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   OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06   

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OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06 (https://dejure.org/2009,4544)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29.10.2009 - 2 KO 334/06 (https://dejure.org/2009,4544)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 2 KO 334/06 (https://dejure.org/2009,4544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 33 Abs 5; GG Art 20 Abs 3; BBVAnpG-2003/2004 Art 13 Nr 7; BBVAnpG-2003/2004 Art 18 Abs 1; BBVAnpG-2003/2004 Art 18 Abs 2; BBesG § 67; ThürSZG § 2; Thüringer-Haushaltsstrukturgesetz Art 22
    Besoldung und Versorgung; Kürzung des sog. Urlaubs- und Weihnachtsgeldes in Thüringen verfassungsgemäß; Kürzung; Urlaubsgeld; Weihnachtsgeld; Alimentationsprinzip; Rückwirkungsverbot; Vertrauensschutz; Feststellungsklage; jährliches Nettoeinkommen; Westbesoldung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsgemäßheit der Absenkung der jährlichen Sonderzuwendungen durch das Thüringer Sonderzahlungsgesetz i.d.F. vom 16. Dezember 2003; Verstoß des Thüringer Sonderzahlungsgesetzes gegen das aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende und aus dem Vertrauensgrundsatz entwickelte ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 20 ... Abs. 3; ; BBVAnpG-2003/2004 Art. 13 Nr. 7; ; BBVAnpG-2003/2004 Art. 18 Abs. 1; ; BBVAnpG-2003/2004 Art. 18 Abs. 2; ; BBesG § 67; ; ThürSZG § 2; ; Thüringer-Haushaltsstrukturgesetz Art. 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsgemäßheit der Absenkung der jährlichen Sonderzuwendungen durch das Thüringer Sonderzahlungsgesetz i.d.F. vom 16. Dezember 2003; Verstoß des Thüringer Sonderzahlungsgesetzes gegen das aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende und aus dem Vertrauensgrundsatz entwickelte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt eine tatbestandliche Rückanknüpfung gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, wenn das schutzwürdige Vertrauen des Betroffenen auf den Fortbestand der Rechtslage als Ergebnis der Abwägung höher zu gewichten ist als die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl (vgl. nur BVerfGE 70, 69; 71, 255; 72, 200; 76, 256; 78, 249; 105, 17; 114, 258; BVerfG, Beschluss vom 28. September 2007, a. a. O.; Urteile des Senats vom 26. Januar 1999 - 2 KO 769/96 - Juris, vom 27. Mai 2003 - 2 KO 503/02 - ThürVBl 2004, 67 und vom 24. Oktober 2004 - 2 N 249/04 - Juris).

    Der Beamte darf schon nicht ohne weiteres auf den unveränderten Fortbestand einer ihm günstigen Regelung vertrauen (vgl. BVerfGE 106, 225; 114, 258; BVerwGE 118, 277; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 C 48/03 - NVwZ 2005, 1082), zumal wenn es wie hier um den Fortbestand von Sonderzahlungen geht, die gerade nicht der von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Kernbesoldung unterfallen.

    Die Dienstbezüge der Beamten sind so zu bemessen, dass ihre rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus ein dem Amt angemessener Lebenszuschnitt ermöglicht wird (vgl. nur BVerfGE 114, 258; 117, 330; BVerwGE 131, 20 stRspr).

    Der Alimentationsgrundsatz verwehrt es dem Gesetzgeber nicht, die Dienstbezüge von Beamten zu kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist und das durch die Kürzung verringerte Einkommen noch ausreicht, um dem Beamten einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewährleisten (vgl. nur BVerfGE 114, 258 m. w. N.).

    Den Beamten dürfen dabei keine Sonderopfer zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auferlegt werden (stRspr, vgl. nur BVerfGE 99, 300; 114, 258; 117, 372; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305).

