Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,33752
VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757 (https://dejure.org/2023,33752)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 02.10.2023 - B 5 E 23.757 (https://dejure.org/2023,33752)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 02. Oktober 2023 - B 5 E 23.757 (https://dejure.org/2023,33752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,33752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 2
    Keine hinreichende Tatsachengrundlage für Ablehnung eines Beamtenbewerbers mangels gesundheitlicher Eignung, keine berechtigten Zweifel an charakterlicher Eignung, Beweiskraft von amtsärztlichem Gesundheitszeugnis und privatärztlichem Gutachten, Fehlzeiten einer ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757
    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 - juris Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12/11 - juris Rn. 12).

    Die gesundheitliche Eignung eines im Zeitpunkt der Einstellungsuntersuchung dienstfähigen Beamtenbewerbers kann daher im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder eine chronische Erkrankung mit progredientem Verlauf verneint werden (vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12/11 - juris Rn. 13).

    Diese Prognoseentscheidung muss ihrerseits auf einer hinreichend fundierten Tatsachenbasis gründen, wobei die Beurteilung in aller Regel besonderen medizinischen Sachverstand voraussetzt, über den grundsätzlich nur ein Arzt verfügt (vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12/11 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 7.6.2017 - 1 B 326/17 - juris Rn. 11).

    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12/11 - juris Rn. 11 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 21.6.2007 - 2 A 6/06 - juris Rn. 23).

    Daher soll die Feststellung der gesundheitlichen Eignung durch einen Amtsarzt erfolgen, der gegebenenfalls einen Facharzt hinzuziehen hat (BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12/11 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 3 CS 20.1642 - juris Rn. 6).

    Der Ausschluss des Zugangs zum Beamtenverhältnis aus gesundheitlichen Gründen ungeachtet der fachlichen Eignung stellt eine Einschränkung der durch Art. 33 Abs. 2 GG geschützten Zugangsmöglichkeit dar, die einer subjektiven Berufswahlschranke im Anwendungsbereich des Art. 12 Abs. 1 GG entspricht (vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12/11 - juris Rn. 6).

    Die gegenwärtig vorhandene gesundheitliche Eignung kann wegen künftiger Entwicklungen nur verneint werden, wenn durch tatsächliche Anhaltspunkte belegt werden kann, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist (vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12/11 - juris Rn. 21).

    Dabei hat er verfügbare Erkenntnisse über den voraussichtlichen Verlauf chronischer Krankheiten auszuwerten und in Bezug zum gesundheitlichen Zustand des Bewerbers zu setzen (vgl. BVerwG U.v. 25.7.2013 - 2 C 12/11 - juris Rn. 22).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2019 - 6 B 720/19

    Untersagung der Besetzung einer beamtenrechtlichen Beförderungsstelle;

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757
    Eine solche rein nummerische Betrachtung vermag nämlich das für die gesundheitsbezogene Eignungsprognose benötigte individuelle und dabei gegebenenfalls differenzierte Bild in aller Regel noch nicht (hinreichend) zu vermitteln (vgl. OVG NW, B.v. 28.2.2023 - 6 A 1806/21 - juris Rn. 28, B.v. 23.10.2019 - 6 B 720/19 - juris Rn. 15 ff. m.w.N).

    Weitere tatsächliche Anhaltspunkte für die Prognose, dass der Bewerber den Anforderungen des angestrebten Amtes in gesundheitlicher Hinsicht nicht genügen wird, können sich etwa aus (amts-)ärztlichen Gutachten oder sonstigen Erkenntnissen über die Ursache der Fehlzeiten bzw. über den Zeitpunkt der Wiedererlangung der Dienstfähigkeit ergeben (vgl. OVG NW, B.v. 28.2.2023 - 6 A 1806/21 - juris Rn. 30, B.v. 23.10.2019 - 6 B 720/19 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 12.4.2022 - 6 CE 22.438 - juris Rn. 16).

    Verweigert ein Beamter bei langdauernder Dienstunfähigkeit jegliche Angaben oder sonstige Mitwirkung, die eine Klärung der Frage ermöglichen würden, ob er den Anforderungen des angestrebten Amtes gewachsen sein wird, kann dies unter Umständen, nämlich der Verletzung von etwaigen Mitwirkungspflichten, z.B. aus Abschnitt 8, Nr. 1.6 der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR), eine Verneinung der gesundheitlichen Eignung rechtfertigen (vgl. VG Regensburg, B.v. 18.5.2021 - RN 1 E 20.2894 - juris Rn. 62; OVG NW, B.v. 23.10.2019 - 6 B 720/19 - juris Rn. 21).

