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   OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01   

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https://dejure.org/2001,5266
OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01 (https://dejure.org/2001,5266)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.05.2001 - 2 U 74/01 (https://dejure.org/2001,5266)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 2 U 74/01 (https://dejure.org/2001,5266)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arbeitsunfall: Haftungsausschluß im Rahmen einer Hilfeleistung beim Abladen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 104 Abs. 1 SGB VII ; § 106 Abs. 3 SGB VII
    Schadensersatz; Haftung; Geschäftsherr; Verrichtungsgehilfe; Lieferant; Lieferung; Haftungsbeschränkung; Gestörte Gesamtschuld; Gesamtschuldnerausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Haftung; Geschäftsherr; Verrichtungsgehilfe; Lieferant; Lieferung; Haftungsbeschränkung; Gestörte Gesamtschuld; Gesamtschuldnerausgleich

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Haftungsausschluss im Rahmen einer Hilfeleistungen beim Abladen (§§ 104 Abs. 1, 106 Abs. 3 SGB VII)

  • Judicialis

    SGB VII § 104 I; ; SGB VII § 106 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 104 Abs. 2; SGB VII § 106 Abs. 3
    Sozialrecht - Hilfeleistung beim Abladen von Eisenrohren durch LKW-Fahrer - Haftungsbeschränkung - Grundsätze zum gestörten Gesamtschuldnerausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01
    Diese Bewertung wird bestätigt durch die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgenommene Auslegung des Begriffs der "gemeinsamen Betriebsstätte" in § 106 Abs. 3 SGB VII. Die Haftungsfreistellung aus § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII erfaßt danach über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewußt und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinandergreifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, daß die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt (BGH r + s 2001, 26, 28).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 155/95

    Zuordnung des Verletzten zum Unfall- oder zu seinem Stammbetrieb; Gesetzlicher

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01
    Hat dagegen ein Geschädigter eine Aufgabe wahrgenommen, die sowohl in den Aufgabenbereich seines Stammunternehmens als auch in den des Unfallunternehmens fiel, so ist in der Regel anzunehmen, daß er allein zur Förderung der Interessen seines Stammunternehmens tätig geworden ist; liegt einer Hilfeleistung auch nur auch ein Interesse des eigenen Unternehmens zugrunde, so ist regelmäßig davon auszugehen, daß die Tätigkeit des Geschädigten allein der Förderung der Belange des eigenen Unternehmens gedient hat (BGH VersR 1987, 384; BGH VersR 1989, 67; BGH VersR 1996, 1412 jeweils zu §§ 636, 637 RVO; Kater SGB VII § 104 Rdn. 16; wohl a.A. OLG Köln VersR 1998, 78, 79).
  • BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85

    Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01
    Hat dagegen ein Geschädigter eine Aufgabe wahrgenommen, die sowohl in den Aufgabenbereich seines Stammunternehmens als auch in den des Unfallunternehmens fiel, so ist in der Regel anzunehmen, daß er allein zur Förderung der Interessen seines Stammunternehmens tätig geworden ist; liegt einer Hilfeleistung auch nur auch ein Interesse des eigenen Unternehmens zugrunde, so ist regelmäßig davon auszugehen, daß die Tätigkeit des Geschädigten allein der Förderung der Belange des eigenen Unternehmens gedient hat (BGH VersR 1987, 384; BGH VersR 1989, 67; BGH VersR 1996, 1412 jeweils zu §§ 636, 637 RVO; Kater SGB VII § 104 Rdn. 16; wohl a.A. OLG Köln VersR 1998, 78, 79).
  • BGH, 09.05.1990 - IV ZR 51/89

    Vorschriftwidriger Umgang mit brennbaren und explosiven Stoffen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01
    In derartigen Fällen soll der nicht privilegierte Schädiger grundsätzlich nicht deshalb benachteiligt sein, weil der privilegierte Schädiger nicht in Anspruch genommen werden kann; deshalb kann der Geschädigte vom nicht privilegierten Schädiger nur den Betrag verlangen, den dieser beim Gesamtschuldnerausgleich gemäß § 426 BGB im Innenverhältnis zu tragen hätte (BGH VersR 1990, 887; Lemcke r + s 2000, 221, 224).
  • BGH, 11.10.1988 - VI ZR 67/88