    Die Besoldung ist jedoch nicht mehr amtsangemessen, wenn die finanzielle Ausstattung der Beamten g r e i f b a r hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt (vgl. BVerfGE 114, 258; 117, 372; BVerwGE 131, 20; BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002, a. a. O., und vom 23. Juli 2009 - 2 C 76.08 - PersR 2009, S. 404).

    Maßgebend ist dabei vor allem der Vergleich mit den Nettoeinkommen der tariflich Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (vgl. BVerfGE 114, 258).

    Die finanzielle Ausstattung der Beamten muss greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleiben (vgl. BVerfGE 114, 258; 117, 372; BVerwGE 131, 20; BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002 und vom 23. Juli 2009, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 4 S 725/06

    Kürzung des Weihnachtsgeldes für Richter in Baden-Württemberg verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
    Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Thüringer Sonderzahlungsgesetz stellte für die Gewährung der Sonderzahlungen im Jahr 2004 nicht auf Dienstzeiten ab, die noch unter Geltung des Sonderzuwendungsgesetzes oder des Urlaubsgeldgesetzes und in "Aussicht" auf hiernach bestehende Ansprüche geleistet worden sind (vgl. zu entsprechenden Rechtslagen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 S 725/06 -Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 453/05 - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 4 N 76.05 - DÖD 2007, 255 -zur Frage der tatbestandlichen Rückanknüpfung bei bereits Ende 2003 mit Wirkung für das Jahr 2003 in Kraft getretenen landesrechtlichen Regelungen).

    Zu diesem Zeitpunkt hatte die Thüringer Landesregierung den Gesetzesentwurf zum Haushaltsstrukturgesetz (LTDrs 4/420), der in Art. 22 die Kürzung der Sonderzahlungen vorsah, in den Landtag eingebracht (vgl. BVerwGE 118, 277; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008, a. a. O.; OVG BerlinBrandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2008 - 21 A 4240/05 - Juris).

    Dies bedeutet aber nicht, dass die Ergebnisse etwa der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes spiegelbildlich auf die Beamtenbesoldung und -versorgung zu übertragen sind; vielmehr hat der Gesetzgeber in eigener Verantwortung zu prüfen und zu entscheiden, welche Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen von Bediensteten bestehen und ob die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, der Einkommen in der Privatwirtschaft und der Leistung anderer Alterssicherungssysteme wichtige Anhaltspunkte dafür liefert, die Beamtenbesoldung nicht an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anzugleichen (vgl. BVerfGE 52, 303; BVerfG, Beschluss vom 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 u. a. - DVBl 2007, 1435; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002, a. a. O.; OVG BerlinBrandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008, a. a. O.).

    Hieran anknüpfend hat der Senat zunächst dem Umstand eine maßgebliche Bedeutung zugemessen, welchen relativen Umfang die umstrittene Kürzung zu den Mitteln ausmacht, die der Dienstherr in Erfüllung seiner Alimentationspflicht dem Beamten zur Bewältigung seines amtsangemessenen Lebensunterhalts in Gestalt seiner Jahresbezüge insgesamt zur Verfügung stellt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008, a. a. O.).

    Die finanzielle Ausstattung der Beamten muss greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleiben (vgl. BVerfGE 114, 258; 117, 372; BVerwGE 131, 20; BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002 und vom 23. Juli 2009, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008, a. a. O.).

    Es liegt nahe, bis 2006 auf die Einkommensentwicklung der Angestellten im Handel-, Kredit- und Versicherungsgewerbe abzustellen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
    Es ist damit nicht nur Sache des Landesgesetzgebers, ein verfassungskonformes Alimentationsniveau der Landesbeamten aufrechtzuerhalten, sondern ggf. ein solches - auch für die Vergangenheit -wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49/07 - BVerwGE 131, 20; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 L 104/08 - Juris).

    Die Dienstbezüge der Beamten sind so zu bemessen, dass ihre rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus ein dem Amt angemessener Lebenszuschnitt ermöglicht wird (vgl. nur BVerfGE 114, 258; 117, 330; BVerwGE 131, 20 stRspr).

