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   VG Frankfurt/Oder, 18.10.2017 - 6 K 3340/17.A   

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VG Frankfurt/Oder, 18.10.2017 - 6 K 3340/17.A (https://dejure.org/2017,42001)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.10.2017 - 6 K 3340/17.A (https://dejure.org/2017,42001)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 6 K 3340/17.A (https://dejure.org/2017,42001)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.10.2017 - 6 K 3340/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die für eine authentische Auslegung der Vorschriften des Grundgesetzes allein maßgeblich ist, werden mit dem Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG mehrere Zwecke bzw. Ziele verfolgt: Das Zitiergebot soll - erstens - die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage kenntlich und auffindbar machen; es soll - zweitens - auch die Feststellung ermöglichen, ob der Verordnungsgeber beim Erlass der Regelungen von einer gesetzlichen Ermächtigung überhaupt Gebrauch machen wollte; außerdem dient Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG - drittens - der Offenlegung des Ermächtigungsrahmens gegenüber dem Adressaten der Verordnung, dem die Kontrolle ermöglicht werden soll, ob die Verordnung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt, und dem die Prüfung erleichtert werden soll, ob sich der Verordnungsgeber beim Erlass der Verordnung im Rahmen der ihm erteilten Ermächtigung gehalten hat (vgl. hierzu: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Urteil vom 06. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 - sub [= unter dem Abschnitt] D.I.1., BVerfGE 101, 1, [42], zitiert nach Juris, Rdnr. 155 sowie Beschluss vom 01. April 2014 - 2 BvF 1/12, 2 BvF 3/12 - sub B.II.3, BVerfGE 136, 69, [113], zitiert nach Juris, Rdnr. 99).

    Dementsprechend ist in einer Verordnung nicht nur das ermächtigende Gesetz zu nennen, sondern auch die ermächtigende Einzelvorschrift aus dem ermächtigenden Gesetz, weil nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, dass die Adressaten einer Verordnung deren Rechtsgrundlagen erkennen und ihre Einhaltung durch den Verordnungsgeber nachprüfen können (vgl. BVerfG, Urteil vom 06. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 - sub D.I.1. und DI.2., BVerfGE 101, 1, [41,42], zitiert nach Juris, Rdnrn. 152, 158).

    a) Hierfür muss die jeweilige Ermächtigungsgrundlage jedoch nicht bei jeder Einzelbestimmung einer Verordnung angegeben werden, sondern es ist ausreichend, wenn die Rechtsgrundlage (Verordnungsermächtigung) am Beginn der jeweiligen Verordnung gebündelt angeführt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 06. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 - sub DI.2., BVerfGE 101, 1, [42], zitiert nach Juris, Rdnr. 157 sowie Beschluss vom 01. April 2014 - 2 BvF 1/12, 2 BvF 3/12 - sub B.II.3, BVerfGE 136, 69, [113/114], zitiert nach Juris, Rdnr. 100).

  • BVerwG, 14.12.1982 - 1 C 23.79

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung in

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.10.2017 - 6 K 3340/17
    bb) Ausgehend hiervon muss die Ermächtigungsgrundlage so genau bezeichnet werden, dass kein Zweifel darüber besteht, welche Vorschrift gemeint ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 14. Dezember 1982 - 1 C 23/79 - NJW 83, 1922 [re.Sp.]).

    Geboten ist allein, dass die Ermächtigungsgrundlage so genau bezeichnet wird, dass kein Zweifel darüber besteht, welche Vorschrift gemeint ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1982 - 1 C 23/79 - NJW 83, 1922 [re.Sp.]).

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.10.2017 - 6 K 3340/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die für eine authentische Auslegung der Vorschriften des Grundgesetzes allein maßgeblich ist, werden mit dem Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG mehrere Zwecke bzw. Ziele verfolgt: Das Zitiergebot soll - erstens - die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage kenntlich und auffindbar machen; es soll - zweitens - auch die Feststellung ermöglichen, ob der Verordnungsgeber beim Erlass der Regelungen von einer gesetzlichen Ermächtigung überhaupt Gebrauch machen wollte; außerdem dient Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG - drittens - der Offenlegung des Ermächtigungsrahmens gegenüber dem Adressaten der Verordnung, dem die Kontrolle ermöglicht werden soll, ob die Verordnung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt, und dem die Prüfung erleichtert werden soll, ob sich der Verordnungsgeber beim Erlass der Verordnung im Rahmen der ihm erteilten Ermächtigung gehalten hat (vgl. hierzu: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Urteil vom 06. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 - sub [= unter dem Abschnitt] D.I.1., BVerfGE 101, 1, [42], zitiert nach Juris, Rdnr. 155 sowie Beschluss vom 01. April 2014 - 2 BvF 1/12, 2 BvF 3/12 - sub B.II.3, BVerfGE 136, 69, [113], zitiert nach Juris, Rdnr. 99).

    a) Hierfür muss die jeweilige Ermächtigungsgrundlage jedoch nicht bei jeder Einzelbestimmung einer Verordnung angegeben werden, sondern es ist ausreichend, wenn die Rechtsgrundlage (Verordnungsermächtigung) am Beginn der jeweiligen Verordnung gebündelt angeführt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 06. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 - sub DI.2., BVerfGE 101, 1, [42], zitiert nach Juris, Rdnr. 157 sowie Beschluss vom 01. April 2014 - 2 BvF 1/12, 2 BvF 3/12 - sub B.II.3, BVerfGE 136, 69, [113/114], zitiert nach Juris, Rdnr. 100).

