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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10   

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https://dejure.org/2011,3723
OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10 (https://dejure.org/2011,3723)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.08.2011 - 2 L 112/10 (https://dejure.org/2011,3723)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. August 2011 - 2 L 112/10 (https://dejure.org/2011,3723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz des Eigentums durch Beschränkung des Zeitraums für die Realisierung der in der Sanierungssatzung formulierten Ziele und deren Konkretisierung durch die Gemeinde; Erfordernis der Feststellbarkeit des planerischen Verwendungszwecks eines Grundstücks und der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierungssatzung: Bis wann sind Ziele umzusetzen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Sanierungsrechtliche Genehmigung zum Abriss eines Gebäudes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schutz des Eigentums durch Beschränkung des Zeitraums für die Realisierung der in der Sanierungssatzung formulierten Ziele und deren Konkretisierung durch die Gemeinde; Erfordernis der Feststellbarkeit des planerischen Verwendungszwecks eines Grundstücks und der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierungssatzung: Bis wann sind Planungsziele umzusetzen? (IBR 2011, 1285)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 94
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76

    Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
    Dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Eigentums wird gerade dadurch Rechnung getragen, dass der Zeitraum, der der Gemeinde für die Realisierung der in der Sanierungssatzung formulierten Ziele und deren Konkretisierung zur Verfügung steht, nicht unbeschränkt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1978 - IV C 48.76 -, DÖV 1979, 217; Beschl. v. 12.04.2011 - 4 B 52/10 -, ZfBR 2011, 477, m. w. Nachw.).

    Der Einwand der Beklagten, bei Beschränkung der Sicht auf das konkrete Grundstück stelle sich die vom Verwaltungsgericht nicht erörterte Frage nach der Teilunwirksamkeit der Sanierungssatzung, trägt schon deshalb nicht, weil eine fehlende Konkretisierung der Sanierungsziele grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der Sanierungssatzung zur Folge hat, sondern nur dazu führen kann, dass die Genehmigung nach § 145 Abs. 2 BauGB nicht mehr versagt werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1978, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 296/08

    Abschlusserklärung nach § 163 BauGB

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
    Dies gilt gerade auch für die Konkretisierung von Zielen und Zwecken der Sanierung (vgl. Urt. d. Senats v. 16.06.2010 - 2 L 296/08 - BauR 2011, 482).(Rn.19).

    Dies folgt nicht zuletzt auch daraus, dass es sich bei dem Sanierungskonzept um eine Entscheidung handelt, die auf einer gerechten Abwägung beruhen muss (Urt. d. Senats v. 16.06.2010 - 2 L 296/08 - BauR 2011, 482).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2657/00

    Sanierungsrechtliche Genehmigung - Sanierungsziele

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
    Richtig ist allerdings, dass nach ersatzloser Aufhebung des § 10 StBauFG mit Gesetz vom 05.11.1984, der die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Neugestaltung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes zwingend vorgeschrieben hatte, die Sanierungsziele nicht zwingend im Bebauungsplanverfahren konkretisiert werden müssen, sondern eine Konkretisierung auch auf andere Weise erfolgen kann (vgl. VGH BW, Urt. v. 07.12.2001 - 3 S 2657/00 -, Juris, m. w. Nachw.).

    Auch wenn man mit der herrschenden Auffassung (vgl. VGH BW, Urt. v. 07.12.2001, a.a.O.) davon ausgeht, dass auch informelle Planungen für eine Konkretisierung von Sanierungszielen ausreichen können, ist nach den oben unter 1. gemachten Ausführungen nicht ersichtlich, dass hier die Beklagte durch eine solche informelle Planung eine Konkretisierung vorgenommen hat, mit der sie auch heute noch einen Abriss des streitigen Gebäudes verhindern kann.

  • BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 10.09.2010 - 2 B 97.09 -, Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 14, m. w. Nachw.).
  • OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00

    Zur Bedeutung der Abschlusserklärung nach § 163 Abs. 3 BauGB 1987; Vorhaben;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
    Der vom Verwaltungsgericht aufgestellte und von der Beklagten monierte Rechtssatz baut auf bereits vorhandene Rechtsprechung u. a. des Thüringer Oberwaltungsgerichts (Urt. v. 28.08.2002 - 1 KO 583/00 -, Juris, m. w. Nachw.) zur Konkretisierungspflicht durch Bebauungspläne in besonderen Fällen auf und wurde vom Verwaltungsgericht lediglich dergestalt erweitert, dass in diesen Fällen eine Konkretisierung auch durch Erlass einer Erhaltungssatzung erfolgen könne.
  • BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04

    Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
    Auch wenn eine Gemeinde - nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.05.2006 - 4 C 9.04 - BVerwGE 126, 104 [110], RdNr. 25) - berechtigt sein sollte, Lärmschutz für bestimmte Wohnbereiche durch den Erhalt anderer Wohngebäude als Sanierungsziel zu verfolgen, kann dem Abrissverlangen eines Grundstückseigentümers auch ein solches Sanierungsziel nur dann entgegen gehalten werden, wenn es hinreichend konkretisiert ist.
  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
    Zwar dürfte davon auszugehen sein, dass eine Gemeinde, wenn sie eine Sanierungssatzung auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung erlässt, sich auch die in ihr aufgeführten Ziele und Zwecke der Sanierung zu eigen macht; gegebenenfalls kann auch das in den vorbereitenden Untersuchungen enthaltene Sanierungskonzept vom Rat der Gemeinde beim Satzungserlass übernommen worden sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.03.1999 - 4 C 8.98 -, NVwZ 1999, 1336).
  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - 5 B 99.05 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 12.04.2011 - 4 B 52.10

