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   OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21   

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https://dejure.org/2022,53539
OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21 (https://dejure.org/2022,53539)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2022 - 5 U 15/21 (https://dejure.org/2022,53539)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2022 - 5 U 15/21 (https://dejure.org/2022,53539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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    BGB § 873 ; ErbbauRG § 1 Abs. 1
    Anspruch der Kläger auf Rückübertragung eines Erbbaurechts an ihrem Grundstück nach vermeintlich eingetretenem Heimfall; Verurteilung des Beklagten zur Abgabe der erforderlichen Einigungserklärung und Bewilligung der Grundbuchumschreibung; Genehmigung zum Bau eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 271/86

    Voraussetzungen der Ausübung des Heimfallrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
    Diese Formulierung ist hinreichend bestimmt im Sinne des § 2 Nr. 4 ErbbauRG (vgl. für den Begriff eines "guten und betriebsfähigen Zustands" BGH, Urt. v. 29.01.1988 - V ZR 271/86, juris, Rn. 30).

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Heimfallanspruch geltend gemacht wird (BGH, Urteil vom 29.01.1988 - V ZR 271/86, juris, Rn. 55).

    In seinem Urteil vom 29.01.1988 (V ZR 271/86, juris, Rn. 53) konnte er diese Frage unbeantwortet lassen, da es in dem dort zu entscheidenden Fall darauf im Ergebnis nicht ankam.

    Denn ist im Zeitpunkt der Ausübung des Heimfallrechts der dafür erforderliche Grund gegeben, so verstößt die Durchsetzung dieses Rechts grundsätzlich nicht deswegen gegen Treu und Glauben, weil der Erbbauberechtigte die verletzte Pflicht nachgeholt hat (BGH, Urt. v. 29.01.1988 - V ZR 271/86, juris, Rn. 55).

  • AG Kempen, 05.08.2014 - 11 C 4/14
    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
    Mit weiterer Klage vom 18.06.2008 (Beiakte AG Solingen 11 C 4/14, BA II) nahm der Beklagte die hiesigen Kläger auf Zahlung rückständiger Miete von Februar 2006 bis 2012 in Anspruch.

    Die Akten des Amtsgerichts Solingen (11 C 3/14 und 11 C 4/14) sind vom Senat beigezogen worden und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Das Landgericht Wuppertal hat in seiner am 24.04.2018 verkündeten Entscheidung (BA II, Az. 16 S 94/16 = 11 C 4/14 AG Solingen) einen (dort zur Aufrechnung gestellten) Anspruch der hiesigen Kläger gegen den hiesigen Beklagten auf Schadensersatz wegen des nicht vorhandenen zweiten Eingangs verneint.

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15 m. w. N.; BGH, Urt. v. 11.10.2016 - XI ZR 482/15).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
    Danach kann eine Rechtsausübung insbesondere dann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig scheinen (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 501/15, Rn. 20; OLG Hamm, Urt. v. 02.05.2018 - 31 U 76/17 m. w. N.).
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15 m. w. N.; BGH, Urt. v. 11.10.2016 - XI ZR 482/15).
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 104/09

    Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
    Eine solche vertragliche Dauerverpflichtung könne während des Bestehens des Vertragsverhältnisses schon begrifflich nicht verjähren, denn sie entstehe während dieses Zeitraums gleichsam ständig neu, auch soweit sie darauf gerichtet ist, bereits aufgetretene Mängel zu beseitigen (BGH, Urt. v. 17.02.2010 - VIII ZR 104/09, juris, Rn. 17).
  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11

    Wohnungseigentum: Verjährung des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
    Hierzu hat der BGH entschieden (Urt. v. 27.04.2011 - V ZR 177/11, juris, Rn. 10), dass der Anspruch des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung grundsätzlich unverjährbar sei.
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 173/01

    Rechte des Herausgabeschuldners bei durch die Herausgabeverweigerung entstandenen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
    Sie stehen dergestalt in einem "natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang", dass es gegen Treu und Glauben verstieße, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den anderen geltend gemacht und verwirklicht werden könnte (vgl. BGH, Urt. v. 08.06.2004 - X ZR 173/01, NJW 2004, 3484 [3485] m. w. N.).
  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 144/14

    Erbbaurechtsvertrag über ein Wohngrundstück zwischen einer öffentlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
    Dabei kommt es nach Auffassung des BGH (Urt. v. 26.06.2015 - V ZR 144/14, juris, Rn. 34) für den Verjährungsbeginn darauf an, ob es sich um einen abgeschlossenen Vorgang oder um eine fortdauernde Vertragswidrigkeit handelt, die der Erbbauberechtigte zu beseitigen hat.
  • BGH, 28.09.1984 - V ZR 135/83

    Zur Auslegung einer Heimfallklausel

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2022 - 5 U 15/21
    In einem weiteren Fall hat er klargestellt, dass die Verjährungseinrede hinsichtlich der Behauptung, der Beklagte habe das Haus "baulich stark vernachlässigt", nur insoweit durchgreifen könne, als eine abgeschlossene und nicht eine in unverjährter Zeit noch fortdauernde Handlung vorgelegen habe (BGH, Urt. v. 28.09.1984 - V ZR 135/83, NJW 1985, 1464 [1465]).
  • RG, 10.02.1923 - V 277/22

    Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung; Verjährung

  • LG Arnsberg, 03.12.2020 - 4 O 350/18
  • BGH, 12.05.1978 - V ZR 36/76

    Heimfallanspruch auf Vernachlässigung des Anwesens - Voraussetzungen für eine

  • OLG Saarbrücken, 24.05.2023 - 5 U 61/22

    Rückabwicklung eines privaten Rentenversicherungsvertrages nach Widerruf durch

    Da das Gesetz bei Abschluss des Vertrages noch keine Musterbelehrung enthielt, an der die Beklagte sich hätte orientieren können (anders jetzt § 8 Abs. 5 VVG n.F. und die Anlage zum VVG), ist die vorliegende Belehrung ausschließlich an § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG zu messen (Senat, Urteil vom 12. Januar 2022 - 5 U 15/21; Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 152 Rn. 15).

    Ein zusätzlicher Hinweis auch auf einzelne Vorgaben der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV), auf die § 7 Abs. 2 VVG als Ermächtigungsgrundlage verweist, war entgegen der Annahme des Klägers nicht notwendig, wie das Landgericht unter Bezugnahme auf einschlägige Senatsrechtsprechung zutreffend ausführt; insoweit kann von der Beklagten nämlich nicht erwartet werden, dass sie die Erforderlichkeit weiterer Angaben in den - klar abschließenden - Gesetzeswortlaut hineininterpretiert (Senat, Urteil vom 12. Januar 2022 - 5 U 15/21; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - IV ZR 106/17, VersR 2018, 1435).

    Die unter diesen Umständen - dem Hauptanspruch fehlt die materiell-rechtliche Grundlage - an sich gebotene Gesamtabweisung der Stufenklage (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 28. November 2001 - VIII ZR 37/01, NJW 2002, 1042, 1043; Senat, Urteil vom 12. Januar 2022 - 5 U 15/21; OLG Hamm, VersR 2022, 226) kann der Senat jedoch selbst nicht vornehmen.

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