    Rechtsfolgen der Verletzung des Unternehmers bei einer Hilfeleistung in einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01
    Hat dagegen ein Geschädigter eine Aufgabe wahrgenommen, die sowohl in den Aufgabenbereich seines Stammunternehmens als auch in den des Unfallunternehmens fiel, so ist in der Regel anzunehmen, daß er allein zur Förderung der Interessen seines Stammunternehmens tätig geworden ist; liegt einer Hilfeleistung auch nur auch ein Interesse des eigenen Unternehmens zugrunde, so ist regelmäßig davon auszugehen, daß die Tätigkeit des Geschädigten allein der Förderung der Belange des eigenen Unternehmens gedient hat (BGH VersR 1987, 384; BGH VersR 1989, 67; BGH VersR 1996, 1412 jeweils zu §§ 636, 637 RVO; Kater SGB VII § 104 Rdn. 16; wohl a.A. OLG Köln VersR 1998, 78, 79).
  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 6 W 13/99

    Bedeutung des § 108 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII); Bindung der Zivilgericht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01
    In diesem Fall kann die Aussetzung nicht bewirken, daß im sozialrechtlichen Verfahren Vorfragen mit Bindungswirkung für diesen Rechtsstreit geklärt werden (vgl. auch OLG Hamm r + s 1999, 200).
  • OLG Köln, 27.06.1997 - 19 U 16/97

    Eingliederung des anliefernden Fahrers im Betrieb des Empfängers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01
    Hat dagegen ein Geschädigter eine Aufgabe wahrgenommen, die sowohl in den Aufgabenbereich seines Stammunternehmens als auch in den des Unfallunternehmens fiel, so ist in der Regel anzunehmen, daß er allein zur Förderung der Interessen seines Stammunternehmens tätig geworden ist; liegt einer Hilfeleistung auch nur auch ein Interesse des eigenen Unternehmens zugrunde, so ist regelmäßig davon auszugehen, daß die Tätigkeit des Geschädigten allein der Förderung der Belange des eigenen Unternehmens gedient hat (BGH VersR 1987, 384; BGH VersR 1989, 67; BGH VersR 1996, 1412 jeweils zu §§ 636, 637 RVO; Kater SGB VII § 104 Rdn. 16; wohl a.A. OLG Köln VersR 1998, 78, 79).
  • OLG Hamm, 11.12.2000 - 6 W 41/00
    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01
    Der arbeitsrechtliche Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers der Beklagten richtet sich gegen diese als Zweitschuldnerin, und es ist kein stichhaltiger Grund dafür ersichtlich, diese Begünstigung des Erstschuldners im Innenverhältnis zum Zweitschuldner nicht zugunsten des Geschädigten zu berücksichtigen (so auch richtig OLG Hamm r+s 2001, 150, 151).
  • OLG Oldenburg, 24.01.2001 - 2 U 216/00
    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 74/01
    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (2 U 216/00, Urteil vom 24.01.2001) fest, wonach sich diese Vorschrift nur auf den betriebsfremden Betriebstätigen und nicht auf den betriebsfremden Unternehmer bezieht (vgl. zusammenfassend insbesondere Lemcke r + s 2000, 221 ff).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Die Frage, ob bei der Bestimmung des Haftungsanteils des Unternehmers abweichend von der Regelung des § 840 Abs. 2 BGB der arbeitsrechtliche Freistellungsanspruch Berücksichtigung zu finden hat, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: OLG Oldenburg, r+s 2002, 65; Lemcke, r+s 1999, 376, 377; 2000, 23, 24 und 2001, 371; Otto, NZV 2002, 10, 15 f.; verneinend: OLG München NZV 2003, 472 mit zustimmender Anmerkung Tischendorf; Imbusch, VersR 2001, 1485; Tischendorf, VersR 2002, 1188).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 12 U 50/02

    Arbeitsunfall auf Betriebsstätte: Berücksichtigung des arbeitsrechtlichen

    Er sieht sich vielmehr im Einklang mit Oberlandesgericht Hamm (RuS 2001, 150) und Oberlandesgericht Oldenburg (OLGRep 2001, 349 = RuS 2002, 65).
  • OLG Hamm, 17.01.2002 - 6 U 132/01

    Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung des Unfallbetriebs

    Der Umstand, daß der Kläger, weil er Zeit sparen wollte, zugleich Interessen seines Stammbetriebs wahrnahm, ist demgegenüber ein bloßer Beweggrund von untergeordneter Bedeutung und begründet noch nicht eine Tätigkeit, die in den Aufgabenbereich seines Arbeitgebers fiele (wegen vergleichbarer Rechtslage vgl. auch OLG Oldenburg - 2 U 74/01; Urt. v. 23.05.01 -, r + s 2002, Februarheft).
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