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   OLG München, 05.10.2021 - 3 W 1414/21   

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https://dejure.org/2021,41151
OLG München, 05.10.2021 - 3 W 1414/21 (https://dejure.org/2021,41151)
OLG München, Entscheidung vom 05.10.2021 - 3 W 1414/21 (https://dejure.org/2021,41151)
OLG München, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - 3 W 1414/21 (https://dejure.org/2021,41151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 111h Abs. 2; ZPO § 829, § 928, § 930
    Zu den Voraussetzungen des Vollstreckungsverbots gem. § 111h Abs. 2 StPO

  • rewis.io

    Beschwerde, Vollziehung, Staatsanwaltschaft, Aufhebung, Zwangsvollstreckung, Statthaftigkeit, Notfrist, Zustellung, Bank, Straftat, Arrestbefehl, Antragsteller, Schriftsatz, Einzelzwangsvollstreckung, sofortige Beschwerde, sofortigen Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Arrest in gesamtes persönliches Vermögen wegen einer Schadensersatzforderung Pfändung von Kontenverbindungen Pfändbarkeit einer Forderung Wirkung eines strafprozessualen Vermögensarrests

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19

    Vermögensarrest: Vollstreckungsverbot; Rangfolge der Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus OLG München, 05.10.2021 - 3 W 1414/21
    § 111 h Abs. 2 S. 1 StPO steht dabei einer Arrestpfändung bzw. Einzelzwangsvollstreckung durch den Antragssteller entgegen, soweit die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsorgan den Vermögensarrest in einen Gegenstand des Vermögens der Antragsgegnerin vollzogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28.5.2020 - V ZB 56/19, NJW 2020, 2337).
  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 62/03

    Rechtsschutzbedürfnis für Pfändungs- und Überweisungsbeschluß bei

    Auszug aus OLG München, 05.10.2021 - 3 W 1414/21
    In dem formalisierten Zugriffsverfahren werden die Angaben des Gläubigers als richtig unterstellt; geprüft wird nur, ob das Vorbringen des Gläubigers die Forderung als Gegenstand der Zwangsvollstreckung im Schuldnervermögen pfändbar ausweist (BGH MDR 2003, 1378 = NJW-RR 2003, 1650).
  • BGH, 22.01.1975 - VIII ZR 119/73

    Rechtsfolgen der Überpfändung

    Auszug aus OLG München, 05.10.2021 - 3 W 1414/21
    Sind mehrere Forderungen des Schuldners zugunsten eines Gläubigers bis zur Höhe der zu vollstreckenden Schuld gepfändet worden, erfasst die Pfändung deshalb jede der gepfändeten Forderungen bis zur Höhe der Schuld (BGH, Urteil vom 22.01.1975, VIII ZR 119/73, NJW 1975, 738).
  • LG München I, 29.07.2021 - 40 O 9452/21

    Unzulässigkeit der Arrestpfändung bei vorgehendem Vermögensarrest durch

    Auszug aus OLG München, 05.10.2021 - 3 W 1414/21
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 29.07.2021, Az. 40 O 9452/21, in Ziffer 2 wie folgt abgeändert:.
  • LG München I, 09.06.2022 - 5 HKO 17659/21

    Wirecard - Arrest

    Danach bleibt der den gepfändeten Teil übersteigende Restbetrag pfandfrei; da jede der gepfändeten Forderungen (Konten, Depots etc.) der Pfändungsverstrickung nur in Höhe eines Betrages von EUR 35 Mio. unterliegt, kann auf den jeweils darüberhinausgehenden Betrag - soweit vorhanden - vom Kläger noch zugegriffen werden (vgl. OLG München WM 2021, 2432, 2433 = NZI 2021, 1035, 1036; OLG München, Beschluss vom 5.10.2021, Az: 3 W 1414/21 - zit. nach juris; Haidn WuB 2022, 92 f.; Köllner NZI 2021, 1036; Mayer in: BeckOK ZPO, 44. Edition Stand 1.3.2022, § 916 Rn. 17; Bittmann in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl., § 111 h Rn. 2).
  • BGH, 06.07.2023 - V ZB 68/22

    Weiterer Vermögensarrest trotz § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO zulässig

    Die von dem Beschwerdegericht zitierten und zur Begründung für die Zulassung der Rechtsbeschwerde herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (NZI 2021, 1035 Rn. 15 f.; BeckRS 2021, 29813 Rn. 12 f.) betreffen demgegenüber die anders gelagerte und hier nicht zu entscheidende Frage, ob die Forderungspfändung eines privaten Gläubigers des Beschuldigten trotz Vollziehung eines Vermögensarrestes durch die Staatsanwaltschaft noch in dem Umfang möglich ist, in dem die Staatsanwaltschaft auf die Forderung nicht zugegriffen hat.
  • OLG Bremen, 12.09.2022 - 3 W 13/22

    Zwangsvollstreckung in ein durch Arrestvollziehung gesichertes Grundstück -

    Das bedeutet, dass nach der (ersten) Sicherung eines Gegenstandes durch die Staatsanwaltschaft keine weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich sind (anders OLG München Beschluss vom 8. September 2021 - 8 W 1216/21 und Beschluss vom 5. Oktober 2021 - 3 W 1414/21 -, juris für den Fall der Forderungspfändung; Löwe/Rosenberg/Johann 27. Aufl. 2019, § 111h StPO Rn. 14, Köllner NZI 2021 S.1036; Haidn WuB 2022 S.89, 92).
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