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   OLG München, 11.08.2011 - 31 Wx 294/11   

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https://dejure.org/2011,5481
OLG München, 11.08.2011 - 31 Wx 294/11 (https://dejure.org/2011,5481)
OLG München, Entscheidung vom 11.08.2011 - 31 Wx 294/11 (https://dejure.org/2011,5481)
OLG München, Entscheidung vom 11. August 2011 - 31 Wx 294/11 (https://dejure.org/2011,5481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erfolglose Ablehnung eines Sachverständigen im Spruchverfahren, die im Wesentlichen auf dessen wissenschaftliche Veröffentlichung gestützt wird.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Spruchverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 15; ZPO § 406
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Spruchverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besorgnis der Befangenheit wegen Fachveröffentlichung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Fachveröffentlichungen ein Befangenheitsgrund? (IBR 2012, 54)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1983
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus OLG München, 11.08.2011 - 31 Wx 294/11
    Vielmehr müssen zusätzliche Umstände hinzutreten, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters aufkommen lassen können, etwa, wenn dessen wissenschaftliche Tätigkeit die Unterstützung eines am Verfahren Beteiligten bezweckte (vgl. BVerfG NJW-RR 2010, 1150; BVerfG NJW 2000, 2808; BVerfG NJW 1999, 413).
  • BVerfG, 19.04.2010 - 1 BvR 626/10

    Beschwerden gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs und gegen eine

    Auszug aus OLG München, 11.08.2011 - 31 Wx 294/11
    Vielmehr müssen zusätzliche Umstände hinzutreten, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters aufkommen lassen können, etwa, wenn dessen wissenschaftliche Tätigkeit die Unterstützung eines am Verfahren Beteiligten bezweckte (vgl. BVerfG NJW-RR 2010, 1150; BVerfG NJW 2000, 2808; BVerfG NJW 1999, 413).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 26 W 9/06

    Keine Befangenheit eines Sachverständigen durch vorherige Tätigkeit als

    Auszug aus OLG München, 11.08.2011 - 31 Wx 294/11
    Für die Annahme der Befangenheit müssen objektive Gründe vorliegen, die nach Meinung eines ruhig und vernünftig denkenden Beteiligten Anlass geben, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu hegen (vgl. OLG Düsseldorf AG 2006, 754; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 15 Rn. 50 m.w.N.; Stein/Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 406 Rn. 7).
  • OLG Köln, 06.01.2000 - 14 WF 192/99

    Richtlinie des Justizministers-NRW über die Zusammenarbeit mit der Presse

    Auszug aus OLG München, 11.08.2011 - 31 Wx 294/11
    Auch Äußerungen von Rechtsansichten während eines laufenden Verfahrens begründen ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht die Besorgnis der Befangenheit des Richters (vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 455); maßgeblich ist stets, ob aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls ein vernünftig abwägender Beteiligter Zweifel an der Unparteilichkeit hegen würde.
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2018 - 12 W 45/17

    Sachverständigenablehnung im Spruchverfahren: Befangenheit eines für die

    Dass ein Sachverständiger seine fachlich begründete Meinung zu einer in sein Fachgebiet fallenden Thematik vertritt und diese auch publiziert, bietet grundsätzlich keinen Anlass zu Zweifeln an seiner Unabhängigkeit (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.05.2012 - 10 W 14/12 (Abl) -, juris; OLG München, Beschluss vom 11.08.2011 - 31 Wx 294/11 -, Rn. 5, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 4 A 1133/16

    Nachweis der Eignung eines Fernlehrgangs zur Erreichung des angegebenen

    vgl. OLG München, Beschluss vom 11.8.2011 - 31 Wx 294/11 -, ZIP 2011, 1983 = juris, Rn. 5 f. Vgl. für rechtswissenschaftliche Äußerungen eines Richters auch BVerfG, Beschluss vom 19.4.2010 - 1 BvR 626/10 -, NJW-RR 2010, 1150 = juris, Rn. 8, m. w. N.
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