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   SG Neuruppin, 21.04.2023 - S 20 KR 211/16   

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https://dejure.org/2023,8284
SG Neuruppin, 21.04.2023 - S 20 KR 211/16 (https://dejure.org/2023,8284)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 21.04.2023 - S 20 KR 211/16 (https://dejure.org/2023,8284)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 21. April 2023 - S 20 KR 211/16 (https://dejure.org/2023,8284)
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  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 1/16 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Leistungsanspruch richtet sich im

    Auszug aus SG Neuruppin, 21.04.2023 - S 20 KR 211/16
    Denn die Behandlung der Klägerin dauert noch an und die Klägerin hat zudem auf entsprechende Nachfrage des Gerichts ausdrücklich mitgeteilt, für die Vergangenheit keine Leistungsansprüche geltend machen zu wollen ( vgl dazu auch Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Dezember 2016 - B 1 KR 1/16 R, RdNr 13 ).

    Fertigarzneimittel sind mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ( § 2 Abs. 1 S 3 SGB V sowie § 12 Abs. 1 SGB V ) dagegen nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 27 Abs. 1 S 2 Nr. 1 und Nr. 3 SGB V, § 31 Abs. 1 S 1 SGB V umfasst, wenn ihnen die erforderliche ( § 21 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes ) arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt ( Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Dezember 2016 - B 1 KR 1/16 R, RdNr 11 ).

    Eine Verzögerung in der Bearbeitung kann nur zur Anwendung der allgemeinen Regeln des Off-Label-Use führen, nicht aber zu einer Zulassungsfiktion ( Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Dezember 2016 - B 1 KR 1/16 R, RdNr 13 mwN ).

    Danach haben Versicherte außerhalb des Anwendungsbereichs des von § 35c Abs. 1 SGB V Anspruch auf Versorgung mit zugelassenen Arzneimitteln in klinischen Studien, sofern hierdurch eine therapierelevante Verbesserung der Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung im Vergleich zu bestehenden Behandlungsmöglichkeiten zu erwarten ist, damit verbundene Mehrkosten in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten medizinischen Zusatznutzen stehen, die Behandlung durch einen Arzt erfolgt, der an der vertragsärztlichen Versorgung oder an der ambulanten Versorgung gemäß § 116b SGB V und § 117 SGB V teilnimmt, und der GBA der Arzneimittelverordnung nicht widerspricht ( Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Dezember 2016 - B 1 KR 1/16 R, RdNr 14 ).

  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 9/18 R

    Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen?

    Auszug aus SG Neuruppin, 21.04.2023 - S 20 KR 211/16
    Ohne die arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt es an der krankenversicherungsrechtlichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Pharmakotherapie ( Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 9/18 R, RdNr 33 mwN ).

    Abzustellen ist dabei auf die im jeweiligen Zeitpunkt der Behandlung vorliegenden Erkenntnisse ( Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 9/18 R, RdNr 34 mwN ).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus SG Neuruppin, 21.04.2023 - S 20 KR 211/16
    Über die Klagen konnte die Kammer gemäß § 124 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ) ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil die Beteiligten hierzu zuvor ihr Einverständnis erteilt haben und weil das Gericht vor seiner Entscheidung - ebenso wie im Rahmen der mündlichen Verhandlung - weder zur vorherigen Darstellung seiner Rechtsansicht ( vgl hierzu etwa Bundessozialgericht, Beschluss vom 03. April 2014 - B 2 U 308/13 B, RdNr 8 mwN ) noch zu einem vorherigen umfassenden Rechtsgespräch verpflichtet ist ( vgl hierzu etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R, RdNr 23 ).
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R

    Vertragsarzt - Verordnung von Fertigarzneimittel im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus SG Neuruppin, 21.04.2023 - S 20 KR 211/16
    Dies ist für die Kammer jedenfalls deshalb fraglich, weil nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( vgl Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 48/09 R, RdNr 33 ) die im Rahmen der Anspruchsgrundlage des § 2 Abs. 1a SGB V begehrte Versorgung darauf gerichtet sein muss, die lebensbedrohliche Erkrankung als solche zu heilen oder positiv auf ihren Verlauf einzuwirken und nicht "nur" auf die Verbesserung der Lebensqualität zielen darf.
  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 22/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Auszug aus SG Neuruppin, 21.04.2023 - S 20 KR 211/16
    Dass demgegenüber aber die Übelkeit und das Erbrechen selbst lebensbedrohlich, regelmäßig tödlich oder damit vergleichbar gefährlich im Sinne der von § 2 Abs. 1a SGB V vorausgesetzten notstandsähnlichen Situation wären, die voraussetzt, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit nach den konkreten Umständen des Falles verwirklichen wird ( vgl Bundessozialgericht, Urteil vom 19. März 2020 - B 1 KR 22/18 R, RdNr 21 mwN ), ist für die Kammer nicht erkennbar und haben die gerichtlich bestellten Sachverständigen in dieser Konkretheit auch nicht dargetan.
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus SG Neuruppin, 21.04.2023 - S 20 KR 211/16
    Über die Klagen konnte die Kammer gemäß § 124 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ) ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil die Beteiligten hierzu zuvor ihr Einverständnis erteilt haben und weil das Gericht vor seiner Entscheidung - ebenso wie im Rahmen der mündlichen Verhandlung - weder zur vorherigen Darstellung seiner Rechtsansicht ( vgl hierzu etwa Bundessozialgericht, Beschluss vom 03. April 2014 - B 2 U 308/13 B, RdNr 8 mwN ) noch zu einem vorherigen umfassenden Rechtsgespräch verpflichtet ist ( vgl hierzu etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R, RdNr 23 ).
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