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   OVG Niedersachsen, 19.10.2023 - 13 ME 183/23   

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OVG Niedersachsen, 19.10.2023 - 13 ME 183/23 (https://dejure.org/2023,29439)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.10.2023 - 13 ME 183/23 (https://dejure.org/2023,29439)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Oktober 2023 - 13 ME 183/23 (https://dejure.org/2023,29439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AufenthG § 60 Abs. 4; IRG § 12; IRG § 13; IRG § 29; IRG § 74
    Abschiebung; Abschiebungsverbot; Auslieferung; Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; Entscheidung über die Auslieferung; subjektives Recht; vorläufiger Rechtsschutz; Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 4 AufenthG; Vorrang der Auslieferung vor einer Abschiebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebung; Abschiebungsverbot; Auslieferung; Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; Entscheidung über die Auslieferung; subjektives Recht; vorläufiger Rechtsschutz; Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 4 AufenthG ; Vorrang der Auslieferung vor einer Abschiebung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 11 S 529/93

    Zur Abschiebung eines Ausländers unter dem Gesichtspunkt eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2023 - 13 ME 183/23
    15/420, S. 91 (zu § 60 AufenthG ): "Die Absätze 2 bis 7 entsprechen inhaltlich § 53 AuslG." ; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.3.1993 - 11 S 529/93 -, juris Rn. 11; Hailbronner, in: Hailbronner, Ausländerrecht, § 60 AufenthG Rn. 52 (Stand: Februar 2020); Huber/Göbel-Zimmermann, Ausländer- und Asylrecht, 2. Aufl. 2008, Rn. 1793).

    aa) Dies zugrunde gelegt ist die "Entscheidung über die Auslieferung" im Sinne des § 60 Abs. 4 AufenthG nicht die gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung nach §§ 12 f. , 29 ff. IRG , sondern die die Auslieferung bewilligende Entscheidung der nach § 74 IRG zuständigen Behörde (so auch Hruschka/Mantel, in: Huber/Mantel, AufenthG, 3. Aufl. 2021, § 60 Rn. 15; Huber/Göbel-Zimmermann, Ausländer- und Asylrecht, 2. Aufl. 2008, Rn. 1794; a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.3.1993 - 11 S 529/93 -, juris Rn. 11; Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 60 AufenthG Rn. 114).

    Hieran gemessen vermittelt § 60 Abs. 4 AufenthG dem von einem Auslieferungsersuchen betroffenen Ausländer kein subjektives Recht auf Abschiebungsschutz (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.3.1993 - 11 S 529/93 -, juris Rn. 11; Huber/Göbel-Zimmermann, Ausländer- und Asylrecht, 2. Aufl. 2008, Rn. 1793; Koch, in: BeckOK Ausländerrecht, § 60 AufenthG Rn. 31 (Stand: 1.7.2020)).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2023 - 13 ME 183/23
    Zum einen können diese nach § 60 Abs. 4 AufenthG schon dadurch überwunden werden, dass die nach § 74 IRG für die Auslieferung zuständige Behörde gegenüber der Ausländerbehörde einer Abschiebung zustimmt (vgl. zur Anfechtbarkeit der Bewilligungsentscheidung als solcher: BVerfG, Urt. v. 18.7.2005 - 2 BvR 2236/04 -, BVerfGE 113, 273, 309 ff. - juris Rn. 101 ff.).
  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16

    Kein Klagerecht für den als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2023 - 13 ME 183/23
    Aus dem Schutzzweck der Norm muss sich zum anderen ergeben, dass sie unmittelbar (auch) dem rechtlichen Interesse dieses Personenkreises zu dienen bestimmt ist und nicht nur tatsächlich, also reflexartig, seine Rechte berührt (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 27.9.018 - BVerwG 7 C 23.16 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1368/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2023 - 13 ME 183/23
    Er habe gegen den Auslieferungshaftbefehl und auch gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle vom 4. und 15. September 2023 Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1368/23) erhoben und zugleich Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, über den noch nicht entschieden worden sei.
  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 13 LB 190/19

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2023 - 13 ME 183/23
    Das Verwaltungsgericht hat die Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 Halbsatz 1 AufenthG und das Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresses im Rahmen der Abwägung nach § 53 Abs. 1 Halbsatz 2 AufenthG vielmehr anhand eines richtigen rechtlichen Maßstabs (vgl. bspw. Senatsurt. v. 6.5.2020 - 13 LB 190/19 -, juris Rn. 38 und 49 m.w.N.) unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des konkreten Einzelfalls zutreffend bejaht (Beschl. v. 13.9.2023, S. 14 ff.) und dabei auch der vom Antragsteller begonnenen Drogenentwöhnungstherapie das richtige Gewicht beigemessen (Beschl. v. 13.9.2023, S. 18 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2023 - 13 ME 183/23
    Im Übrigen ist das Beschwerdevorbringen auch deshalb nicht geeignet, das Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung in Zweifel zu ziehen (vgl. zum Maßstab der Ergebnisrichtigkeit nach § 146 Abs. 4 VwGO : Senatsbeschl. v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 -, NordÖR 2014, 502 f.- juris Rn. 4).), weil es sich auf den selbstständig tragenden Grund der generalpräventiv motivierten Ausweisung (Beschl. v. 13.9.2023, S. 20 f.) gar nicht bezieht.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 44/17

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsanlass; Ausweisungsinteresse; Berufung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2023 - 13 ME 183/23
    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass bei Straftaten, die auch auf der Suchterkrankung eines Ausländers beruhen, von einem Wegfall der für eine Ausweisung erforderlichen Gefahr erneuter strafrechtlicher Verfehlungen jedenfalls nicht ausgegangen werden kann, bevor der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende durch eine tatsächliche Bewährung außerhalb eines Straf- oder Maßregelvollzugs glaubhaft gemacht hat (vgl. bspw. Senatsbeschl. v. 11.5.2023 - 13 LA 43/23 -, juris Rn. 15; Senatsbeschl. v. 25.4.2023 - 13 LA 268/22 -, V.n.b. Umdruck S. 3 f.; Senatsbeschl. v. 15.6.2022 - 13 ME 126/22 -, V.n.b. Umdruck S. 3 f.; Senatsurt. v. 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris Rn. 94 ff.; Senatsbeschl. v. 15.8.2017 - 13 LA 52/17 -, V.n.b. Umdruck S. 3 f.).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 13 LA 43/23

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2023 - 13 ME 183/23
    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass bei Straftaten, die auch auf der Suchterkrankung eines Ausländers beruhen, von einem Wegfall der für eine Ausweisung erforderlichen Gefahr erneuter strafrechtlicher Verfehlungen jedenfalls nicht ausgegangen werden kann, bevor der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende durch eine tatsächliche Bewährung außerhalb eines Straf- oder Maßregelvollzugs glaubhaft gemacht hat (vgl. bspw. Senatsbeschl. v. 11.5.2023 - 13 LA 43/23 -, juris Rn. 15; Senatsbeschl. v. 25.4.2023 - 13 LA 268/22 -, V.n.b. Umdruck S. 3 f.; Senatsbeschl. v. 15.6.2022 - 13 ME 126/22 -, V.n.b. Umdruck S. 3 f.; Senatsurt. v. 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris Rn. 94 ff.; Senatsbeschl. v. 15.8.2017 - 13 LA 52/17 -, V.n.b. Umdruck S. 3 f.).
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