1 35; Senat WE 1996, 33), es sei denn, ein solcher Versuch sei ihm aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163).
  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 39/99

    Nachteilige Auswirkungen baulicher Maßnahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2004 - 15 W 212/04
    Soweit in diesem Zusammenhang eine wertende Beurteilung hinsichtlich der Erheblichkeit der Beeinträchtigung der Interessen der übrigen Wohnungseigentümer vorzunehmen ist, kann ergänzend zu berücksichtigen sein, zu welchen Auswirkungen es führt, wenn andere Wohnungseigentümer von ihrem Recht auf Durchführung einer gleichartigen baulichen Veränderung Gebrauch machen (BayObLG NZM 1999, 1146, 1147; Senatbeschlussvom 18.12.200'1 - 15W345/01 - Staudinger/Bub, BGB, 12. Bearbeitung, § 22, Rdnr. 92; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 22, Rdnr. 11).
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