    Sollte in Zukunft keine Mitwirkung an der Aufklärung erfolgen, könnte dies wiederum unter Umständen zu seinem Nachteil gewertet werden (vgl. OVG NW, B.v. 23.10.2019 - 6 B 720/19 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 6 CE 18.2481

    Vorläufige Zulassung zum Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757
    Das Vorliegen der erforderlichen gesundheitlichen Eignung ist damit eine Einstellungsvoraussetzung (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 - juris Rn. 8).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 - juris Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12/11 - juris Rn. 12).

    Darüber haben letztverantwortlich die Verwaltungsgerichte zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Bewertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 - juris Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16/12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 6 ZB 15.1933 - juris Rn. 8; B.v. 12.12.2016 - 6 CE 16.2250 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17

    Bewerber trägt materielle Beweislast für gesundheitliche Eignung

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757
    Grundsätzlich trägt der Einstellungsbewerber die materielle Beweislast für die erforderliche Eignung (BVerwG, U.v. 20.10.2016 - 2 A 2/16 - juris Rn. 30) und somit auch das Risiko der Nichterweislichkeit seiner gegenwärtigen gesundheitlichen Eignung (BVerwG, B.v. 11.4.2017 - 2 VR 2/17 - juris Rn. 30).

    Während der Bewerber zunächst die Beweislast dafür trägt, dass er die gegenwärtige gesundheitliche Eignung erfüllt (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.2017 - 2 VR 2.17 - juris Rn. 13), so entspricht es der allgemeinen Verteilung der Beweislast, dass die Einstellungsbehörde das Risiko der Nichterweislichkeit dieser Tatsachen trägt, wenn sie sich auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze beruft, da sie hieraus eine für sie günstige Rechtsfolge herleiten will (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 10.10.2019 - 11 K 3760/16 - juris Rn. 59).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - 6 A 1806/21

    Ausschluss eines Bewerbers bei Vorliegen begründeter Zweifel an der

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757
    Eine solche rein nummerische Betrachtung vermag nämlich das für die gesundheitsbezogene Eignungsprognose benötigte individuelle und dabei gegebenenfalls differenzierte Bild in aller Regel noch nicht (hinreichend) zu vermitteln (vgl. OVG NW, B.v. 28.2.2023 - 6 A 1806/21 - juris Rn. 28, B.v. 23.10.2019 - 6 B 720/19 - juris Rn. 15 ff. m.w.N).

    Weitere tatsächliche Anhaltspunkte für die Prognose, dass der Bewerber den Anforderungen des angestrebten Amtes in gesundheitlicher Hinsicht nicht genügen wird, können sich etwa aus (amts-)ärztlichen Gutachten oder sonstigen Erkenntnissen über die Ursache der Fehlzeiten bzw. über den Zeitpunkt der Wiedererlangung der Dienstfähigkeit ergeben (vgl. OVG NW, B.v. 28.2.2023 - 6 A 1806/21 - juris Rn. 30, B.v. 23.10.2019 - 6 B 720/19 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 12.4.2022 - 6 CE 22.438 - juris Rn. 16).

  • VG Regensburg, 18.05.2021 - RN 1 E 20.2894

    Erfolgloser Eilantrag auf Ernennung zur Beamtin auf Probe bei fraglicher

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757
    Verweigert ein Beamter bei langdauernder Dienstunfähigkeit jegliche Angaben oder sonstige Mitwirkung, die eine Klärung der Frage ermöglichen würden, ob er den Anforderungen des angestrebten Amtes gewachsen sein wird, kann dies unter Umständen, nämlich der Verletzung von etwaigen Mitwirkungspflichten, z.B. aus Abschnitt 8, Nr. 1.6 der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR), eine Verneinung der gesundheitlichen Eignung rechtfertigen (vgl. VG Regensburg, B.v. 18.5.2021 - RN 1 E 20.2894 - juris Rn. 62; OVG NW, B.v. 23.10.2019 - 6 B 720/19 - juris Rn. 21).

    Dies gilt umso mehr, als der Antragsteller zur Aufklärung seiner gesundheitlichen Eignung alles ihm - den Umständen entsprechend - Zumutbare (vgl. VG Regensburg, B.v. 18.5.2021 - RN 1 E 20.2894 - juris Rn. 62) unternommen hat, während der Antragsgegner keine fundierte Tatsachenermittlung plausibilisieren konnte.

