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   OVG Saarland, 28.11.2016 - 2 A 14/16   

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https://dejure.org/2016,43790
OVG Saarland, 28.11.2016 - 2 A 14/16 (https://dejure.org/2016,43790)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.11.2016 - 2 A 14/16 (https://dejure.org/2016,43790)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. November 2016 - 2 A 14/16 (https://dejure.org/2016,43790)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung einer Kommune auf das ihr verfassungsrechtlich gewährleistete kommunale Selbstverwaltungsrecht in staatlichen Auftragsangelegenheiten (hier: Melderecht); Klagebefugnis der Kommune für eine gegen einen Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses gerichtete ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung einer Kommune auf das ihr verfassungsrechtlich gewährleistete kommunale Selbstverwaltungsrecht in staatlichen Auftragsangelegenheiten (hier: Melderecht); Klagebefugnis der Kommune für eine gegen einen Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses gerichtete ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Saarlouis, 11.12.2015 - 3 K 33/15

    Klage eines Bürgermeisters bzw. einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid

    Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2016 - 2 A 14/16
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. Dezember 2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 33/15 - wird zurückgewiesen.

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11.12.2015 - 3 K 33/15 - ist zulässig, jedoch nicht begründet.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2016 - 2 A 14/16
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten in diesem Sinne bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht.(BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163) Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen jedoch ergibt, ist dies vorliegend nicht der Fall.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2016 - 2 A 14/16
    Diese Ausführungen der Klägerin im Rahmen der Antragsbegründung geben zu ernsthaften Zweifeln an der Richtigkeit - des Ergebnisses(Vgl. BVerwG NVwZ-RR 2004, 542) - der erstinstanzlichen Entscheidung keinen Anlass.
  • BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77

    Zur dienstaufsichtlichen Beanstandung der mündlichen Urteilsbegründung

    Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2016 - 2 A 14/16
    Im Übrigen sind auch "pointierte" Äußerungen eines Gerichts in einer Urteilsbegründung zu akzeptieren, wenn sie sich noch als eine tatsachenadäquate Wertung des prozessualen Verhaltens eines Beteiligten qualifizieren lassen, und begründen daher für sich genommen noch nicht eine Besorgnis von Befangenheit bei der Entscheidung.(vgl. etwa BGH, Urteil vom 17.10.1977 - RiZ (R) 2/77 -, NJW 1978, 824 dort zu den Grenzen richterlicher Unabhängigkeit).
  • OVG Saarland, 06.07.2017 - 2 A 180/16

    Tierschutzrechtliche Anordnung - Hunde

    Grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache, wenn sie eine für die Berufungsentscheidung erhebliche, klärungsfähige und klärungsbedürftige, insbesondere höchst- oder obergerichtlich nicht (hinreichend) geklärte Frage allgemeiner, fallübergreifender Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder ihrer Fortentwicklung der berufungsgerichtlichen Klärung bedarf.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.11.2016 - 2 A 14/16 - und vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -) Die Frage, ob ein Hundehalter der Auskunftspflicht des § 16 Abs. 2 TierSchG unterliegt, lässt sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten und ist daher nicht klärungsbedürftig.
  • OVG Saarland, 07.04.2017 - 2 A 126/16

    Abfallgebührenerhebung; Anfall von Restmüll; Gebührenmaßstab; Sachaufklärung im

    Grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache, wenn sie eine für die Berufungsentscheidung erhebliche, klärungsfähige und klärungsbedürftige, insbesondere höchst- oder obergerichtlich nicht (hinreichend) geklärte Frage allgemeiner, fallübergreifender Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder ihrer Fortentwicklung der berufungsgerichtlichen Klärung bedarf.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.11.2016 - 2 A 14/16 - und vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -) Der Kläger hat zu der von ihm behaupteten grundsätzlichen Bedeutung lediglich vorgetragen, die den angegriffenen Gebührenbescheiden zugrunde liegende(n) Gebührensatzung(en) benachteiligten "in unzulässiger Weise insbesondere alle kleineren und konsequent Müll vermeidenden Haushalte, insbesondere aber solche, die entsprechend den gesetzlichen Zielvorgaben in überdurchschnittlicher Weise Abfall vermeiden".
  • OVG Saarland, 13.11.2017 - 2 A 240/16

    Versammlungsbehördliche Auflage (Verlegung eines Versammlungsortes); nicht

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, wenn sie eine im angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.11.2016 - 2 A 14/16 - und vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7) Die von der Beklagten formulierte Frage, ob an Gedenkstätten oder Erinnerungsorten gegen die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft und deren jüdischen Opfern eine Störung der öffentlichen Ordnung nur dann angenommen werden kann, wenn sich das Versammlungsmotto direkt auf die jüdische Bevölkerung bezieht, also ob es nur dann eine eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken im oben angeführten Sinn darstellt, wenn sich das Motto der Versammlung ausdrücklich gegen die Bevölkerungsgruppe richtet, gehört zur Sachverhalts- und Beweiswürdigung im Einzelfall und ist bereits von daher nicht geeignet, eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zu begründen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2021 - 7 A 10757/20

    Anforderungen an eine (formelle) Beschwer des Rechtsmittelführers; Notwendigkeit

    Insbesondere ist - anders als regelmäßig für den Beigeladenen - nicht zusätzlich die Geltendmachung einer unmittelbaren subjektiven Rechtsbeeinträchtigung i. S. d. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO bzw. entsprechend dem Einwand der Klägerin unter Bezugnahme auf den Beschluss des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. November 2016 - 2 A 14/16 - (juris) gar eine Klagebefugnis i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO zu verlangen.
  • VG Kassel, 18.02.2020 - 7 L 123/20
    Denn eine Verletzung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts ist insoweit schon deshalb ausgeschlossen, weil es sich bei den von den Gemeinden als örtlichen Straßenverkehrsbehörden nach § 2 a.E. StVRZustÜV wahrzunehmenden Aufgaben um solche des übertragenen Wirkungskreises handelt, die vom gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 GG nicht geschützt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258/00 -, juris Rn. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28. November 2016 - 2 A 14/16 -, juris Rn. 9; a.A. Bayerischer VGH, Urteil vom 13. August 2001 - 11 B 98.1058 -, juris Rn. 18).
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