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   OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22   

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OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22 (https://dejure.org/2022,20312)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.07.2022 - 13 ME 76/22 (https://dejure.org/2022,20312)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 13 ME 76/22 (https://dejure.org/2022,20312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 53 Abs 1 AufenthG; § 53 Abs 2 AufenthG; § 53 Abs 3a AufenthG; § 1 HumHiG; § 57 StGB; § 146 Abs 4 VwGO; § 80 Abs 5 VwGO
    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsschutz, besonderer; Beschwerde; Bleibeinteressen; Gefahrenprognose; vorläufiger Rechtsschutz; zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 117
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22
    Für Angehörige dieses Personenkreises hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 22.3.2012 - BVerwG 1 C 3.11 -, BVerwGE 142, 179, 188 ff. - juris Rn. 21 und 32) entschieden, dass sie (jedenfalls) seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 keinen Flüchtlingsstatus nach § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG i.V.m. § 1 Abs. 1 HumHAG mehr besitzen.

    Schließlich ist bei dem Personenkreis der jüdischen Emigranten, die - wie dargestellt - nicht wegen eines Verfolgungsschicksals aufgenommen worden sind, auch kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand eines ihnen möglicherweise in der Vergangenheit gewährten flüchtlingsrechtlichen Abschiebungsschutzes ersichtlich (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, a.a.O., Rn. 32).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urt. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 435, 436 f. - juris Rn. 15 ff.; Urt. v. 4.10.2012 - BVerwG 1 C 13.11 -, BVerwGE 144, 230, 237 - juris Rn. 12; Urt. v. 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, BVerwGE 143, 277, 282 f. - juris Rn. 15 ff.; Senatsbeschl. v. 20.6.2017 - 13 LA 134/17 -, juris Rn. 6 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.10.2012 - BVerwG 1 C 13.11 -, BVerwGE 144, 230, 237 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urt. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 435, 436 f. - juris Rn. 15 ff.; Urt. v. 4.10.2012 - BVerwG 1 C 13.11 -, BVerwGE 144, 230, 237 - juris Rn. 12; Urt. v. 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, BVerwGE 143, 277, 282 f. - juris Rn. 15 ff.; Senatsbeschl. v. 20.6.2017 - 13 LA 134/17 -, juris Rn. 6 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Sie ist zwar bei der Prognose zu berücksichtigen und für diese von tatsächlichem Gewicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21; Beschl. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 435, 436 f. - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22
    Abgesehen davon, dass eine konkrete Beeinträchtigung der Bleibeinteressen des Antragstellers auf absehbare Zeit durch die vom Verwaltungsgericht suspendierte Abschiebungsandrohung (Beschl. v. 17.2.2022, Umdruck S. 1 und 14 f.) und durch die vom Antragsgegner im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine avisierte Duldung (Schriftsatz des Antragsgegners v. 7.4.2022, S. 2 = Blatt 122 der Gerichtsakte) nicht droht, verfolgte die Ausweisung selbst bei Feststellung eines Abschiebungsverbots immer noch das legitime Ziel, den Aufenthaltsstatus des Antragstellers zu verschlechtern, und wäre zur Erreichung des Ziels auch verhältnismäßig (vgl. zu dieser Möglichkeit: BVerwG, Urt. v. 25.7.2017 - BVerwG 1 C 12.16 -, juris Rn. 23; Urt. v. 22.2.2017 - BVerwG 1 C 3.16 -, juris Rn. 48; OVG Bremen, Urt. v. 17.2.2021 - 2 LC 311/20 -, juris Rn. 80).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22
    Sie ist zwar bei der Prognose zu berücksichtigen und für diese von tatsächlichem Gewicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21; Beschl. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 435, 436 f. - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22
    Der Auszuweisende hat weder ein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch einen Anspruch auf Doppelprüfung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.2.2022 - BVerwG 1 C 6.21 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urt. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 435, 436 f. - juris Rn. 15 ff.; Urt. v. 4.10.2012 - BVerwG 1 C 13.11 -, BVerwGE 144, 230, 237 - juris Rn. 12; Urt. v. 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, BVerwGE 143, 277, 282 f. - juris Rn. 15 ff.; Senatsbeschl. v. 20.6.2017 - 13 LA 134/17 -, juris Rn. 6 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22
    Ihr Gewicht ist aber von vorneherein deutlich geringer als das einer Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB; eine Vermutung für das Fehlen einer Rückfallgefahr im Sinne einer Beweiserleichterung begründet sie nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.8.2010 - 2 BvR 130/10 -, juris Rn. 36; BVerwG, Urt. v. 2.9.2009 - BVerwG 1 C 2.09 -, juris Rn. 18; Urt. v. 16.11.2000 - BVerwG 9 C 6.00 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22
    Ihr Gewicht ist aber von vorneherein deutlich geringer als das einer Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB; eine Vermutung für das Fehlen einer Rückfallgefahr im Sinne einer Beweiserleichterung begründet sie nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.8.2010 - 2 BvR 130/10 -, juris Rn. 36; BVerwG, Urt. v. 2.9.2009 - BVerwG 1 C 2.09 -, juris Rn. 18; Urt. v. 16.11.2000 - BVerwG 9 C 6.00 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 LA 134/17

    Anforderungen an das tatbestandliche Vorliegen eines schwerwiegenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urt. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 435, 436 f. - juris Rn. 15 ff.; Urt. v. 4.10.2012 - BVerwG 1 C 13.11 -, BVerwGE 144, 230, 237 - juris Rn. 12; Urt. v. 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, BVerwGE 143, 277, 282 f. - juris Rn. 15 ff.; Senatsbeschl. v. 20.6.2017 - 13 LA 134/17 -, juris Rn. 6 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.16

    Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK

  • OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20

    Ausweisung eines faktischen Inländers; Rechtsschutz gegen die Dauer des Einreise-

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12

    Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 12 StAG aufgrund der Stellung als jüdischer

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09

    Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers mit minderjährigen

  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen die Ausweisung eines faktischen

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2014 - 8 ME 72/14

    Ausweisung eines wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilten Ausländers

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2020 - 13 LA 50/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Berufsausübungsfreiheit; Eigentum;

  • VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23

    Ausweisung; Beschäftigungsaufnahme nach Ausweisung; Beschäftigungszeiten;

    Die der Ausweisung zu Grunde liegende Prognoseentscheidung bezieht sich folglich nicht nur auf die Dauer der Bewährungszeit, sondern hat einen längeren Zeithorizont in den Blick zu nehmen ( OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.07.2022 - 13 ME 76/22 -, Rn. 14, juris).
  • VG Hannover, 09.05.2023 - 5 B 1621/23
    Schließlich ist bei dem Personenkreis der jüdischen Emigranten, die - wie dargestellt - nicht wegen eines Verfolgungsschicksals aufgenommen worden sind, auch kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand eines ihnen möglicherweise in der Vergangenheit gewährten flüchtlingsrechtlichen Abschiebungsschutzes ersichtlich (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.7.2022 - 13 ME 76/22 -, juris Rn. 5, 6 m. w. N.).
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