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   OLG Oldenburg, 15.12.2023 - 11 U 3/23   

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https://dejure.org/2023,44563
OLG Oldenburg, 15.12.2023 - 11 U 3/23 (https://dejure.org/2023,44563)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.12.2023 - 11 U 3/23 (https://dejure.org/2023,44563)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2023 - 11 U 3/23 (https://dejure.org/2023,44563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVG § 17 Abs. 3; StVO § 3 Abs. 1 Satz 2; StVO § 3 Abs. 1 Satz 4
    Unabwendbares Ereignis; Vermeidbarkeit; Räumliche Vermeidbarkeit; Zeitliche Vermeidbarkeit; Wildwechsel; Dunkelheit; Geschwindigkeit; Fahrzeug; Wild; Reh

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unabwendbares Ereignis; Vermeidbarkeit; Räumliche Vermeidbarkeit; Zeitliche Vermeidbarkeit; Wildwechsel; Dunkelheit; Geschwindigkeit; Fahrzeug; Wild; Reh

  • rechtsportal.de

    Unabwendbares Ereignis; Vermeidbarkeit; Räumliche Vermeidbarkeit; Zeitliche Vermeidbarkeit; Wildwechsel; Dunkelheit; Geschwindigkeit; Fahrzeug; Wild; Reh

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.2023 - 11 U 3/23
    Geschwindigkeitsbegrenzungen haben gerade nicht den Zweck, zu verhindern, dass sich ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer bestimmten Stelle befindet ( BGH, Urteil vom 25.03.2003 - VI ZR 161/02 , r + s 2003, 256, 257 m.w.N., beck-online).

    Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen Geschwindigkeitsüberschreitung und Unfall ist mithin nur dann zu bejahen, wenn bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre ( BGH, Urteil vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02 -, Rn. 11, juris).

    Hierauf ist aber ausweislich der höchstrichterlichen Rechtsprechung ( BGH, Urteil vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02 -, Rn. 11, juris m.w.N.) nicht abzustellen, worauf der Senat bereits hingewiesen hat (s.o.).

  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 136/85

    Nachweis eines unabwendbaren Ereignisses bei einem Wildunfall

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.2023 - 11 U 3/23
    Der Anstoß mit dem Reh hätte mithin auch bei sorgfältigster Beobachtung der Straße und dem angrenzenden Gelände (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1987, 150, beck-online) räumlich nicht vermieden werden können.

    Dieser Argumentation steht bereits entgegen, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung bei einem Wildunfall selbst bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h von einer Unabwendbarkeit eines Unfalls ausgegangen ist und auch bei Befahren einer Straße mit dem Gefahrenzeichen 142 nicht stets eine Geschwindigkeit von unter 60 km/h gefahren werden muss ( BGH, Urteil vom 23. September 1986 - VI ZR 136/85 , juris Rn. 6 und 9, juris-PK-Straßenverkehrsrecht, § 40 StVO, 2. Auflage 2022, Rn. 145ff).

    Auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein durch ein Tier ausgelöster Unfall unabwendbar, wenn dieses Tier auch bei aufmerksamer Beobachtung nicht rechtzeitig zu erkennen war und plötzlich in kürzester Entfernung in die Fahrbahn läuft (BGH, NJW-RR 1987, 150).

  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.2023 - 11 U 3/23
    Dabei bezieht sich der Begriff der Unübersichtlichkeit nur auf die Fahrbahn, so dass eine Straßenstelle nicht schon dann unübersichtlich wird, wenn der Verkehrsablauf in der seitlichen Umgebung der Straße nicht voll zu überblicken ist (BGH, Urteil vom 23.04.2022 - VI ZR 180/01 Rn. 18 m.w.N.).

    Bei der Prüfung, ob ein Unfall zeitlich unvermeidbar ist, ist das Verhalten der Unfallbeteiligten mit einzubeziehen (BGH, Urteil vom 23.04.2022 - VI ZR 180/01 Rn. 22 m.w.N.).

    Bei der Prüfung, ob ein Unfall zeitlich vermeidbar ist, ist darauf abzustellen, ob der Unfallgegner den Gefahrenbereich rechtzeitig verlassen kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1992 - VI ZR 222/91 , NZV 1992, 359; Urteil vom 23. April 2022 - VI ZR 180/01, NZV 2002, 365 [BGH 23.04.2002 - VI ZR 180/01] m.w.N.).

  • KG, 15.02.1993 - 12 U 6437/91

    Haftungsverteilung bei Kollision infolge Notbremsung wegen auf die Autobahn

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.2023 - 11 U 3/23
    Auch von einem Idealfahrer kann nämlich gerade nicht verlangt werden, mit einer solchen Geschwindigkeit zu fahren, die es ihm ermöglicht, das Fahrzeug auch vor einem plötzlich unmittelbar vor das Fahrzeug springenden Tier anhalten zu können, denn dies hätte zu Folge, dass Straßen im Wald bzw. angrenzend zum Wald nur noch mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden dürften (Siegel, SVR 2016, 281, beck-online; KG Berlin, Urteil vom 15. Februar 1993 - 12 U 6437/91 , juris), was seinerseits neue Gefahren eröffnen könnte.

    Nicht vermeidbar wäre er unzweifelhaft gewesen, wenn das Reh plötzlich in kürzester Entfernung in die Fahrbahn gelaufen wäre (vgl. hierzu KG Berlin, Urteil vom 15. Februar 1993 - 12 U 6437/91 , juris m.w.N.).

  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 222/91

    Vermeidbarkeit bei Pkw-Unfall mit Fußgänger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.2023 - 11 U 3/23
    Bei der Prüfung, ob ein Unfall zeitlich vermeidbar ist, ist darauf abzustellen, ob der Unfallgegner den Gefahrenbereich rechtzeitig verlassen kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1992 - VI ZR 222/91 , NZV 1992, 359; Urteil vom 23. April 2022 - VI ZR 180/01, NZV 2002, 365 [BGH 23.04.2002 - VI ZR 180/01] m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 24.01.2023 - 7 U 148/22

    Zeitliche Vermeidbarkeit einer Zweitkollision bei Einhaltung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.12.2023 - 11 U 3/23
    Es wird darauf abgestellt, ob es aufgrund niedrigerer Geschwindigkeit dem Unfallbeteiligten noch möglich gewesen wäre, den Gefahrenbereich zu verlassen (vgl. OLG Schleswig, NJW 2023, 2734, 2737 [OLG Schleswig 24.01.2023 - 7 U 148/22] ).
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