    Von dem Bruttoeinkommen sind Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag abzuziehen (vgl. BVerfGE 44, 249; 99, 300; BVerwGE 131, 20; stRspr).

    Die Besoldung ist jedoch nicht mehr amtsangemessen, wenn die finanzielle Ausstattung der Beamten g r e i f b a r hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt (vgl. BVerfGE 114, 258; 117, 372; BVerwGE 131, 20; BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002, a. a. O., und vom 23. Juli 2009 - 2 C 76.08 - PersR 2009, S. 404).

    Die finanzielle Ausstattung der Beamten muss greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleiben (vgl. BVerfGE 114, 258; 117, 372; BVerwGE 131, 20; BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002 und vom 23. Juli 2009, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008, a. a. O.).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
    Die seinerzeit bis zum 31. August 2006 geltende konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit gemäß Art. 74a Abs. 1, Art. 72 GG (vgl. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006, BGBl. I S. 2034) schließt im Falle ihrer fehlenden Inanspruchnahme durch den Bundesgesetzgeber unterschiedliche Regelungen in den Ländern mit ein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 m. w. N.; BVerwG, Urteile vom 3. Juli 2003 - 2 C 36.02 - BVerwGE 118, 277 und vom 28. Mai 2009 - 2 C 23.07 - Juris).

    Bei Normen, die - wie das UrlGG, das SoZuwG oder das ThürSZG -Rechtsansprüche gewähren, bedeutet "abgewickelter Tatbestand", dass ein Sachverhalt abgeschlossen ist, der die materiellen Voraussetzungen des bisher geltenden Anspruchstatbestands erfüllt (vgl. BVerfGE 30, 367; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 36/02 - BVerwGE 118, 277).

    Der Beamte darf schon nicht ohne weiteres auf den unveränderten Fortbestand einer ihm günstigen Regelung vertrauen (vgl. BVerfGE 106, 225; 114, 258; BVerwGE 118, 277; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 C 48/03 - NVwZ 2005, 1082), zumal wenn es wie hier um den Fortbestand von Sonderzahlungen geht, die gerade nicht der von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Kernbesoldung unterfallen.

    Zu diesem Zeitpunkt hatte die Thüringer Landesregierung den Gesetzesentwurf zum Haushaltsstrukturgesetz (LTDrs 4/420), der in Art. 22 die Kürzung der Sonderzahlungen vorsah, in den Landtag eingebracht (vgl. BVerwGE 118, 277; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008, a. a. O.; OVG BerlinBrandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2008 - 21 A 4240/05 - Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 453/05

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes ist für das Jahr 2003 rechtmäßig

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
    Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Thüringer Sonderzahlungsgesetz stellte für die Gewährung der Sonderzahlungen im Jahr 2004 nicht auf Dienstzeiten ab, die noch unter Geltung des Sonderzuwendungsgesetzes oder des Urlaubsgeldgesetzes und in "Aussicht" auf hiernach bestehende Ansprüche geleistet worden sind (vgl. zu entsprechenden Rechtslagen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 S 725/06 -Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 453/05 - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 4 N 76.05 - DÖD 2007, 255 -zur Frage der tatbestandlichen Rückanknüpfung bei bereits Ende 2003 mit Wirkung für das Jahr 2003 in Kraft getretenen landesrechtlichen Regelungen).

    Hieran anknüpfend hat der Senat zunächst dem Umstand eine maßgebliche Bedeutung zugemessen, welchen relativen Umfang die umstrittene Kürzung zu den Mitteln ausmacht, die der Dienstherr in Erfüllung seiner Alimentationspflicht dem Beamten zur Bewältigung seines amtsangemessenen Lebensunterhalts in Gestalt seiner Jahresbezüge insgesamt zur Verfügung stellt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008, a. a. O.).

    Es liegt nahe, bis 2006 auf die Einkommensentwicklung der Angestellten im Handel-, Kredit- und Versicherungsgewerbe abzustellen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
    Den Beamten dürfen dabei keine Sonderopfer zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auferlegt werden (stRspr, vgl. nur BVerfGE 99, 300; 114, 258; 117, 372; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305).

    Dies bedeutet aber nicht, dass die Ergebnisse etwa der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes spiegelbildlich auf die Beamtenbesoldung und -versorgung zu übertragen sind; vielmehr hat der Gesetzgeber in eigener Verantwortung zu prüfen und zu entscheiden, welche Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen von Bediensteten bestehen und ob die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, der Einkommen in der Privatwirtschaft und der Leistung anderer Alterssicherungssysteme wichtige Anhaltspunkte dafür liefert, die Beamtenbesoldung nicht an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anzugleichen (vgl. BVerfGE 52, 303; BVerfG, Beschluss vom 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 u. a. - DVBl 2007, 1435; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002, a. a. O.; OVG BerlinBrandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008, a. a. O.).

    Die Besoldung ist jedoch nicht mehr amtsangemessen, wenn die finanzielle Ausstattung der Beamten g r e i f b a r hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt (vgl. BVerfGE 114, 258; 117, 372; BVerwGE 131, 20; BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002, a. a. O., und vom 23. Juli 2009 - 2 C 76.08 - PersR 2009, S. 404).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
    Den Beamten dürfen dabei keine Sonderopfer zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auferlegt werden (stRspr, vgl. nur BVerfGE 99, 300; 114, 258; 117, 372; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305).

    Die Besoldung ist jedoch nicht mehr amtsangemessen, wenn die finanzielle Ausstattung der Beamten g r e i f b a r hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt (vgl. BVerfGE 114, 258; 117, 372; BVerwGE 131, 20; BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002, a. a. O., und vom 23. Juli 2009 - 2 C 76.08 - PersR 2009, S. 404).

    Die finanzielle Ausstattung der Beamten muss greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleiben (vgl. BVerfGE 114, 258; 117, 372; BVerwGE 131, 20; BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002 und vom 23. Juli 2009, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2007 - 4 N 76.05

    Zum Charakter der jährlichen Sonderzahlung nach dem Berliner Sonderzahlungsgesetz

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
    Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Thüringer Sonderzahlungsgesetz stellte für die Gewährung der Sonderzahlungen im Jahr 2004 nicht auf Dienstzeiten ab, die noch unter Geltung des Sonderzuwendungsgesetzes oder des Urlaubsgeldgesetzes und in "Aussicht" auf hiernach bestehende Ansprüche geleistet worden sind (vgl. zu entsprechenden Rechtslagen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 S 725/06 -Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. April 2007 - 1 L 453/05 - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 4 N 76.05 - DÖD 2007, 255 -zur Frage der tatbestandlichen Rückanknüpfung bei bereits Ende 2003 mit Wirkung für das Jahr 2003 in Kraft getretenen landesrechtlichen Regelungen).

    Zu diesem Zeitpunkt hatte die Thüringer Landesregierung den Gesetzesentwurf zum Haushaltsstrukturgesetz (LTDrs 4/420), der in Art. 22 die Kürzung der Sonderzahlungen vorsah, in den Landtag eingebracht (vgl. BVerwGE 118, 277; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008, a. a. O.; OVG BerlinBrandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2008 - 21 A 4240/05 - Juris).

    Dies bedeutet aber nicht, dass die Ergebnisse etwa der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes spiegelbildlich auf die Beamtenbesoldung und -versorgung zu übertragen sind; vielmehr hat der Gesetzgeber in eigener Verantwortung zu prüfen und zu entscheiden, welche Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen von Bediensteten bestehen und ob die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, der Einkommen in der Privatwirtschaft und der Leistung anderer Alterssicherungssysteme wichtige Anhaltspunkte dafür liefert, die Beamtenbesoldung nicht an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anzugleichen (vgl. BVerfGE 52, 303; BVerfG, Beschluss vom 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 u. a. - DVBl 2007, 1435; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002, a. a. O.; OVG BerlinBrandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2008, a. a. O.).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
    Ebenso wenig gibt es einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, der es dem Besoldungsgeber verwehrt, die Höhe der dem Beamten gezahlten Bezüge aus sachlich vertretbaren Gründen regional zu differenzieren (vgl. BVerfGE 107, 218).