    Schicksal städtebaulicher Sanierungssatzungen; Überschreitung der Grenze der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
    Dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Eigentums wird gerade dadurch Rechnung getragen, dass der Zeitraum, der der Gemeinde für die Realisierung der in der Sanierungssatzung formulierten Ziele und deren Konkretisierung zur Verfügung steht, nicht unbeschränkt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1978 - IV C 48.76 -, DÖV 1979, 217; Beschl. v. 12.04.2011 - 4 B 52/10 -, ZfBR 2011, 477, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10
    Im Hinblick auf seine Bedeutung als Maßstab für die Genehmigung von Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgängen im Sinne von § 144 BauGB bei der Prüfung nach § 145 Abs. 2 BauGB und im Hinblick auf die Anwendung des § 163 BauGB ist aber das Sanierungskonzept grundsätzlich von der Gemeindevertretung zu beschließen oder zumindest zu billigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.1982 - 4 C 94.79 -, DVBl 1982, 537 [540]); Köhler, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl., § 140 RdNr. 9, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05

    Anordnung zur Beseitigung einer Lagerhalle

  • VG Berlin, 08.12.2015 - 19 K 243.10

    Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrags

    Auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 4. August 2011 - OVG 2 L 112/10 -, juris Rn. 19 u. 23) geht zwar davon aus, dass ein Sanierungskonzept grundsätzlich von der Gemeindevertretung zu beschließen oder zumindest zu billigen sei, weist aber zugleich ausdrücklich darauf hin, dass auch nur "informell" konkretisierte Planungsziele genügen können, um die sanierungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens beurteilen zu können.
  • VG Berlin, 08.12.2015 - 19 K 273.09

    Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrags

    Auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 4. August 2011 - OVG 2 L 112/10 -, juris Rn. 19 u. 23) geht zwar davon aus, dass ein Sanierungskonzept grundsätzlich von der Gemeindevertretung zu beschließen oder zumindest zu billigen sei, weist aber zugleich ausdrücklich darauf hin, dass auch nur "informell" konkretisierte Planungsziele genügen können, um die sanierungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens beurteilen zu können.
  • VG Ansbach, 29.01.2024 - AN 3 S 23.2625

    Baurecht;, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz durch Standortgemeinde;,

    Dies folgt nicht zuletzt auch daraus, dass es sich bei dem Sanierungskonzept um eine Entscheidung handelt, die auf einer gerechten Abwägung beruhen muss (OVG LSA, B.v. 4.8.2011 - 2 L 112/10 - juris Rn. 19; VG Ansbach, U.v. 23.10.2023 - AN 3 K 21.00503 - juris Rn. 25 jeweils m.w.N.).

    Dies folgt nicht zuletzt auch daraus, dass es sich bei dem Sanierungskonzept um eine Entscheidung handelt, die auf einer gerechten Abwägung beruhen muss (VG Ansbach, U.v. 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 - juris Rn. 44 unter Verweis auf OVG LSA, B.v. 4.8.2011 - 2 L 112/10 - juris Rn. 19).

  • VG Berlin, 08.12.2015 - 19 K 242.10

    Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrags

    Auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 4. August 2011 - OVG 2 L 112/10 -, juris Rn. 19 u. 23) geht zwar davon aus, dass ein Sanierungskonzept grundsätzlich von der Gemeindevertretung zu beschließen oder zumindest zu billigen sei, weist aber zugleich ausdrücklich darauf hin, dass auch nur "informell" konkretisierte Planungsziele genügen können, um die sanierungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens beurteilen zu können.
  • VG Karlsruhe, 11.10.2022 - 8 K 3426/21

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung für die

    Dies gilt gerade auch für die Konkretisierungen von Zielen und Zwecken der Sanierung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2011 - 4 C 13.10 - BVerwGE 141, 302, juris Rn. 17; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.8.2011 - 2 L 12/10 - NVwZ-RR 2012, 94, juris Rn. 19; Möller in Schrödter, BauGB, 9. Aufl., § 140 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 4 ZB 12.2144

    Grundsteuer; Hebesatzanhebung; Normsetzungsermessen; keine Willkür bzw.

    Maßgeblich für die Beurteilung des "Beruhenkönnens" (Kausalität) ist der materiell-rechtliche Standpunkt des Verwaltungsgerichts (vgl. OVG LSA, B.v. 4.8.2011 - Az. 2 L 112/10 - juris Rn. 36 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078

    Sanierungsrechtliche Genehmigung - Formlose Richtlinien als Sanierungskonzept

    Im Hinblick auf seine Bedeutung als Maßstab für die Genehmigung von Vorhaben im Sinn des § 144 BauGB bei der Prüfung nach § 145 Abs. 2 BauGB und im Hinblick auf die Anwendung des § 163 BauGB ist aber das Sanierungskonzept grundsätzlich von der Gemeindevertretung zu beschließen und im Einzelfall in eine Rechtsnorm zu fassen (OVG Magdeburg NVwZ-RR 2012, 94).
  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 4 ZB 12.2229

    Grundsteuer; Hebesatzanhebung; Normsetzungsermessen; keine Willkür bzw.

    Maßgeblich für die Beurteilung des "Beruhenkönnens" (Kausalität) ist der materiell-rechtliche Standpunkt des Verwaltungsgerichts (vgl. OVG LSA, B.v. 4.8.2011 - Az. 2 L 112/10 - juris Rn. 36 m.w.N.).
  • VG Berlin, 11.02.2020 - 19 K 402.17

    Nutzungsänderung im Sanierungsgebiet - Wettvermittlungsstelle

    Sie sind auch vom maßgeblichen Organ gebilligt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. August 2011 - OVG 2 L 112/10 -, juris Rn. 19; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ders., BauGB, Stand: 9/2019, § 145 Rn. 43).
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