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   OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10   

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https://dejure.org/2011,4937
OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10 (https://dejure.org/2011,4937)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.01.2011 - 6 UF 116/10 (https://dejure.org/2011,4937)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 (https://dejure.org/2011,4937)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684 Abs. 2; BGB § 1684 Abs. 4
    Anforderungen an die Förderung des Umgangs durch den Obhutselternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Auszüge)

    Der umgangsunwilige Vater

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Umgang mit der Mutter ausgeschlossen weil das Kind nicht will

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Umgang systematisch hintertrieben - trotzdem keine gewaltsame Durchsetzung.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1409
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10

    Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Nachholung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10
    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris, m.w.N.).

    Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der Grundrechte des Umgangsberechtigten und des Kindes müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338 m.w.N.; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris, m.w.N.).

    Das Gericht hat allerdings das Kind persönlich zu hören; soweit dieses den Umgang mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil nicht will, ist es Aufgabe des Gerichts, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in seine Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfGK 6, 57; jeweils m.z.w.N.; BGH FamRZ 1980, 131; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris).

    Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris; Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 9 ff, jeweils m.w.N.); denn der Begriff "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, sonst nicht vollstreckt werden könnte.

  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10
    Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1622 m.w.N.).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris, m.w.N.).

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10
    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris, m.w.N.).

    Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der Grundrechte des Umgangsberechtigten und des Kindes müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338 m.w.N.; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris, m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10

    Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei gewalttätigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10
    Der Senat hat unter den gegebenen Umständen nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der Wiederholung der bereits vom Familiengericht durchgeführten mündlichen Anhörung der Beteiligten in der Beschwerdeinstanz abgesehen, weil von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal die anwaltlich vertretene Mutter keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen hat, die für die Sachdienlichkeit - von ihr auch nicht angeregter - erneuter Anhörung sprechen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 -, juris, m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10
    Das Gericht hat allerdings das Kind persönlich zu hören; soweit dieses den Umgang mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil nicht will, ist es Aufgabe des Gerichts, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in seine Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfGK 6, 57; jeweils m.z.w.N.; BGH FamRZ 1980, 131; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05

    Keine Verkennung der Anforderungen Art 6 Abs 2 an die Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10
    Das Gericht hat allerdings das Kind persönlich zu hören; soweit dieses den Umgang mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil nicht will, ist es Aufgabe des Gerichts, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in seine Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfGK 6, 57; jeweils m.z.w.N.; BGH FamRZ 1980, 131; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2011 - 6 UF 126/10

    Umgangsregelung: Befristung der Anordnung begleiteten Umgangs; amtswegige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10
    Diese Folgenankündigung hat der Senat daher in seiner Beschwerdeentscheidung von Amts wegen nachzuholen, ohne dass dem das Verschlechterungsverbot entgegenstünde, da dieses in Umgangsverfahren nicht gilt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 10. Januar 2011 - 6 UF 126/10 - m.w.N.).
  • BGH, 05.01.2011 - XII ZB 240/10

    Beschwerde im Betreuungsverfahren: Beschränkung des Beschwerdegegenstands durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10
    Abgesehen davon, dass Gegenstand des Beschwerdeverfahrens grundsätzlich nur der Verfahrensgegenstand sein kann, über den im ersten Rechtszug entschieden worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 -), wäre eine Trennung R. von seinem Vater - jedenfalls derzeit - keine vertretbare Lösung, sondern würde R. innerlich endgültig zerreißen.
  • BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07

    Unverhältnismäßiger und damit grundrechtsverletzender Eingriff in Elternrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10
    Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der Grundrechte des Umgangsberechtigten und des Kindes müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338 m.w.N.; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09

    Verletzung des Elternrechts durch auf § 1696 BGB anstelle von §§ 1666, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10
    Letzteres setzt eine gegenwärtige Gefahr in solchem Maße voraus, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2009, 1472; Senatsbeschluss vom 16. Februar 2010 - 6 UF 96/09 -, FamRZ 2010, 1746 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender

  • OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 9 UF 147/06

    Zur Wohlverhaltensklausel bei Entscheidungsfreistellung des Kindes im Bezug auf

  • OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09

    Sorgerechtsbeeinträchtigende Maßnahmen: Entziehung der elterlichen Sorge und

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Abänderung einer

  • OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs;

    Hiermit korrespondiert die Verpflichtung des Umgangsberechtigten, das Kind weder gegen den sorgeberechtigten Elternteil einzunehmen noch dessen Erziehungsanstrengungen zu vereiteln oder zu beeinträchtigen oder auch nur seine Erziehungsautorität in Frage zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 -, FamRZ 2007, 927; Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 6. Aufl. 2014, § 2, Rz. 33 und 36, jeweils m.w.N.).

    Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).

    Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der allseitigen Grundrechte müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338; FamRZ 2005, 1057; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106 m.w.N.; vgl. auch BT-Drucks. 13/4899, S. 106).

  • OLG Saarbrücken, 08.06.2016 - 6 UF 30/16

    Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Ausschluss des Umgangs

    Hiermit korrespondiert die Verpflichtung des Umgangsberechtigten, das Kind weder gegen den sorgeberechtigten Elternteil einzunehmen noch dessen Erziehungsanstrengungen zu vereiteln oder zu beeinträchtigen oder auch nur seine Erziehungsautorität in Frage zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 -, FamRZ 2007, 927; Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 6. Aufl. 2014, § 2, Rz. 33 und 36, jeweils m.w.N.).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. dazu BVerfG NZFam 2015, 234; FamRZ 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 -, juris; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).

    Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der allseitigen Grundrechte müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338; FamRZ 2005, 1057; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 6 UF 110/14 -, FamRZ 2015, 344, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106 m.w.N.; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28. Mai 2014 - 9 UF 25/14 - vgl. auch BT- Drucks. 13/4899, S. 106).

    Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss; denn der Begriff "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436; Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 37 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 14.11.2016 - 6 UF 90/16

    Beschwerde im Umgangsregelungsverfahren: Befristeter Umgangsausschluss für den

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, juris; BVerfG FamRZ 2015, 1093; NZFam 2015, 234; FamRZ 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 -, juris; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).

    Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der allseitigen Grundrechte müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338; FamRZ 2005, 1057; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 14. Oktober 2014 - 6 UF 110/14 -, FamRZ 2015, 344, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106 m.w.N.; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28. Mai 2014 - 9 UF 25/14 - vgl. auch BT-Drucks. 13/4899, S. 106).

    Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss; denn der Begriff "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436; OLG Celle ZKJ 2011, 393; Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 37 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12

    Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des

    Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).

    Dass die Mutter ihrer Umgangsförderungspflicht aus § 1684 Abs. 2 BGB (dazu BGH FamRZ 2012, 533; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409) seit langem nicht nachkommt, ist dem Senat schon durch die beiden bis zu ihm zwischen den Eltern geführten Vollstreckungsbeschwerdeverfahren bekannt.

    Dahinstehen kann infolge der Kassierung des angefochtenen Erkenntnisses auch, dass darin dem Umgangsausschluss entgegen § 89 Abs. 2 FamFG kein Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung gegen den Titel beigegeben worden ist, obwohl die Pflicht zur Folgenankündigung nach gefestigter Senatsrechtsprechung auch bei negativen Umgangsregelungen wie einem Umgangsausschluss besteht, weil der Begriff "Zuwiderhandlung" auch diese Alternative umfasst, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409 m.z.w.N.; vgl. auch OLG Celle ZKJ 2011, 393).

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2014 - 6 UF 62/14

    Umgangsrechtsregelung: Voraussetzungen eines Wechselmodells; Regelungskriterien;

    Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2018 - 6 UF 120/18
    Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).

    Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss; denn der Begriff "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschlüsse vom 16. März 2017 - 6 UF 8/17 -, vom 14. November 2016 - 6 UF 90/16 -, ZKJ 2017, 152, vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436; OLG Celle ZKJ 2011, 393; Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 37 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 27.11.2018 - 6 UF 120/18

    Umgangsbefugnis bei entgegenstehendem Willen des 16-jährigen Kindes

    Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).

    Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss; denn der Begriff "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschlüsse vom 16. März 2017 - 6 UF 8/17 -, vom 14. November 2016 - 6 UF 90/16 -, ZKJ 2017, 152, vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436; OLG Celle ZKJ 2011, 393; Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 37 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2017 - 6 UF 20/17

    Kindschaftssache: Kindeswohldienlichkeit eines Umgangsausschlusses für

    Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss; denn der Begriff "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschlüsse vom 14. November 2016 - 6 UF 90/16 -, vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436; OLG Celle ZKJ 2011, 393; Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl., § 6, Rz. 37 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11

    Umgang: Vollstreckung eines Umgangstitels wegen Zuwiderhandlungen des betreuenden

    Die Wohlverhaltensklausel verbietet dem Obhutselternteil jede negative Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, und zwar auch in mittelbarer Weise dergestalt, dass sich das Kind scheinbar aus eigenem Entschluss gegen den Umgang wendet (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 -, FamRZ 2007, 927; vgl. zum Ganzen auch Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2011, § 2, Rz. 30 ff., jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH FamRZ 2012, 533).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 4 BGB ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1622; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11

    Elterliche Sorge: Übertragung auf den Obhutselternteil trotz dessen

    Die Wohlverhaltensklausel verbietet dem Obhutselternteil jede negative Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, und zwar auch in mittelbarer Weise dergestalt, dass sich das Kind scheinbar aus eigenem Entschluss gegen den Umgang wendet (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 - FamRZ 2007, 927; NK-BGB/Peschel-Gutzeit, 2. Aufl. 2010, § 1684, Rz. 28 ff.; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2011, § 2, Rz. 30 ff., jeweils m.w.N.).

    Keiner Vertiefung im vorliegenden Verfahren bedarf nach alldem, dass die vom Jugendamt und der vormaligen Umgangspflegerin erstinstanzlich angeregte Aussetzung des väterlichen Umgangsrechts nicht nur wegen der tatsächlichen Gegebenheiten, sondern bereits aus Rechtsgründen nicht ansatzweise möglich ist (vgl. zu den diesbezüglich strengen Maßstäben nur Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2013 - 6 UF 302/12

    Unverhältnismäßigkeit des Sorgerechtsentzugs bei Verweigerung des Umgangsrechts

  • OLG Celle, 17.06.2011 - 10 UF 125/11

    Ein einen Umgangsausschluss und ein damit verbundenes ausdrückliches

  • OLG Brandenburg, 23.05.2019 - 13 UF 62/18

    Voraussetzungen des befristeten Ausschlusses des Umgangs des Vaters mit seinem

  • OLG Frankfurt, 26.02.2019 - 1 UF 73/19

    Vorübergehender Ausschluss des Umgangsrechts wegen Kindeswohlgefährdung

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