    Hierbei ist dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerfGE 107, 218 m. w. N.).

    Ausgangspunkt ist dabei, dass das Bundesverfassungsgericht die abgesenkte Besoldung nach § 2 der 2. BesÜV zum Zeitpunkt der Entscheidung am 12. Februar 2003 als verfassungskonform angesehen hat (vgl. BVerfGE 107, 218).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
    Sonderzahlungen können ohne Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG jederzeit für die Zukunft gemindert oder gestrichen werden (so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 29. November 1967 - 2 BvR 668/67 - ZBR 1967, 364; BVerfGE 44, 249; Beschluss vom 28. September 2007 - 2 BvL 5/05, 2 BvL 6/05, 2 BvL 7/05 - ZBR 2008, 42).

    Regelungen, die - wie hier - nicht der Garantie des Art. 33 Abs. 5 GG unterfallen, stehen zur freien Disposition des Normgebers im Rahmen der allgemeinen grundgesetzlichen Bindungen (vgl. BVerfGE 44, 249).

    Von dem Bruttoeinkommen sind Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag abzuziehen (vgl. BVerfGE 44, 249; 99, 300; BVerwGE 131, 20; stRspr).

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BVerwG, 23.07.2009 - 2 C 76.08

    Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; greifbares

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

  • BVerfG, 28.09.2007 - 2 BvL 5/05

    Vorlage des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Kürzung des Weihnachtsgeldes für

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

  • VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 480/06

    Beamtenbesoldung - angemessene Alimentation - Urlaubsgeld

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 21 A 4240/05

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verwirkung eines Besoldungsanspruchs;

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

  • BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 21 A 1634/05

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung des Urlaubsgeldgesetzes durch ein

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

  • BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03

    Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Leistungsprinzip;

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

  • VerfGH Berlin, 02.04.2004 - VerfGH 212/03

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2009 - 1 L 104/08

    Zum Wegfall der Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") an Beamte und Richter für das

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 KSt 1.05
  • OVG Thüringen, 30.07.2007 - 2 KO 183/07

    Besoldung und Versorgung; Streitwertfestsetzung bei Teilstatusklagen von Beamten,

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

  • OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02

    Befreiung eines Anwalts vom monatlichen Pflichtbeitrag wegen bestehender

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

  • OVG Thüringen, 24.10.2006 - 2 N 249/04

    Recht der Landesbeamten; Rechtmäßigkeit der 5. Verordnung zur Änderung der

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

  • BVerfG, 29.11.1967 - 2 BvR 668/67
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Rückforderung einer überzahlten

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 23.07

    Sonderzahlung; Sonderzuwendung; Kürzung der Sonderzuwendung durch rechtzeitig

  • OVG Thüringen, 23.08.2016 - 2 KO 333/14

    Verfassungsmäßigkeit der W 3-Besoldung der Professoren in Thüringen

    Die Frage der Amtsangemessenheit der Alimentation ist im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO zu klären (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 51.08 - juris; Urteil des Senats vom 29. Oktober 2009 - 2 KO 334/06 - juris).

    Ein einmal erkennbar in die Zukunft gerichteter Antrag auf erhöhte Besoldung genügt grundsätzlich über das laufende Haushaltsjahr hinaus den Anforderungen an eine zeitnahe Geltendmachung auch für die folgenden Jahre (vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 2009 - 2 KO 334/06 -; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. November 2010 - 3 A 1761/08 - und Urteil vom 12. Februar 2014 - 3 A 155/09 - Sächsisches OVG, Urteil vom 24. März 2010 - 2 A 725/08 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. März 2010 - 14 ZB 09.2224 - jeweils juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Dezember 2008 - 10 A 10502/08 -, NVwZ-RR 2009, 568).

