Rechtsprechung
   VG Berlin, 27.05.2021 - 31 L 89.21 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15599
VG Berlin, 27.05.2021 - 31 L 89.21 A (https://dejure.org/2021,15599)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.05.2021 - 31 L 89.21 A (https://dejure.org/2021,15599)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 31 L 89.21 A (https://dejure.org/2021,15599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,15599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 25.01.2018 - C-360/16

    Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung

    Auszug aus VG Berlin, 27.05.2021 - 31 L 89.21
    Zu diesem Zweck gewährleisten die Fristen, dass der ersuchende Mitgliedstaat das Wiederaufnahmeverfahren innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt einleitet, zu dem er über Informationen verfügt, die es ihm erlauben, ein Wiederaufnahmegesuch an einen anderen Mitgliedstaat zu richten, wobei die in diesem Rahmen anwendbare Frist je nach der Art dieser Informationen variieren kann (EuGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - C-360/16 - juris Rn. 58 ff.).

    Zudem spricht hierfür, dass auch der Europäische Gerichtshof in diesem Kontext stets nur auf den "Mitgliedstaat" und nicht auf die "zuständige Behörde" abstellt (s. EuGH, Urteil vom 25. Januar 2018 - C-360/16 - juris).

    - C-360/16 - juris Rn. 71 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Januar 2020 - 29 K 736/19.A, BeckRS 2020, 95 Rn. 27; VG Bayreuth, Beschluss vom 3. Mai 2019 - B 8 S 19.50232, BeckRS 2019, 53787 Rn. 29; wohl kritisch zum Ganzen Hruschka, Fristen in Dublin-Verfahren, ZAR 2018, 281 ).

  • EuGH, 26.07.2017 - C-670/16

    Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat

    Auszug aus VG Berlin, 27.05.2021 - 31 L 89.21
    Darauf hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (EuGH, Urteile vom 7. Juni 2016 - C-63/15 Ghezelbash und C-155/15 Karim -, beide juris) hingewiesen und betont, dass sich ein Asylsuchender im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen eine ihm gegenüber ergangene Überstellungsentscheidung auf den Ablauf der Frist für die Stellung des Aufnahmegesuchs berufen kann, wobei dies auch dann gilt, wenn der ersuchte Mitgliedstaat zur Aufnahme des Asylbewerbers bereit ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-670/16 Mengesteab - juris Rn. 41 ff., 62).
  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 -

    Auszug aus VG Berlin, 27.05.2021 - 31 L 89.21
    Darauf hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (EuGH, Urteile vom 7. Juni 2016 - C-63/15 Ghezelbash und C-155/15 Karim -, beide juris) hingewiesen und betont, dass sich ein Asylsuchender im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen eine ihm gegenüber ergangene Überstellungsentscheidung auf den Ablauf der Frist für die Stellung des Aufnahmegesuchs berufen kann, wobei dies auch dann gilt, wenn der ersuchte Mitgliedstaat zur Aufnahme des Asylbewerbers bereit ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-670/16 Mengesteab - juris Rn. 41 ff., 62).
  • EuGH, 07.06.2016 - C-155/15

    Karim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung

    Auszug aus VG Berlin, 27.05.2021 - 31 L 89.21
    Darauf hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (EuGH, Urteile vom 7. Juni 2016 - C-63/15 Ghezelbash und C-155/15 Karim -, beide juris) hingewiesen und betont, dass sich ein Asylsuchender im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen eine ihm gegenüber ergangene Überstellungsentscheidung auf den Ablauf der Frist für die Stellung des Aufnahmegesuchs berufen kann, wobei dies auch dann gilt, wenn der ersuchte Mitgliedstaat zur Aufnahme des Asylbewerbers bereit ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-670/16 Mengesteab - juris Rn. 41 ff., 62).
  • VG Düsseldorf, 07.01.2020 - 29 K 736/19

    Dublinverfahren, Remonstration, Zustimmung, Frist, Wiederaufnahmegesuch,

    Auszug aus VG Berlin, 27.05.2021 - 31 L 89.21
    - C-360/16 - juris Rn. 71 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Januar 2020 - 29 K 736/19.A, BeckRS 2020, 95 Rn. 27; VG Bayreuth, Beschluss vom 3. Mai 2019 - B 8 S 19.50232, BeckRS 2019, 53787 Rn. 29; wohl kritisch zum Ganzen Hruschka, Fristen in Dublin-Verfahren, ZAR 2018, 281 ).
  • VG Bayreuth, 03.05.2019 - B 8 S 19.50232

    Verfristung des Wiederaufnahmegesuches: Begründung der Zuständigkeit der

    Auszug aus VG Berlin, 27.05.2021 - 31 L 89.21
    - C-360/16 - juris Rn. 71 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Januar 2020 - 29 K 736/19.A, BeckRS 2020, 95 Rn. 27; VG Bayreuth, Beschluss vom 3. Mai 2019 - B 8 S 19.50232, BeckRS 2019, 53787 Rn. 29; wohl kritisch zum Ganzen Hruschka, Fristen in Dublin-Verfahren, ZAR 2018, 281 ).
  • VG Freiburg, 13.07.2023 - A 1 K 1745/23

    Dublin-Verfahren; Beginn der Frist für ein Wiederaufnahmegesuch; Kenntnis des

    Mit dieser Rechtsauffassung steht es in Einklang, dass es auch im Falle eines EURODAC-Treffers nicht auf die Kenntniserlangung des Bundesamts, sondern auf den Erhalt des Treffers durch den zuständigen Mitgliedstaat ankommt (VG Berlin, Beschluss vom 27.05.2021 - 31 L 89/21.A - juris; Hailbronner in: Hailbronner, Ausländerrecht, III. Anwendungsbereich und System der Dublin III VO, Rn. 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht