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   OLG München, 01.07.2020 - 2 UF 523/20   

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https://dejure.org/2020,47745
OLG München, 01.07.2020 - 2 UF 523/20 (https://dejure.org/2020,47745)
OLG München, Entscheidung vom 01.07.2020 - 2 UF 523/20 (https://dejure.org/2020,47745)
OLG München, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 2 UF 523/20 (https://dejure.org/2020,47745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VersAusglG § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1; FamFG § 222 Abs. 3, § 224 Abs. 1; FamGKG § 40, § 50; KAGB § 170
    Versorgungsausgleich - externen Teilung fondsgebundener Anrechte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17

    Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen

    Auszug aus OLG München, 01.07.2020 - 2 UF 523/20
    Zwar ist der Ausgleichsberechtigte an der Wertentwicklung der Fondsanteile zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung auch bei externer Teilung zu beteiligen (BGH FamRZ 2017, 1655; FamRZ 2018, 1745).

    Um eine gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an der Wertentwicklung der in der Ehezeit erworbenen Fondsanteile zu gewährleisten, hat es der BGH gebilligt, das Anrecht in der Bezugsgröße Fondsanteile zu teilen (BGH FamRZ 2017, 1655).

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 336/16

    Rechtsstreit über die externe Teilung von an ein Investmentvermögen oder an ein

    Auszug aus OLG München, 01.07.2020 - 2 UF 523/20
    Zwar ist der Ausgleichsberechtigte an der Wertentwicklung der Fondsanteile zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung auch bei externer Teilung zu beteiligen (BGH FamRZ 2017, 1655; FamRZ 2018, 1745).

    In einem solchen Fall ist es vielmehr Sache des Gerichts, im Erkenntnisverfahren zu einem entscheidungsnahen Zeitpunkt den Kurswert der auszugleichenden Fondsanteile in eigener Zuständigkeit festzustellen (vgl. BGH FamRZ 2018, 1745).

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 552/12

    Externe Teilung von Versorgungsanrechten: Verzinsungspflicht des Ausgleichswerts

    Auszug aus OLG München, 01.07.2020 - 2 UF 523/20
    Denn für ein fondsgebundenes Anrecht besteht kein Rechnungszins, der die Wertentwicklung des fondsgebundenen Anrechts angemessen abbildet (BGH FamRZ 2013, 1635).
  • OLG München, 11.01.2018 - 16 UF 613/17
    Auszug aus OLG München, 01.07.2020 - 2 UF 523/20
    Dies gilt auch im vorliegenden Fall, wo Zielversorgungsträger die Deutsche Rentenversicherung Bund ist (OLG München, Beschluss vom 11.01.2018 -16 UF 613/17-, Rn. 15, juris).
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