  • VG Weimar, 01.06.2010 - 4 K 1123/08

    Beamtenrecht - Absenkung der Besoldung

    Wie das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 29.10.2009 - 2 KO 334/06 - in Juris, speziell für die Besoldung der Thüringer Beamten überzeugend dargelegt hat, kann auch für die Jahre ab 2004 nicht festgestellt werden, dass die Besoldung - auch die nach § 2 der 2. BesÜV abgesenkte - von der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse abgekoppelt gewesen und zu einer Unteralimentierung geführt hätte (s. im Einzelnen a.a.O., Juris-Langtext Rd. 52 ff.).

    Die dabei erfolgte Annahme des Gesetzgebers, dass die Höhe der amtsangemesenen Besoldung bei den Besoldungsgruppen (u.a.) A 10 - 16, auch noch bei einer übergangsweise weiteren Absenkung des Grundgehalts gewährleistet sei (vgl. LT-Drs. a.a.O. Begründung zu § 65 S. 102) ist nicht zu beanstanden (zur weiteren Angemessenheit auch der abgesenkten Besoldung: ThürOVG, Urteil vom 29.10.2009 - 2 KO 334/06 -, a.a.O.).

    Daran gemessen gab es in der - besonderen - Situation der Neuregelung des Thüringer Besoldungsrechts auf der Grundlage der sich bis dahin (im Verlauf des Transformationsprozesses zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands) ergeben habenden unterschiedlichen Besoldungsniveaus bei gleichzeitiger gesetzgeberischer Anstrengung der Angleichung der Besoldung auf dem höheren Niveau, sachliche Gründe für die verzögerte Angleichung in den oberen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A ( A 10 bis A 16) bzw. den Besoldungsordnungen B, W, C und R. Zum einen war, wie o.a., die übergangsweise Fortführung unterschiedlicher Besoldungsniveaus noch unter dem Gesichtspunkt der Überleitung der Besoldung im Zuge der Wiedervereinigung gerechtfertigt, ohne dass insofern die amtsangemessene Alimentation der in Anwendung der 2. BesÜV von der Absenkung der Besoldung betroffenen Beamten gefährdet war (s. im Einzelnen: ThürOVG, Urteil vom 29.10.2009 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 689/10

    Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet, Abstandsgebot, Förderalismusreform,

    Anhaltspunkte bestünden in Anlehnung an die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2009 - 2 KO 334/06 - weder in Bezug auf die Einkommensentwicklung bei den Angestellten des öffentlichen Dienstes noch bei der Einkommensentwicklung der Angestellten der Privatwirtschaft im Vergleich zu Beamten der Besoldungsgruppe A 10. Ebenso sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Willkürverbot und das Differenzierungsgebot nicht ersichtlich.

    Ebenso verlange auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. Oktober 2009 - 2 KO 334/06 - zur Kürzung von Sonderzuwendungen einen entsprechenden Klägervortrag, sofern die maßgeblichen Verhältnisse nicht klar zutage lägen.

  • OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 394/10

    Zulassungsantrag, amtsangemessene Alimentierung

    Hierfür bestünden in Anlehnung an die Feststellungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 2 KO 334/06 - aber weder in Bezug auf die Einkommensentwicklung bei den Angestellten des öffentlichen Dienstes noch bei der Einkommensentwicklung der Angestellten der Privatwirtschaft im Vergleich zu Beamten der Besoldungsgruppe A10 keine Anhaltspunkte.

    Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung neben der Begründung, der Kläger habe die Verfassungswidrigkeit der Besoldung nicht schlüssig dargelegt, kumulativ ausgeführt, dass die Besoldung des Klägers im Übrigen nur dann nicht mehr amtsangemessen wäre, wenn die finanzielle Ausstattung der Beamten greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibe, wofür nach der Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2009 - 2 KO 334/06 - aber weder in Bezug auf die Einkommensentwicklung der Angestellten des öffentlichen Dienstes noch bei der Einkommensentwicklung der Angestellten der Privatwirtschaft im Vergleich zu Beamten der Besoldungsgruppe A 10 Anhaltspunkte bestünden.