  • BGH, 30.09.1976 - III ZR 134/74

    Verordnung über die Verteilung von Frachtgut im Binnenschiffsverkehr - Belastung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.10.2017 - 6 K 3340/17
    aa) Dem Zitiergebot genügt eine auf der Subdelegation beruhende Rechtsverordnung, wenn sie die Rechtsverordnung nennt, mit der die Ermächtigung weiter übertragen worden ist, sofern nur diese Subdelegationsvorschrift die für beide Rechtsverordnungen maßgebende gesetzliche Rechtsgrundlage eindeutig kennzeichnet; dabei ist vorauszusetzen, dass die die Verordnungsermächtigung weiterübertragende Rechtsverordnung (Subdelegationsvorschrift) beide gesetzlichen Grundlagen genügend deutlich angibt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. September 1976 - III ZR 134/74 - sub I.1.d), MDR 1977, 474, [475], zitiert nach Juris, Rdnr. 22; VG Potsdam, a.a.O., Seite 4).
  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.10.2017 - 6 K 3340/17
    Denn das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG wird bereits dann eingehalten, wenn die in Frage kommenden Ermächtigungen "ohne Schwierigkeit erkennbar" sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 1966 - 2 BvR 386/63, 2 BvR 478/63 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 54).
  • VerfGH Bayern, 24.05.1973 - 19-VII-72
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.10.2017 - 6 K 3340/17
    An den Vorgaben des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG sind auch landesrechtliche Rechtsverordnungen zu messen, die (wie hier die BbgJuZÜV und deren Änderungsverordnungen) auf einer bundesrechtlichen Ermächtigung (wie hier dem § 83 Abs. 3 AsylG) beruhen (vgl. zu Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG als Maßstabsnorm für landesrechtliche Rechtsverordnungen, die auf bundesrechtlichen Ermächtigungen beruhen: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 24. Mai 1973 - Vf. 19-VII-72 -, zitiert nach Juris).
  • VG Potsdam, 06.09.2017 - 6 L 676/17

    Gerichtszuständigkeitsverordnung zur Konzentration von Asylverfahren bei den

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.10.2017 - 6 K 3340/17
    6 III. § 15 Abs. 2 BbgGerZV in der Fassung des Art. 1 Nummer 1 der 1. ÄndVOBbgGerZV vom 14. Juni 2016 ist eine gültige Rechtsvorschrift, die im vorliegenden Fall zur Anwendung kommt; insbesondere ist sie nicht verfassungswidrig und demzufolge auch nicht nichtig (vergl. hierzu jedoch die abweichende Ansicht des Verwaltungsgerichts [VG] Potsdam, Beschluss vom 06. September 2017 - VG 6 L 676/17.A -, Seite 3 und 6 des amtlichen Entscheidungsabdrucks), weil der (brandenburgische) Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz zuständig ist für den Erlass dieser Vorschriften auf der Grundlage der seinerseits nicht verfassungswidrigen und damit gültigen verordnungsrechtlichen Subdelegationsvorschrift des § 1 Nummer 59 BbgJuZÜV in der Fassung des Art. 1 Nummer 2 der 1. ÄndVOBbgJuZÜV vom 25. Januar 2016 (dazu nachfolgend im Abschnitt III.1. dieses Beschlusses) und weil die 1. ÄndVOBbgGerzV vom 14. Juni 2016, mit der die Vorschrift des § 15 Abs. 2 BbgGerZV in die ursprüngliche Stammverordnung der BbgGerZV vom 2. September 2014 eingefügt wurde, nicht gegen das verfassungsrechtliche Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 des Grundgesetzes (GG) verstößt (dazu nachfolgend im Abschnitt III.2. dieses Beschlusses).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2018 - 3 N 301.17

    Unzutreffend angenommene örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in

    Diese Rechtsauffassung wird auch von den Verwaltungsgerichten Cottbus und Frankfurt (Oder) zutreffend vertreten (vgl. z.B. VG Cottbus, Beschlüsse vom 1. November 2017 - 5 K 1586/17.A - juris und vom 21. Dezember 2017 - 1 K 3015/17.A - juris; VG Frankfurt (Oder), Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 6 K 3340/17.A - juris und vom 24. Oktober 2017 - 5 K 3389/17.A - juris).
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