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   OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96   

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https://dejure.org/1997,5105
OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96 (https://dejure.org/1997,5105)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.07.1997 - 19 U 226/96 (https://dejure.org/1997,5105)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 1997 - 19 U 226/96 (https://dejure.org/1997,5105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schuldbefreiend Wirkung Hinterlegung gepfändet Forderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 378, 812; ZPO § 853
    Schuldbefreiend Wirkung Hinterlegung gepfändet Forderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldbefreiende Wirkung einer Hinterlegung durch den Drittschuldner einer von mehreren Gläubigern gepfändeten Forderung nur gegenüber einem mit seiner Forderung in der Anzeige nach § 853 Zivilprozessordnung (ZPO) genannten Gläubiger; Bereicherungsanspruch eines aufgrund ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 378, 812; ZPO § 853
    Grenzen der schuldbefreienden Wirkung der Hinterlegung gepfändeter Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80

    Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96
    In Betracht kommt nur ein Anspruch gegen die nachrangigen und deshalb nicht berechtigten Gläubiger, die im Hinterlegungsverfahren befriedigt worden sind (BGH NJW 1982, 173; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht 11. Aufl., § 55 II 1 c aa).
  • RG, 24.10.1895 - VI 185/95

    Ist, wenn ein Anspruch auf Herausgabe beweglicher Sachen für mehrere Gläubiger

    Auszug aus OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96
    Eine Hinterlegung ohne eine Anzeige hat keine befreiende Wirkung (Zöller/Stöber, ZPO 19. Aufl., § 853 R. 5 unter Berufung auf RGZ 36, 360).
  • OLG Köln, 08.04.1998 - 19 W 58/97

    Feststellung des Hinterlegungsgrundes

    Unterbleibt eine solche Anzeige, so hat die Hinterlegung keine schuldbefreiende Wirkung nach § 378 BGB (vgl. Zöller/Stöber, a.a.0., § 853 Rdnr. 5; Hartmann in Baumbach-Lauterbach, ZPO, 56. Aufl., § 853 Rdnr. 8; Senatsurteil vom 04.07.1997 - 19 U 226/96 - , abgedruckt in OLG-Report Köln 1998, 38).
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