  • OVG Thüringen, 17.06.2013 - 2 ZKO 1050/10

    Nach Besoldungsgruppen abgestufte Angleichung der Ostbesoldung in Thüringen

    Er lässt bei den dem Beamten nach BesGr A 10 zu gewährenden Besoldungsleistungen die monatliche Zulage von 90 EUR nach § 3 Abs. 2 Satz 1 ThürBesÜG außer Betracht, obwohl sie zum Nettoeinkommen hinzuzurechnen ist (vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 2009 - 2 KO 334/06 - Juris; BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1045/75 - BVerfGE 44, 249; Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvR 26/91 u. a. - BVerfGE 99, 300; BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49/07 - BVerwGE 131, 20; stRspr).

    Der Senat hat durch Urteil vom 29. Oktober 2009 (2 KO 334/06 - Juris) entschieden, dass ein der Klägerin vergleichbarer Beamter der BesGr A 10 bis zum 31. August 2007 - dem dort allein streitgegenständlichen Zeitraum - amtsangemessen besoldet gewesen ist.

  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 736/10

    Einhaltung des dem Besoldungsgesetzgebers zustehenden Gestaltungsspielraums bei

    Anhaltspunkte dafür bestünden in Anlehnung an die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2009 - 2 KO 334/06 - aber weder in Bezug auf die Einkommensentwicklung bei den Angestellten des öffentlichen Dienstes noch bei der Einkommensentwicklung der Angestellten der Privatwirtschaft im Vergleich zu Beamten der Besoldungsgruppe A 10. Ebenfalls sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Willkürverbot und das Differenzierungsgebot nicht ersichtlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2010 - 1 A 3049/06
    Umdruck S. 32 - 34 = juris Rn. m.w.N., insbesondere unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 1/04 -, juris Rn. 18; vgl. auch OVG Thüringen, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 2 KO 334/06 -, juris Rn. 48, 49 - sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 LA 239/07 -, DÖD 2009, 198 ff. = juris Rn. 17 - 19 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2008 - 2 C 46/07 -, juris Rn. 30 offensichtlich allerdings ohne Berücksichtigung von Rn. 35 - kann vorliegend gerade nicht angenommen werden, dass das vom Kläger schon im Vorverfahren formulierte Leistungsbegehren zugleich ein nachrangiges Begehren auf Feststellung einer verfassungsrechtlichen Unteralimentierung enthalten hat.
  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
    Anhaltspunkte dafür bestünden in Anlehnung an die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgericht vom 29. Oktober 2009 - 2 KO 334/06 - weder in Bezug auf die Einkommensentwicklung bei den Angestellten des öffentlichen Dienstes noch bei der Einkommensentwicklung der Angestellten der Privatwirtschaft im Vergleich zu Beamten der Besoldungsgruppe A 10. Ebenfalls sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Willkürverbot und das Differenzierungsgebot nicht ersichtlich.
  • VG Weimar, 13.07.2010 - 4 K 603/09

    Besoldung eines im Wege der Aufbauhilfe von Hessen nach Thüringen versetzten

    Das war etwa in § 67 BBesG (i.d.F. des Art. 13 Nr. 7 BBVAnpG 2003/2004) für die Gewährung der jährlichen Sonderzahlung erfolgt und ist in Thüringen durch das ab 01.01.2004 (bis 30.06.2008) geltende Thüringer Sonderzahlungsgesetz in rechtlich nicht zu beanstandender Weise umgesetzt worden (vgl. dazu im Einzelnen: VG Weimar, Urteile vom 21.02.2006, Az. 4 K 5500/04 We und 4 K 5486/04 We, letzteres bestätigt durch ThürOVG, Urteil vom 29.10.2009 - 2 KO 334/06 - in Juris).
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