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   OLG München, 18.11.2015 - 7 U 4851/14   

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https://dejure.org/2015,34331
OLG München, 18.11.2015 - 7 U 4851/14 (https://dejure.org/2015,34331)
OLG München, Entscheidung vom 18.11.2015 - 7 U 4851/14 (https://dejure.org/2015,34331)
OLG München, Entscheidung vom 18. November 2015 - 7 U 4851/14 (https://dejure.org/2015,34331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 89a Abs. 1 HGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses des Bezirksleiters eines Versicherers wegen Verstoßes gegen ein vertragliches Konkurrenzverbot

  • rewis.io

    Kündigung, Handelsvertreter

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    §§ 86, 89a Abs. 1 HGB, §§ 314 Abs. 2 S. 2, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89a Abs. 1
    Fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses des Bezirksleiters eines Versicherers wegen Verstoßes gegen ein vertragliches Konkurrenzverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Wichtiger Grund, Kündigung, Abmahnung, Kündigungsfrist, Kündigungsgrund

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Bezirksleiters eines Verstoßes gegen ein Konkurrenzverbot

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Münchener Verein -, wichtiger Grund, Wettbewerbsverstoß, Erfordernis einer Abmahnung, Überlassung einer Gewerbeerlaubnis zur Vermittlung von Immobilien, Konkurrenzverhältnis zwischen kapitalbildenden Lebensversicherungen und Investmentfonds, Immobiliengeschäften, ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Bezirksleiters wegen Verstoßes gegen ein Konkurrenzverbot

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus OLG München, 18.11.2015 - 7 U 4851/14
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Auslegung der Abmahnungserklärung ergibt, dass der Abmahnende die Angelegenheit mit der Abmahnung nicht als erledigt ansieht, ein Verzicht also nicht gewollt war (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 145/07, zitiert nach juris, dort Rz. 24; Urteil vom 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, zitiert nach juris, dort Rz. 14; vgl. auch Urteil vom 12.5.2011 - 2 AZR 479/09, zitiert nach juris, dort Rz. 53).

    Damit durften die Beklagten die ihr neu bekannt werdenden Vertragsverstöße des Klägers (konkret hier den Vorfall S. ) als Kündigungsgrund heranziehen und unterstützend auch auf den abgemahnten Grund (Vorfall L.) zurückgreifen (vgl. BAG vom 26.11.2009, a. a. O., Rz. 15; BAG vom 12.5.2011, a. a. O., Rz.56).

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Auszug aus OLG München, 18.11.2015 - 7 U 4851/14
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Auslegung der Abmahnungserklärung ergibt, dass der Abmahnende die Angelegenheit mit der Abmahnung nicht als erledigt ansieht, ein Verzicht also nicht gewollt war (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 145/07, zitiert nach juris, dort Rz. 24; Urteil vom 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, zitiert nach juris, dort Rz. 14; vgl. auch Urteil vom 12.5.2011 - 2 AZR 479/09, zitiert nach juris, dort Rz. 53).

    Damit durften die Beklagten die ihr neu bekannt werdenden Vertragsverstöße des Klägers (konkret hier den Vorfall S. ) als Kündigungsgrund heranziehen und unterstützend auch auf den abgemahnten Grund (Vorfall L.) zurückgreifen (vgl. BAG vom 26.11.2009, a. a. O., Rz. 15; BAG vom 12.5.2011, a. a. O., Rz.56).

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07

    Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht

    Auszug aus OLG München, 18.11.2015 - 7 U 4851/14
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Auslegung der Abmahnungserklärung ergibt, dass der Abmahnende die Angelegenheit mit der Abmahnung nicht als erledigt ansieht, ein Verzicht also nicht gewollt war (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 145/07, zitiert nach juris, dort Rz. 24; Urteil vom 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, zitiert nach juris, dort Rz. 14; vgl. auch Urteil vom 12.5.2011 - 2 AZR 479/09, zitiert nach juris, dort Rz. 53).
  • LG München I, 25.11.2016 - 15 O 3995/16

    - Die Bayerische 1 -, wichtiger Grund, Verletzung der Ausschließlichkeitsbindung,

    Es ist unerheblich, ob der HV bei einem Verstoß gegen das vertragliche Ausschließlichkeitsgebot mit Gewinnerzielungsabsicht oder aus Gefälligkeit für den Kunden handelt (im Anschluss an OLG München,18.11.2015 - 7 U 4851/14 - LS 8 - Münchener Verein -) .
  • LG München, 25.11.2016 - 15 O 3995/16

    - Die Bayerische 1 -, wichtiger Grund, Verletzung der Ausschließlichkeitsbindung,

    Es ist unerheblich, ob der HV bei einem Verstoß gegen das vertragliche Ausschließlichkeitsgebot mit Gewinnerzielungsabsicht oder aus Gefälligkeit für den Kunden handelt (im Anschluss an OLG München,18.11.2015 - 7 U 4851/14 - LS 8 - Münchener Verein -) .
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