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   OLG Zweibrücken, 20.06.2000 - 5 UF 7/00   

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https://dejure.org/2000,5613
OLG Zweibrücken, 20.06.2000 - 5 UF 7/00 (https://dejure.org/2000,5613)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.06.2000 - 5 UF 7/00 (https://dejure.org/2000,5613)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 5 UF 7/00 (https://dejure.org/2000,5613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit; Unterhaltsklage; Betreuer; Volljährig; Vermögenssorge; Unterhaltsanspruch; Kindesunterhalt

  • bundesanzeiger-verlag.de PDF

    Unterhaltsansprüche als Teil der Vermögenssorge

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgabenkreis Vermögenssorge, Unterhaltsansprüche

  • Judicialis

    ZPO § 51; ; BGB § 1896

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 151
  • NJW-RR 2004, 1512 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 1324
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 25.11.1992 - 16 Wx 172/92

    Andere Hilfen; Maßnahmen; Tatsächlich; Unterstützend; Vermögenssorge; Betreuer;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2000 - 5 UF 7/00
    Sowohl bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüche als auch der Verteilung der vorhandenen Mittel auf die einzelnen Lebensbedürfnisse des Unterhaltsberechtigten kann der Sorgeberechtigte bzw. Betreuer zwar auch über Bestandteile des Vermögens befinden, dies aber - wenn auch in unterschiedlicher Intensität - evident personenbezogen (s. dazu Gernhuber, FamRZ 1976, 189, 192 ff; zur vergleichbaren Problematik betreffend die Beantragung von Sozialhilfe für den Betreuten vgl. LG Köln, FamRZ 1998, 919 - der Personensorge zuordnend - mit kritischer Besprechung von Bienwald in FamRZ 1998, 1567 und Kommentierung in Staudinger (1999), § 1896 BGB Rdnr. 79; s. auch OLG Köln, FamRZ 1993, 850).
  • LG Köln, 14.05.1997 - 13 S 17/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2000 - 5 UF 7/00
    Sowohl bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüche als auch der Verteilung der vorhandenen Mittel auf die einzelnen Lebensbedürfnisse des Unterhaltsberechtigten kann der Sorgeberechtigte bzw. Betreuer zwar auch über Bestandteile des Vermögens befinden, dies aber - wenn auch in unterschiedlicher Intensität - evident personenbezogen (s. dazu Gernhuber, FamRZ 1976, 189, 192 ff; zur vergleichbaren Problematik betreffend die Beantragung von Sozialhilfe für den Betreuten vgl. LG Köln, FamRZ 1998, 919 - der Personensorge zuordnend - mit kritischer Besprechung von Bienwald in FamRZ 1998, 1567 und Kommentierung in Staudinger (1999), § 1896 BGB Rdnr. 79; s. auch OLG Köln, FamRZ 1993, 850).
  • BGH, 03.06.1953 - IV ZB 39/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2000 - 5 UF 7/00
    Der Senat sieht Unterhaltsangelegenheiten als Teil der Personensorge und folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß Beschluss vom 3. Juni 1953 (NJW 1953, 1546, 1547; a. A.: RG in DR 45, 52; KG, NJW 1951, 318; OLG Celle, NdsRpfl. 1948, 243).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.06.2000 - 5 UF 7/00
    Die Betreuerin der Klägerin ist auch als vollmachtlose Vertreterin mit den Kosten des Rechtsstreits nicht belastet, da sie jedenfalls nicht im Bewusstsein fehlender Legitimation gehandelt hat (vgl. BGHZ 121, 397, 400).
  • LG Berlin, 10.05.2001 - 31 O 658/99
    Dies ist für Unterhaltsansprüche des Kindes, die nicht der Vermögenssorge, sondern der Personensorge zuzurechnen sind ( § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB , vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1324; Staudinger/ Peschel-Gutzeit, BGB-Komm., 12. Aufl., 1997, § 1626, Rdnr. 58 Nr. 14, Rdnr. 59 Nr. 21), und für die Beantragung von Sozialhilfeleistungen (vgl. LG Köln, FamRZ 1998, S. 919; Bauer/Deinert in Bauer/Klie/Rink, Handkommentar Betreuungs- und Unterbringungsrecht, § 1833 BGB , Rdnr. 28) anerkannt und soll auch für Unterhaltsansprüche eines Volljährigen gelten (vgl. OLG Zweibrücken a. a. O.).
  • LSG Bayern, 30.11.2005 - L 16 R 400/04

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente; Nachweis der

    Auch die im Jahr 1993 angeordnete Betreuung (Vermögenssorge; ohne Einwilligungsvorbehalt) besteht nicht mehr (i.Ü.: OLG Zweibrücken vom 20. Juni 2000, FamRZ 2000, 1324 ff.).
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