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   VG Berlin, 09.03.2021 - 13 L 68.21   

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https://dejure.org/2021,4448
VG Berlin, 09.03.2021 - 13 L 68.21 (https://dejure.org/2021,4448)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.03.2021 - 13 L 68.21 (https://dejure.org/2021,4448)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. März 2021 - 13 L 68.21 (https://dejure.org/2021,4448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Rigaer Straße 94: Bezirk muss Bewohner zur Duldung des Betretens eines Brandsachverständigen verpflichten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Rigaer Straße 94: Bezirk muss Bewohner zur Duldung des Betretens eines Brandsachverständigen verpflichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Berlin, 11.02.2021 - 1 L 105.21

    Polizei muss Prüfingenieur bei Einsatz in der Rigaer Straße schützen

    Auszug aus VG Berlin, 09.03.2021 - 13 L 68.21
    Mit Beschluss vom 11. Februar 2021 (Az. VG 1 L 105/21) verpflichtete das Verwaltungsgericht Berlin den Antragsgegner, der Antragstellerin auf ihren Antrag vom 28. Dezember 2020 polizeiliche Unterschutzstellung bei der Umsetzung der Verfügung vom 11. Dezember 2020 zu gewähren, weil aufgrund zahlreicher vergangener Zwischenfälle mit Angriffen der Bewohner und Nutzer des Gebäudes zu rechnen sei.

    Insoweit wird auf die erschöpfenden Ausführungen der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in dem Beschluss vom 11. Februar 2021 (Az. VG 1 L 105/21, BA Seite 4 ff.) verwiesen, denen die erkennende Kammer folgt und die sie sich zu eigen macht.

    Die Polizeipräsidentin in Berlin wird der Bauaufsicht bei der Durchsetzung der Allgemeinverfügung während der Brandschutzbegehung durch den Prüfingenieur der Antragstellerin im Rahmen ihres Einsatzermessens Vollzugshilfe leisten müssen (§§ 3 Abs. 2, 52, 53 ASOG, vgl. Beschluss des VG Berlin vom 11. Februar 2021 - 1 L 105/21).

  • OVG Berlin, 24.11.1987 - 2 S 51.87

    Bauarbeiten; Genehmigung; Verhinderung; Betreten; Grundstück; Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus VG Berlin, 09.03.2021 - 13 L 68.21
    Sobald die Behörde jedoch Hinweise erhält auf eine akute Brandgefahr, etwa durch die Lagerung leicht brennbarer Stoffe oder weitere bauliche Veränderungen im Gebäudekomplex, müsste sie wegen dieser Dynamisierung der Sachlage zur Gefahrenabwehr in den Sofortvollzug gemäß § 6 Abs. 2 VwVG übergehen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 24. November 1987 - 2 S 51/87 - NVwZ 1988, 844).
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus VG Berlin, 09.03.2021 - 13 L 68.21
    Dann ist nur ein Einschreiten ermessensfehlerfrei und der Ermessensspielraum beschränkt sich auf die Art und Weise des Einschreitens (so schon BVerwG, Urteil vom 18. August 1960 - I C 42.59 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus VG Berlin, 09.03.2021 - 13 L 68.21
    Die durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützten Wohnungen dürfen hingegen nur bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden, wobei diese Gefahr noch nicht eingetreten sein muss, sondern das Betreten auch dem Zweck dienen darf, einen Zustand zu verhindern, der eine solche Gefahr darstellen würde (BVerfG, Urteil vom 13. Februar 1964 - 1 BvL 17/61 - juris Rn. 70).
  • OVG Berlin, 28.10.1999 - 2 N 9.99

    Inanspruchnahme für die Kosten einer im Wege des unmittelbaren Zwangs

    Auszug aus VG Berlin, 09.03.2021 - 13 L 68.21
    Ein sofortiges Eingreifen gemäß § 6 Abs. 2 VwVG ist aber nur zulässig, wenn der Zweck der Maßnahme nicht durch den Erlass eines Verwaltungsakts und der Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO erreicht werden kann (OVG Berlin, Urteil vom 3. Oktober 1980 - 2 B 4.79 - juris Rn. 5; Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 2 N 9/99 - NVwZ-RR 2000, 649).
  • OVG Berlin, 13.03.1980 - 6 S 7.80

    Wohnungsbeschlagnahme für Großfamilie - §§ 123, 42 Abs. 2 VwGO; zum Anspruch auf

    Auszug aus VG Berlin, 09.03.2021 - 13 L 68.21
    Wie auch sonst im Polizei- und Ordnungsrecht können infolge des in dem Begriff der öffentlichen Sicherheit und Ordnung enthaltenen Individualgüterschutzes auch Dritte ein ordnungsbehördliches Einschreiten begehren, wenn etwa Gefahren für Leib und Leben oder das Eigentum bestehen (vgl. zu § 17 ASOG OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1980 - 6 S 7.80 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin, 03.10.1980 - 2 B 4.79
    Auszug aus VG Berlin, 09.03.2021 - 13 L 68.21
    Ein sofortiges Eingreifen gemäß § 6 Abs. 2 VwVG ist aber nur zulässig, wenn der Zweck der Maßnahme nicht durch den Erlass eines Verwaltungsakts und der Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO erreicht werden kann (OVG Berlin, Urteil vom 3. Oktober 1980 - 2 B 4.79 - juris Rn. 5; Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 2 N 9/99 - NVwZ-RR 2000, 649).
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