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OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Schuldbefreiend Wirkung Hinterlegung gepfändet Forderung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 378, 812; ZPO § 853
Schuldbefreiend Wirkung Hinterlegung gepfändet Forderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schuldbefreiende Wirkung einer Hinterlegung durch den Drittschuldner einer von mehreren Gläubigern gepfändeten Forderung nur gegenüber einem mit seiner Forderung in der Anzeige nach § 853 Zivilprozessordnung (ZPO) genannten Gläubiger; Bereicherungsanspruch eines aufgrund ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 24.10.1996 - 21 O 83/96
- OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80
Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen …
Auszug aus OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96
In Betracht kommt nur ein Anspruch gegen die nachrangigen und deshalb nicht berechtigten Gläubiger, die im Hinterlegungsverfahren befriedigt worden sind (BGH NJW 1982, 173;… Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht 11. Aufl., § 55 II 1 c aa). - RG, 24.10.1895 - VI 185/95
Ist, wenn ein Anspruch auf Herausgabe beweglicher Sachen für mehrere Gläubiger …
Auszug aus OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96
Eine Hinterlegung ohne eine Anzeige hat keine befreiende Wirkung (Zöller/Stöber, ZPO 19. Aufl., § 853 R. 5 unter Berufung auf RGZ 36, 360).
- OLG Köln, 08.04.1998 - 19 W 58/97
Feststellung des Hinterlegungsgrundes