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   OLG Karlsruhe, 28.09.2023 - 11 W 42/23 (Wx)   

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https://dejure.org/2023,26537
OLG Karlsruhe, 28.09.2023 - 11 W 42/23 (Wx) (https://dejure.org/2023,26537)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.09.2023 - 11 W 42/23 (Wx) (https://dejure.org/2023,26537)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. September 2023 - 11 W 42/23 (Wx) (https://dejure.org/2023,26537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    FamFG § 352, FamFG § 69, BGB § 2156, BGB § 2193, BGB § 2085
    FamFG, BGB

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 352 Abs 3 S 3 FamFG, § 2085 BGB, § 2087 BGB, § 2156 BGB, § 2193 BGB
    Erbscheinssache: Auslegung einer Testaments hinsichtlich der Alleinerbenstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbschein; eidesstattliche Versicherung; Versicherung an Eides statt; Testamentsauslegung; Erbscheinsverfahren; Zurückverweisung

  • rechtsportal.de

    Erbschein; eidesstattliche Versicherung; Versicherung an Eides statt; Testamentsauslegung; Erbscheinsverfahren; Zurückverweisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2024, 79
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZR 301/02

    Darlegungs- und Beweislast des zugewinnausgleichspflichtigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2023 - 11 W 42/23
    Selbst wenn - wie die Beteiligten zu 2 und 3 ohne nähere Begründung und im Widerspruch zu der konkreten Darlegung der Beteiligten zu 1 vortragen - das weitere Vermögen insgesamt 57.680,00 EUR betragen haben sollte, liegt deswegen schon aufgrund der ausdrücklichen Zuordnung der Immobilie zu der Beteiligten zu 1 nahe, dass diese die alleinige Erbin der Erblasserin sein sollte (vgl. zur Testamentsauslegung bei Zuwendung einer den wesentlichen Vermögensgegenstand bildenden Immobilie BGH, Urteil vom 20.07.2005 - XII ZR 301/02 -, juris Rn. 18; BayObLG, Beschluss vom 22.02.2005 - 1Z BR 94/04 -, juris Rn. 40; Gierl, in: BeckOGK, Stand: 01.06.2023, § 2087 BGB Rn. 31).
  • BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04

    Alleinerbschaft bei Zuwendung des Immobilienvermögens und des verbleibenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2023 - 11 W 42/23
    Selbst wenn - wie die Beteiligten zu 2 und 3 ohne nähere Begründung und im Widerspruch zu der konkreten Darlegung der Beteiligten zu 1 vortragen - das weitere Vermögen insgesamt 57.680,00 EUR betragen haben sollte, liegt deswegen schon aufgrund der ausdrücklichen Zuordnung der Immobilie zu der Beteiligten zu 1 nahe, dass diese die alleinige Erbin der Erblasserin sein sollte (vgl. zur Testamentsauslegung bei Zuwendung einer den wesentlichen Vermögensgegenstand bildenden Immobilie BGH, Urteil vom 20.07.2005 - XII ZR 301/02 -, juris Rn. 18; BayObLG, Beschluss vom 22.02.2005 - 1Z BR 94/04 -, juris Rn. 40; Gierl, in: BeckOGK, Stand: 01.06.2023, § 2087 BGB Rn. 31).
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