  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 3 CS 20.1642

    Folgen verweigerter Mitwirkung an einer angeordneten Untersuchung zur

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757
    Der Einschätzung einer mit den besonderen Anforderungen des öffentlichen Dienstes vertrauten Amtsärztin kommt nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte grundsätzlich ein höherer Beweiswert zu als privatärztlichen Bescheinigungen (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2001 - 1 DB 8/01 - juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NW, B.v. 18.2.2004 - 6 B 2059/03 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 3 CS 20.1642 - juris Rn. 5).

    Daher soll die Feststellung der gesundheitlichen Eignung durch einen Amtsarzt erfolgen, der gegebenenfalls einen Facharzt hinzuziehen hat (BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C 12/11 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 3 CS 20.1642 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 3 CE 09.1383

    Antrag auf einstweilige Anordnung, wonach der Dienstherr verpflichtet werden

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757
    Er begehrt damit eine Regelungsanordnung i.S.d. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, denn sein Antrag ist auf die "Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis" und damit auf eine Änderung des status quo gerichtet, nämlich die Verpflichtung des Antragsgegners zu der - einstweiligen - Berufung des Antragstellers in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2009 - 3 CE 09.1383 - juris Rn. 43).

    Eine Vorwegnahme der grundsätzlich dem Hauptsachverfahren vorbehaltenen Entscheidung kann nur dann ausnahmsweise ergehen, wenn ein wirksamer Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren nicht zu erreichen ist, dem betreffenden Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung schlechthin unzumutbare Nachteile drohen und der Antragsteller im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach obsiegen wird (vgl. OVG NW, B.v. 18.10.2013 - 6 B 998/13 - BeckRS 2013, 57586; BayVGH, B.v. 17.9.2009 - 3 CE 09.1383 - BeckRS 2009, 43727).

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757
    Daraus folgt ein Anspruch des Einzelnen auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung um ein öffentliches Amt, sog. "Bewerbungsverfahrensanspruch" (vgl. nur BVerfG, B.v. 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 - juris Rn. 10, m. w. N.).

    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr daher immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (vgl. BVerfG, B.v. 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 - juris Rn. 11).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus VG Bayreuth, 02.10.2023 - B 5 E 23.757
    Auf dieser Grundlage hat sie unter Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnisse zum Gesundheitszustand des Bewerbers eine Aussage über die voraussichtliche Entwicklung des Leistungsvermögens zu treffen, die den Dienstherrn in die Lage versetzt, die Rechtsfrage der gesundheitlichen Eignung im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG eigenverantwortlich zu beantworten (vgl. zur erforderlichen Prognosebasis BVerfG, U.v. 5.2.2004 - 2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133/165).
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

  • BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.16

    Akteneinsicht; Aktenherausgabe; Aktenvorlage; Anhörung; Beamtenverhältnis auf

  • VGH Bayern, 11.08.2017 - 3 CS 17.512

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder charakterlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2013 - 6 B 998/13

    Antrag eines Bewerbers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 1 B 326/17

    Betrachtung der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers vor der Einstellung und

  • VGH Bayern, 15.04.2019 - 10 CE 19.650

    Beschwerde gegen ursprünglichen Eilrechtsbeschluss nach Abänderungsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - 6 B 2059/03

    Nachweispflichten eines Beamten i.R. eines Verfahrens zur Anerkennung

  • VG Karlsruhe, 10.10.2019 - 11 K 3760/16

    Einstellung in den Polizeidienst - normales Hörvermögen

  • VG Bayreuth, 02.02.2023 - B 5 E 22.1180

    Zweifel an charakterlicher Eignung eines Einstellungsbewerbers

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2016 - 4 S 7.16

    Berücksichtigung der gesundheitlichen Eignung bei Beförderungsentscheidung

  • VGH Bayern, 12.04.2022 - 6 CE 22.438

    Gesundheitliche Eignung für ein Beförderungsamt

  • VGH Bayern, 27.06.1997 - 1 CE 97.392
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11

    Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - 1 B 1194/16

    Einstellung eines Beamten auf Probe für die Beschäftigung als

  • VG Mainz, 19.03.2019 - 4 L 105/19

    Keine Ausbildung zu Polizisten bei charakterlichen Bedenken

  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 6 CE 16.2250

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Nichteignung aus

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 198/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2012 an der

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933

    Gesundheitliche Eignung für den Flugdienst der Bundespolizei

  • VGH Bayern, 22.12.2016 - 6 CE 16.2303

    Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen

  • VG Bayreuth, 14.10.2019 - B 5 E 19.862

    Erfolgreicher Antrag auf einstweilige Einstellung in den Vorbereitungsdienst,

  • VG Bayreuth, 11.10.2017 - B 5 K 17.747

    Örtliche Zuständigkeit für Klage auf Übernahme in das Beamtenverhältnis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht